Schweizer Mogelpackung - nicht ganz (Allgemein)

RDW ⌂ @, Dienstag, 15.12.2009, 21:37 (vor 5259 Tagen) @ H. Lamarr

In der Schweiz ist dem nicht so. So kann es durchaus vorkommen, daß von den Netzbetreibern gemeinsam genutzte Standorte in der Schweiz den Schweizer Grenzwert übertreffen, weil dort nur pro Basisstation gerechnet wird. Ob das Herr Jakob weiß????

Sie meinen bestimmt nicht den Schweizer Grenzwert, denn der hat die ICNIRP-Weihen, sondern den Schweizer Anlagenwert von 6 V/m für Orte mit empfindlicher Nutzung (Omen). Wenn ich Sie richtig verstehe, deckelt also der ICNIRP-Wert allfällig geltende Omen-Werte, wenn an einem Standort ein ganzes Rudel von Antennen aufgestellt ist, die zwar einzeln alle unter 6 V/m bleiben, in Summe aber doch auf ICNIRP-Niveau steigen dürfen. Davon hat mWn Herrn Jakob noch nie etwas verlauten lassen, obwohl es ihm gut ins Konzept passen täte, denn er schimpft den Anlagenwert auch so schon als "Mogelpackung".

Ganz so ist es nicht.
Denn in der NISV von 1999 steht ganz klar:
"Als Anlage gelten alle Sendeantennen für die Funkdienste nach Ziffer 61, die auf demselben Mast angebracht sind oder die in einem engen räumlichen Zusammenhang, namentlich auf dem Dach des gleichen Gebäudes, stehen."

Und was ein "enger räunlicher Zusammenhang" ist, wurde danach ausführlich debattiert und schließlich 2008 in einer überarbeiteten Version genauer beschrieben.

Übrigens: Was Jakob schreibt, muss nichts mit dem zu tun haben, was er weiss, glaubt oder gar was der Wahrheit entspricht. Er passt seine Aussagen völlig losgelöst von den Fakten dem jeweiligen Zweck an, wie auch zu diesem Thema. So lautet seine Standardaussage dazu:

"Die auf 10% gesenkten Vorsorgewerte sind für die Mobilfunker völlig gratis zu haben. Die brauchen an Ihren Antennen in der Schweiz gegenüber den übrigen in Europa nicht ein Schräubchen zu ändern.
Denn die Gebäudehüllen aus Betondecken und Backsteinmauern dämpfen die Mobilfunkstrahlung automatisch auf das gewünschte Mass von 4V/m, 6V/m oder 5V/m ab."

Schreibt jedoch ein anderer, der ihm nicht passt, so etwas:
"... da die Belastung innerhalb von Gebäuden aus rein physikalischen Gründen ganz von selbst auf 10% zurückgeht...",

dann reagiert er patzig darauf:
"Genau solche dummen Sprüche eines dummen Augusts waren zu erwarten.
Löscht den Hauptsatz aus dem Zitat von mir und rechnet den staunenden Lesern dann vor, 10% von 1.46V/m wären 0.04V/m.
Nach 270m wird die Wohnung seitlich, und nicht mehr von oben durch eine Betondecke hindurch, angestrahlt. Somit fällt die Gebäudedämpfung bei offenem Fenster weg. Es kommt nur noch die Dämpfung aus den Senderichtungen zum tragen."

Also nichts mehr mit Backsteinwänden wie oben, sondern offenes Fenster. Und damit hat er sogar recht, denn das steht auch in der Messempfehlung der NISV:
"Es ist an Orten mit empfindlicher Nutzung (OMEN, siehe Kapitel 3) zu messen. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um Innenräume. Falls die Fenster geöffnet werden können, ist bei offenen Fenstern zu messen."

In Jakobs Standardaussage ist davon natürlich keine Rede - ein Musterbeispiel verlogener Mobilfunkkritik.

RDW

Tags:
Gebäudedämpfung


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