Dampf + Plaudern = straffrei (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Montag, 30.03.2009, 02:15 (vor 5478 Tagen) @ AnKa

Könnte es sein, dass man das Verunsichern und das Angstschüren unter Mitbürgern als eine Variante des Landfriedensbruches bezeichnen könnte?

Landfriedensbruch im strafrechtlichen Sinne isses jedenfalls nicht, eine Variante davon müsste wohl erst definiert werden, ersatzweise fände ich Bußgelder wegen groben Unfugs fast noch passender. "Grober Unfug" klingt so schön treffend, kann ich mir was drunter vorstellen, leider heißt das heute im amtsdeutsch "Odnungswidrigkeit".

Jetzt bräuchten wir einen RA, der uns sagen kann, ob dem Tatbestand der Volksverblödung überhaupt mit Rechtsmitteln zu begegnen ist. Ich sehe da allerdings schwarz, wenn überhaupt, dann nur mit Wenn & Aber, z.B. wenn finanzielle Interessen mit Betrugsabsicht dahinter stecken.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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