Keine Rückführbarkeit auf Absolutwerte (Allgemein)
Der Gesamtgrenzwert ändert sich bei frequenzselektiven Messungen je nach Vorhandensein verschiedener Frequenzen. Siehe hier, unter "Auswertung bei frequenzselektiven Messungen" und weiter unten, "Grenzwertbetrachtungen bei mehreren Signalen..."
Wir reden aneinander vorbei, Anka. Die Gesamt-Grenzwertausschöpfung gemäß der Formel
interessiert mich jetzt nicht. Ich möchte gerne wissen, welcher Absolutwert sich hinter der Angabe der Gesamt-Grenzwertausschöpfung versteckt. Die folgende Formel (wie die oben ebenfalls geklaut bei RDW) zeigt unmissverständlich, wie dieser Wert bei mehreren Signalen zu ermitteln ist, vorausgesetzt, man kennt die einzelnen Feldstärkewerte:
Ich behaupte jetzt einfach mal ganz frech: Mit der getroffenen Angabe der relativen Grenzwertausschöpfung gemäß ICNIRP lässt sich der Absolutwert (Egesamt) - wie ihn ein Breitbandmessgerät anzeigen würde - nicht mehr rückwirkend ermitteln. Und zwar deshalb nicht, weil wir in der Formel
nicht mehr an die unter der Wurzel genannten Feldstärkewerte herankommen. Bei nur einem Signal (Frequenz) wäre die rückwirkende Berechnung der tatsächlichen Feldstärke noch möglich (1 Gleichung mit 1 Unbekannten), nicht aber bei mehreren Signalen und unterschiedlichen Grenzwerten.
Bei der Nennung einer Gesamt-Grenzwertausschöpfung ( RDW sagt dazu "Relative Summenfeldstärke" ) im Sinne der obigen Formel gilt also die Friss-oder-Stirb-Regel, eine Nachprüfung, welche Messwerte zu einer bestimmten Gesamt-Grenzwertausschöpfung geführt haben, ist Außenstehenden nicht möglich. Und weil das so ist, sind mir solche Angaben immer leicht suspekt, wobei ich allerdings durchaus auch die Notwendigkeit anerkenne, dass es sich mit nur einem Relativwert (Gesamt-Grenzwertausschöpfung) viel einfacher hantieren lässt als mit einem Bündel Absolutwerten.
--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
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