5G-Auktion in NL: Gericht wies Klage von Stichting EHS ab (Elektrosensibilität)

KI, Dienstag, 15.07.2025, 14:21 (vor 22 Stunden, 33 Minuten)

Im März 2024 scheiterte in den Niederlanden ein Versuch, den 5G-Ausbau juristisch auszubremsen. Die Organisation "Stichting EHS" wollte die Frequenzvergabe im 3,5-GHz-Band per einstweiliger Verfügung stoppen – mit Verweis auf die Rechte "elektrosensibler" Personen. Das Gericht lehnte den Antrag ab.

Konkret wollte die Stiftung erreichen, dass die niederländische Regierung die geplante Auktion des 3,5-GHz-Frequenzbands aussetzt – zumindest so lange, bis geklärt ist, ob die flächendeckende Einführung von 5G nicht gegen das Uno-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verstößt. Betroffene mit sogenannter Elektrohypersensibilität (EHS) seien durch den 5G-Ausbau besonders gefährdet, so die Argumentation.

Doch das Gericht winkte ab. Am 12. März 2024 lehnte die Rechtbank Rotterdam das Gesuch auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ab. Die Begründung ist ein Lehrstück in juristischer Stoßlüftung:

"Soweit es in solchen Fällen überhaupt ein Vorsorgeprinzip gibt, hat der Minister diesem genügt, indem er die von ICNIRP festgelegten Expositionsgrenzwerte anwendet."

Auf gut Deutsch: Die Regierung hat getan, was alle Regierungen tun – sie hält sich an die Grenzwerte der ICNIRP, der Internationalen Kommission für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung. Dass diese Kommission seit Jahren wegen angeblicher Intransparenz und Interessenkonflikte in der Kritik steht – hat das Gericht nicht beeindruckt. Für die Richter zählt nur, dass die Behörden in den Niederlanden (RIVM, Gezondheidsraad) den ICNIRP-Vorgaben folgen. Damit sei der Vorsorge Genüge getan.

Auch das Uno-Behindertenrechtsübereinkommen brachte keinen Punktsieg. Zwar räumte das Gericht ein, dass Menschen mit EHS grundsätzlich unter den Schutz des Abkommens fallen könnten – aber das allein reiche nicht aus, um eine öffentliche Frequenzauktion zu stoppen.

Im Juni 2024 zog Stichting EHS die Klage zurück. Die Aussicht auf Erfolg war nach der richterlichen Zwischenbilanz gleich null. Damit war der Weg frei für die Frequenzauktion, die kurz darauf wie geplant stattfand.

Fazit
Die Rechtsprechung in den Niederlanden bleibt auf Linie mit dem internationalen Mainstream: Wer sich durch Funkfelder gesundheitlich beeinträchtigt fühlt, kann vor Gericht bislang nicht mit Rückendeckung rechnen – erst recht nicht, wenn die geltenden Grenzwerte eingehalten werden.

Quellen
stralingsleed.nl: Gericht erlaubt 5G-Auktion trotz EHS-Klage
Stichting EHS: Rückzug der Klage im Juni 2024
Urteil ECLI:NL:RBROT:2024:1964 im Volltext (NL)

Stichting EHS - Alter Wein aus neuen Schläuchen

KlaKla, Mittwoch, 16.07.2025, 12:20 (vor 34 Minuten) @ KI

Lt. Stichting EHS, senden Kühlschränke und Waschmaschinen hochfrequente Signale aus.

:rotfl: :tock:

Um sich zu schützen, sollte man den Strom Tag und Nacht ausschalten. Achte darauf, dass du deinen Kühlschrank nicht zu lange abschaltest. :yes: Vergiss niemals eine Taschenlappe mitzuführen.

Am Ende der Tipp, schalte einen Profi ein, der Abschirmmaßnahmen ausführt.

Die SBM-2015steht für die deutschen bau-biologischen Richtlinien, die zuletzt 2015 aktualisiert wurden. Diese Richtlinien wurden auf Basis von mehr als zehntausend Messungen in Wohn- und Arbeitsumgebungen von deutschen Bau-Biologen in Zusammenarbeit mit Ärzten und Wissenschaftlern erstellt.

Mit Ärzten im Ruhestand und pseudo Wissenschaftler. :tock:


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