Kraftprobe zwischen Mobilfunkgegnern und Mobilfunkbetreibern (Medien)

H. Lamarr @, München, Sonntag, 16.02.2014, 16:05 (vor 3943 Tagen) @ KlaKla

Das Instrument der Bauleitplanung wird von den vereinigten Mobilfunkgegnern seit einiger Zeit als probates Mittel gegen Mobilfunk-Sendemasten gepriesen. Der Anti-Mobilfunk-Verein Diagnose-Funk tingelt damit über die Dörfer und versucht sich als Retter in der Not zu positionieren. Die Bauleitplanung von Uffing, 2012 vom Bundesverwaltungsgericht juristisch für rechtens erklärt, gilt in der Szene als Stein des Weisen (nicht: Waisen), um bei Gemeinden Geld abgreifen zu können, denn objektiv gesehen gibt es keinen einzigen Grund, wegen Gesundheitsvorsorge eine Bauleitplanung gegen Mobilfunkmasten auf den Weg zu bringen.

Mit dem Bürgerbegehren in Uffing greifen die Mobilfunkbetreiber aus meiner Sicht das unsinnige Instrument der Bauleitplanung genau dort an, wo es juristisch verankert wurde. Man will zeigen, dass man sich weder von einer grundsätzlich sinnfreien Bauleitplanung noch von privaten Standortplanern ins Handwerk pfuschen lassen möchte. Wirft auf den ersten Blick vielleicht kein allzu gutes Licht auf die Betreiber, auf den zweiten aber schon. Denn wenn das Spielzeug Bauleitplanung der Mobilfunkgegner kaputt gemacht wird, haben alle etwas davon, nicht nur die Netzbetreiber, sondern auch die Gemeinden, die künftig damit spielen wollten: Sie sparen sich sinnlose Investitionen, die ihnen von organisierten Mobilfunkgegnern unter dem Mäntelchen der Vorsorge eingeflüstert werden. Nachteile haben nur die Profiteure, die für den Vollzug der Einflüsterungen bereit stehen, die machen - wenn es mit dem Bürgerentscheid in Uffing modellhaft klappt - künftig weniger Umsatz.

--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Bauleitplanung, Bürgerentscheid, Standortkonzept, Immissionsgutachten, Netzbetreiber


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum