14. März 2019: Munz-Interpellation 19.3113 (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 27.03.2019, 13:03 (vor 2071 Tagen) @ H. Lamarr

Nationalrätin Martina Munz (Sozialdemokratische Partei der Schweiz) ist auf den 5G-Zug aufgesprungen und stellt der Regierung der Schweiz sieben Fragen mit ihrer Interpellation "Wer trägt das Risiko der Gesundheitsschäden durch die 5G-Technologie?" Die Fragen zeigen meiner Meinung nach, Frau Munz hat sich mit ihrem Retortenbaby in der Mittagspause beschäftigt (oder sie wurde von einschlägig bekannten Lobbyisten instruiert) und von eigenen Recherchen aus Zeitmangel Abstand genommen. Unterstützt wird ihre Anfrage von 17 Ratskollegen, die sich noch nicht einmal von Frage 7 haben abschrecken lassen:

Durch den Ausbau des Mobilfunks auf die 5G-Technologie, wird die Bevölkerung einem weiteren unbekannten Gesundheitsrisiko durch hochfrequente elektromagnetische Felder ausgesetzt. Dieses Risiko ist auch aus volkswirtschaftlicher Sicht von grosser Bedeutung.

In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie schätzt er das gesundheitliche Risiko durch Mobilfunkstrahlen ein und wie verändert sich das Risiko mit dem 5G-Netzausbau? Gibt es dazu Gutachten, Forschungsergebnisse oder Erfahrungen im Ausland?

2. Gibt es medizinische Gutachten und Gerichtsentscheide, die Schadenfälle auf Mobilfunkstrahlung zurückführen? Gibt es solche Fälle auch in der Schweiz und könnten sie durch den 5G-Netzausbau gehäuft eintreten?

3. Wer haftet für mögliche Gesundheitskosten, die durch die Mobiltelefonie entstehen? Falls er zum Schluss kommt, dass für den Bund als Mobilfunk-Konzessionsgeberin keine Haftung besteht, soll dargelegt werden, wer stattdessen das Haftungsrisiko tragen muss und wie hoch dieses ist.

4. Wer haftet für die entstehenden Gesundheitskosten, wenn nachträglich festgestellt wird, dass die Grenzwerte zu hoch angesetzt wurden?

5. Sind finanzielle Konsequenzen zu erwarten, falls aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse eine Verschärfung der Grenzwertregelung für Mobilfunkanlagen durchgesetzt wird?

6. Welche Möglichkeiten bestehen, um Mobilfunkbetreiber einem Haftpflichtgesetz zu unterstellen, analog den Kernkraftwerkbetreibern mit dem Kernenergiehaftpflichtgesetz?

7. Wie können die Mobilfunkbetreiber motiviert werden, den Bevölkerungsschutz im Sinne der Vorsorge möglichst hoch zu halten? Ist ein Risikofonds durch die Mobilfunkbetreiber vorgesehen für Schadenersatzansprüche von Mobilfunkgeschädigten?

Hintergrund
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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