20. April: Jakob spricht von 36-mal stärkeren Mobilfunksendern (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Freitag, 20.04.2018, 15:01 (vor 2412 Tagen) @ H. Lamarr

Gigaherz-Präsident Jakob wird nicht müde, die Welt mit seinen unqualifizierten Erkenntnissen zu beglücken. Mit reichlicher Verspätung lässt Jakob heute wissen:

Jetzt ist die Katze aus dem Sack !

Jetzt hat die Mobilfunklobby, oder müsste man besser sagen die Mobilfunkmafia, die Katze aus dem Sack gelassen und erstmals öffentlich gemacht, wie die Bevölkerung zum zweiten mal mit einem Riesenschwindel beglückt werden soll. Die erste über Jahre hinweg mit gigantischem PR-Aufwand verbreitete Lüge, ist wohl die völlig unhaltbare Behauptung, die Schweiz habe punkto Mobilfunkstrahlung 10mal strengere Grenzwerte als das europäische Ausland. [...]

Auf den Sturm der jetzt folgt, dürfte der bereits bekannte Schweizer Grenzwertschwindel nur ein laues Lüftchen gewesen sein. Denn die vorberatende Kommission im Nationalrat (KVF-N) verlangt mit einem fiesen Viehhändlertrick zwecks Einführung des wunderbaren neuen Mobilfunkstandards 5G, nichts weniger als 36mal stärkere Mobilfunksender. Sogar der wirtschaftsfreundliche «Tages-Anzeiger» und «Der Bund» sprechen von einem «Bubentrickli».
Weiterlesen unter https://www.gigaherz.ch/die-katze-ist-aus-dem-sack-36-mal-staerkere-mobilfunksender/

Hans-U. Jakob, Präsident von Gigaherz.ch

Wie immer gibt es an den Ausführungen Jakobs eine Menge auszusetzen.

1. Die Katze wurde nur für Jakob jetzt aus dem Sack gelassen, alle anderen wussten bereits seit 12. März, welchen Plan der Bundesrat verfolgt, die Lockerung der Anlagegrenzwerte faktisch doch noch durchzusetzen.

2. Jakob behauptet Sogar der wirtschaftsfreundliche «Tages-Anzeiger» und «Der Bund» sprechen von einem «Bubentrickli»". Das ist gleich mehrfach falsch. Denn erstens ist in den Original-Medienberichten anstelle des «Bubentrickli» von einem "politischen Bubentrick" die Rede und zweites ist es Jakob entgangen, dass Tages-Anzeiger und Der Bund denselben Artikel unverändert veröffentlicht haben, was nicht schwierig war, denn beide Publikationen kommen aus demselben Haus. Mit seinem "Bubentrickli" verdoppelt Jakob die Anzahl der Zeitungen, die er als Rückendeckung benutzt, von Eins auf Zwei.

3. Den Vogel abschießen tut Jakob jedoch mit seiner dummen Behauptung: "Denn die vorberatende Kommission im Nationalrat (KVF-N) verlangt mit einem fiesen Viehhändlertrick zwecks Einführung des wunderbaren neuen Mobilfunkstandards 5G, nichts weniger als 36mal stärkere Mobilfunksender." Der greise Ex-Elektriker aus Schwarzenburg versucht seiner Behauptung auf seiner Webseite etwas Substanz zu geben:

Lauteten die von ASUT gestellten Forderungen in der vom Ständerat am 5.März dieses Jahres mit 22:21 Stimmen versenkten Motion Nr. 10.3006 noch auf eine Lockerung des Anlage-Grenzwertes von 5 auf 15V/m, was 9 mal stärkere Sender erlaubt hätte [das ist Grundschulrechnen: von 5 V/m auf 15 V/m bedeutet einen Zuwachs um Faktor drei, daraus folgt ein Zuwachs an Sendeleistung um Faktor 3 x 3 = 9; Anm. Spatenpauli], lassen die heutigen, neuen Forderungen an Dreistigkeit nichts mehr zu wünschen übrig. Gefordert wird jetzt nichts mehr und nichts minder als bei der Grenzwertsetzung nicht mehr die kurzzeitige Spitzenbelastung, sondern den 24-Stunden Mittelwert einzusetzen. Was im schlimmsten Fall den Anlage Grenzwert für Orte empfindlicher Nutzung von 5 auf 30V/m erhöhen, und bis zu 36mal stärkere Sender als bisher erlauben würde. Man stelle sich das einmal vor: 30V/m in unsern Schlaf- und Wohnzimmern. Oder gar in Schul- und Krankenzimmern! Absoluter Wahnsinn!

Es bleibt beim Versuch, Jakob ist nicht imstande plausibel zu machen, wieso die 24-Stunden-Mittelung der Sendeleistung einer Mobilfunk-Basisstation die Immission bei den Anwohnern der Station schlimmstenfalls um Faktor sechs von 5 V/m auf 30 V/m anwachsen soll. Wie so oft behauptet der Gigaherz-Präsident etwas unbegründet.

Ohne Belang ist Jakobs Gerede von der Sendeleistung, denn die Bewertungsgröße ist bekanntlich nicht die Sendeleistung (Strahlungsleistung) für eine Funkzelle, sondern allein die elektrische Feldstärke (oder Leistungsflussdichte) an einem Ort mit empfindlicher Nutzung. Der Zusammenhang zwischen Feldstärke und Sendeleistung ist quadratisch, das heißt, doppelte Feldstärke erfordert 4-fache Sendeleistung (2 x 2 = 2²) oder eben sechsfache Feldstärke erfordert 36-fache Sendeleistung (6 x 6 = 6²). Aus der einen Größe lässt sich also kinderleicht die andere berechnen. Jakob greift natürlich zur höheren Zahl 36, damit kann er Laien besser ängstigen, obwohl diese Zahl faktisch irrelevant ist.

Klügere Köpfe, die ihr Handwerk verstehen, sind beim Bakom (Bundesamt für Kommunikation) zu verorten. Dort hat man sich schon vor Jahren Gedanken gemacht, was die Mittelung der Sendeleistung über 24 Stunden für die dann zulässige maximale Sendeleistung und Immission bedeutet. Das Resultat der Überlegung lautet: "Grob geschätzt wäre maximal eine Verdoppelung der Sendeleistung möglich." Wer's nicht wahr haben möchte, kann dies hier auf Seite 18 schwarz auf weiß nachlesen.

So stehen sich jetzt also zwei Modelle gegenüber, was passieren wird, wenn die Betreiber die momentane Sendeleistung einer Mobilfunk-Basisstation nicht länger einem genehmigten Maximalwert X unterordnen müssen, sondern stattdessen nur noch der Mittelwert aller Momentanwerte eines Tages den genehmigten Maximalwert X nicht überschreiten darf. Panikmacher Jakob erwartet bis zu 36-mal stärker sendende Mobilfunk-Basisstationen und verschweigt dabei, dass eine solche Immission, sollte es sie überhaupt je geben, nur kurzzeitig einwirken darf und in verkehrsschwachen Zeiten mit bis zu 36-mal geringerer Immission belohnt wird. Auf der anderen Seite sieht das Bakom nur höchstens 2-mal stärker sendende Mobilfunk-Basisstationen.

Für eine zutreffende Beurteilung der beiden Modelle fehlen derzeit noch die Daten, wie der Bundesrat gedenkt, die Mittelung über 24 Stunden im Detail umzusetzen. Denkbar wäre z.B. eine zusätzliche Deckelung der zulässigen Maximalwerte, ähnlich wie dies in der 26. BImSchV festgelegt ist. Das Bakom wird an diesem Prozess beteiligt sein, Jakob nicht. Er darf nur wie einer der Muppet-Opas am Fenster stehen und zusehen, zetern, drohen und pöbeln. Unwahrscheinlich, dass einer der Entscheider davon Notiz nimmt. Wahrscheinlich wird der Bundesrat notgedrungen jetzt doch von seiner Verordnungskompetenz Gebrauch machen und das peinliche Gewürge um die Lockerung der Anlagegrenzwerte kurz und schmerzhaft beenden. Gigaherz darf sich dann gerne durch alle Instanzen klagen und das Geld der Mitglieder verplempern. Bis Recht gesprochen wird haben mMn die meisten Schweizer längst vergessen, worum es dem schrägen Anti-Mobilfunk-Verein überhaupt geht. Die normative Kraft des Faktischen wird dem Verein und seinem unsagbaren Präsidenten, so erwarte ich es, auch diesmal die Grenzen aufzeigen.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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