Bestrahlung der Wohnung "illegal" (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Samstag, 15.01.2011, 14:16 (vor 5064 Tagen) @ Gast

An der Volkshochschule Konstanz hält Bernd Irmfrid Budzinski im Januar 2011 einen Vortrag über Mobilfunk. "Menschenrecht - Technischer k.o. oder Kompromiss?" Kursgebühr 5,- Euro

Konstanz – Mobilfunkbetreiber haben kein Recht, das Innere von Wohnräumen einer Dauerbestrahlung auszusetzen, davon geht Bernd I. Budzinski aus.

Der ehemalige Richter am Verwaltungsgericht Freiburg hält die Praxis für „illegal“. Er betrachtet sie als Verstoß gegen Freiheits- und Selbstbestimmungsrechte. Vor rund 100 Gästen in der Volkshochschule Konstanz sagte er, aus dem Grundgesetz lasse sich ein Auftrag für die Grundversorgung im Freien ableiten, nicht aber für die Wohnung. Dafür fehlten die gesetzlichen Grundlagen. Der ehemalige Richter spricht deshalb von der „illegalen Indoorversorgung“.
[...]
Der ehemalige Richter führt eine Meldung über Nokia als Beweis dafür an, wie stark die Belastung ist: Das Unternehmen erwäge, den Elektrosmog zum Wiederaufladen des Handys zu nutzen. Als das Publikum dies hört, geht ein Raunen durch den Saal. [Anm. spatenpauli: *seufz*]

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Kommentar: Bei solchen Äußerungen könnte einem der Gedanke kommen, Herr Budzinski arbeite - ohne es zu wissen - als neue Marketing-Speerspitze eines Baubiologen-Verbandes in der Abteilung für Geschäftsanbahnung. Denn wenn er das, was ihn draußen im Freien als tolerierbar erscheint, drinnen als rechtswidrig ansieht, dann hilft der freundliche BB von nebenan nur zu gerne mit einer Schirmung, damit es drinnen so ist, wie Herr Budzinski glaubt, dass es sein muss.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Rentner, Instrumentalisierung, Titel, Irreführung, Mitläufer, VHS, Grundversorgung, Marionette, Budzinski, Echokammer, Abseitig, Indoor/Outdoor


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