Nix Schrecken (Allgemein)

AnKa, Mittwoch, 28.11.2007, 23:27 (vor 6148 Tagen) @ H. Lamarr

Wie auf dem Parkett zu hören war ;-), hat diese Überlegung angeblich bereits stattgefunden und sie soll sogar mehrfach anwaltlichen Segen erhalten haben. Dies kam so überzeugend rüber, dass eine Finte aus meiner Sicht eher Unwahrscheinlich ist. Mir ist auch klar, dass dieser Diskussionsstrang provozierend ist und sozusagen das Zünglein an der Waage zugunsten einer Klageerhebung sein kann. Sei's drum, mir sind klare Verhältnisse allemal lieber als dieses endlose Herumgeeiere mit den Diffamierungen, die mMn keine sind: Entweder kriegen wir hier wegen richterlich anerkannter Diffamierungen einen Maulkob verpasst, oder die Gegenseite muss sich den Vorwurf der Mimosenhaftigkeit gefallen lassen und wir können weitermachen wie bisher.

Eine Klage muss da schon konkreter werden. Dass irgendeine geäußerte Meinung "provozierend" ist, reicht da schon mal gar nicht.

Der Schutz der freien Meinungsäußerung ist darüber hinaus ein hohes Gut, das ein Gericht nicht eben mal so cancelt.

Worum es gehen könnte, wären personenbezogene Tatsachenbehauptungen, die der Betroffene für falsch hält, sowie personenbezogene Beleidigungen bzw. Verletzungen des Schutzes der Privatsphäre. Bei Tatsachenbehauptungen kann er jederzeit Raum für eine Gegendarstellung verlangen (in einem Forum kann er sich diesen Raum problemlos nehmen, auch das weiss ein Richter normalerweise), bei Beleidigungen und privaten Schútzverletzungen kann er verlangen, daß der Forenbetreiber entsprechende Einträge entfernt.

Ob man diesem Verlangen stattgeben muss, ist allerdings bei den Beleidigungen Ansichtssache.

Es läuft nämlich unter dem Strich auf den Streit darüber hinaus, ob eine als Beleidigung empfundene Darstellung auch tatsächlich eine ist. Das heisst, der sich beleidigt Fühlende muss glaubhaft machen, daß es sich um eine Beleidigung handelt. Und darin wird dann die hauptsächliche Leistung des Anwaltes bestehen, den er einschaltet: dies glaubhaft zu machen. Da stehen dann allerdings die Chancen recht gut, daß der "Beleidigte" auf seinen Anwaltskosten sitzen bleibt. Denn die Leute, die sich hier im Forum "beleidigt" fühlen könnten, lieferten ja in der Regel öffentliche Aussagen und Selbstdarstellungen und damit überhaupt erst den Anlaß, daß man sich mit ihren Aussagen und ihrem Auftreten auseinandersetzt. Sprich, es gibt da jede Menge Interpretationsspielraum.

Ein aktuelles Beispiel:
Wenn mich die Eifrige Elisabeth in ihrem Gigaherz-Forum der "Elektrosensiblen-Hetze" zeiht, dann hätte eine Klage meinerseits dagegen wenig Aussicht auf Erfolg. Selbst wenn sie mich dort unter meinem Klarnamen beschimpft hätte. Denn ob es Elektrosensible überhaupt gibt oder was überhaupt genau darunter zu verstehen ist, ist Graubereich. Sie hätte mich also zum Beispiel auch der "Schlumumbatzi-Hetze" bezichtigen können. Mein Anwalt würde müde abwinken.

Also, ich sage mal, fürchtet Euch nicht.

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"Ich habe eiserne Prinzipien. Wenn sie Ihnen nicht gefallen, habe ich auch noch andere." (Groucho Marx)


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