Wes Brot ich ess, des Lied ich sing (Allgemein)

Raylauncher @, Sonntag, 12.12.2010, 17:53 (vor 5086 Tagen) @ KlaKla

Nicht geklärt ist die Frage, anhand welcher Kriterien bemisst sich der gefühlte Abschlag tatsächlich. So das man heute davon ausgehen kann es ist dem freien Spiel der Kräfte überlassen (Willkür)! Eine Immobilienbewerten der Bank bemisst so, ein Immobilienmakler so, ein Baubiologe so und der Laie noch mal anders usw. usw..


Beim Kauf einer Immobilie liegt es im Interesse des Käufers, den Preis des Objektes zu drücken, indem nach passenden Argumenten - seien es reale oder an den Haaren herbeigezogene - gesucht wird.

Genau spiegelbildlich sieht es aus, wenn es um den Verkauf einer Immobilie geht. Da wird man bestrebt sein, Argumente in den Vordergrund zu rücken, die sich wertsteigernd auswirken.

Von einem vereidigten Immobiliensachverständigen muss ich neutrale und objektive Gutachten erwarten können. Ich könnte mir jedoch vorstellen, dass es hierbei durchaus auch schwarze Schafe gibt.

Ein nicht vereidigter Gutachter sieht sich wohl im wesentlichen seinem jeweiligen Klienten verpflichtet. Das wird wohl in vielen Fällen eine Bank etc. sein. quod erat demonstrandum

Raylauncher

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Immobilienmakler


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