Nur gefühlt: Immobilien-Wertverlust durch Sendemasten (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Dienstag, 07.12.2010, 00:50 (vor 5092 Tagen)

Derzeit in Umlauf ist eine Presse-Information des Immobiliensachverständigen Thomas G., die er in einem Gratis-Presseportal eingestellt hat, also eine sehr, na sagen wir's ruhig, "kostenbewußte" Form von PR. Dagegen wäre nun überhaupt nichts einzuwenden, wenn der Inhalt der Meldung nicht einer Geschäftsanbahnung gleich käme. G. behauptet, anhand von nicht näher dargelegten "Marktstudien" und "Umfragen" könne er nachweisen, "dass Immobilien einen Wertverlust von bis zu 50% vom unbelasteten Verkehrswert haben können, wenn in unmittelbarer Nähe ein Mobilfunkmast vorhanden ist".

Das ist nun wirklich ein alter Hut, schon 2004 war von bis zu 50 % Wertverlust beim IZgMF zu lesen, ob dies heute noch zutrifft darf bezweifelt werden, denn die Menschen gewöhnen sich an die Masten.

Übel ist meiner Meinung nach die folgende Passage in G. Presse-Information:

"Der Markt reagiert mit erheblichen Abschlägen auch dann, wenn die Strahlung offiziell als "harmlos" oder "nicht gesundheitsgefährdent" von behördlicher Seite eingestuft wird, so G.."

Hier suggeriert der Sachverständige ganz ungeniert, die "Strahlung" könne inoffiziell durchaus als "nicht harmlos" oder "gesundheitsgefährdend" eingestuft werden. Warum er dies macht, obwohl der Trend wissenschaftlicher Erkenntnisse genau gegenläufig ist, erklärt sich aus dem folgenden Absatz:

"Nur ein fach- und sachgerechtes Verkehrswertgutachten mit Strahlenmessungen innerhalb und außerhalb der Immobilie zeigt dem Kunden auf, welcher tatsächlichen Belastung er ausgesetzt und welcher Wertverlust der Immobilie vorhanden ist."

Soso, nur ein kundig erstelltes Verkehrswertgutachten samt Strahlenmessung bringt also angeblich Licht ins Dunkel der Wertverluste. Der Kunde, der darauf hereinfällt, wird gleich doppelt zur Kasse gebeten und bekommt mMn eine völlig nutzlose Expertise, denn nirgendwo, das wissen wir alle, wird der zulässige Grenzwert auch nur ansatzweise erreicht. Was passiert also, wenn Herr G. hier 167 µW/m² misst und dort 1254 µW/m²? Beide Werte sind meilenweit unter Grenzwert, einen anerkannten Maßstab für die "Gefährlichkeit" solcher Werte gibt es daher nicht. Wo also will G. die Grenze ziehen, ab wann ein Messwert nicht mehr wertmindend ist? Seriös kann er dies nicht tun. Deshalb gibt es auf die Frage nur eine Antwort: Er muss sich auf dilettantische Grenzwertforderungen von Mobilfunkgegnern berufen oder - was sonst - auf baubiologische Empfehlungswerte, denen jedoch jegliche wissenschaftlicher Substanz fehlt. Wozu überhaupt kryptische Messwerte herumposaunen, wenn es doch sowieso nur die objektiv nicht begründbare Furcht vor Sendemasten in Teilen der Bevölkerung ist, die interessierte Kunden möglicherweise abspringen lässt, was man dann als Wertverlust interpretieren kann? Das Hantieren mit Messwerten ändert daran nichts, der Dumme ist und bleibt der Kunde.

Aus meiner Sicht ist das Angebot von G. wegen fehlender seriöser Bewertungsmaßstäbe wertlos, es verursacht bei Kunden nur unnötige Kosten. Außerdem schwant mir, dass womöglich im Schlepptau eines messenden Immobilienwertermittlers zufällig gleich noch ein Baubiologe antanzt, der einen wegen vermeintlich hoher Messwerte verunsicherten Kunden in die Mangel nimmt und ihm eine völlig unnötige teure Schirmmaßnahme verkauft, um so einen angeblichen Wertverlust der Immobilie zu egalisieren.

[Hinweis Moderator 19:38 Uhr: Thomas G. ist Sachverständiger für Immobilienbewertung]

[Spatenpauli: Betreff am 7.12.2010 um 22:12 Uhr umformuliert, am 8.12. um 10:42 Uhr Berufsbezeichnung im Fließtext berichtigt]

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Geschäftsmodell, Wertverlust, Interessenkonflikt, Nutznießer, Panikmache, Motivation, Immobilien, Sachverständiger


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