Irreführung und Polemik ? (Allgemein)

helmut @, Nürnberg, Samstag, 11.12.2010, 17:30 (vor 5087 Tagen) @ Thomas G.

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Sehr geehrter Herr Helmut .... ? aus meiner Nachbarschaft Nürnberg,

zu Ihrem letzten Posting erlauben Sie mir folgende Stellungnahme.

"Netzwerke als Geschäftsfördermodell"

Für Sie scheinen Netzwerke negative (Geschäfts-)Modelle zu sein ? Das berechtigt Sie aber keinesfalls über Nutzer diese Netzwerke zu urteilen.

Was das mit dem Thema hier zu tun haben soll, ist zudem sehr fraglich. Siehe dazu das Thema "Polemik" - Wikipedia --- oder Forenregeln dieses Forums.

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Aus gutachterlicher Sicht (Sachverständiger für Immobilienbewertungen) bleibt es für mich dabei - wie in diesem Forum selbst mehrfach direkt und indirekt bestätigt - Eine Wertminderung der Immobilie kann in einem Verkehrswertgutachten durch den sog. "merkantilen Minderwert" vom Sachverständigen angesetzt werden, wenn dieser Abschlag nachvollziehbar auch vom Markt bestätigt wird. Dieser Wertabschlag könnte sogar 100% vom unbelasteten Verkehrswert sein !


Jetzt bleiben Sie bitte mal auf dem Boden der Tatsachen.

Netzwerke müssen nicht unbedingt was Schlechtes sein, wenn sie nicht missbraucht werden, um z.B. mehr Schein als Sein zu erwecken.
Die ganze Mobilfunkpolemik funktioniert aber nur als Netzwerk. Die einen schüren die Ängste, die anderen (oder auch die selben) machen den Profit.
Auf Ihrer Erdbebenseite ist z.B. als einziger Sponsor Ihr Webmaster aufgeführt.
Früher hätten Sie vielleicht noch Ihre Vermögens- und Verwaltungsgesellschaft (Holding) GmbH aufgeführt, nur um nicht alleine da zu stehen.
Was sagt z.B. das Rote Kreuz zu Ihrem Vorhaben, weiß es von der Nennung auf Ihrer Seite?

Was wollen Sie immer wieder z.B. mit Floskeln wie:
"mit gutachterlicher Sicht (Sachverständiger für Immobilienbewertungen)"

Ihre "Gutachten" mögen Preiswert sein, aber Sie sind, wie es aussieht, kein "amtlich anerkannter und öffentlich bestellter Sachverständiger" vor der IHK bzw den Gerichten - was sie aber vor Laien den Anschein erwecken wollen.

Ebenso ist das Aufführen Ihres (lobenswerten) Ehrenamtes als Laienrichter am Verwaltungsgericht Ansbach auf Ihrer Internetseite meiner Meinung nach mißverständlich und hat mit Ihrer Tätigkeit im Geschäftsleben nichts zu tun.
Ein Gericht urteilt nach Recht und Gesetz, nicht nach Bauchgefühl und esoterischen Vermutungen und Gefühlen. Ich würde Sie in einem Streitfall sofort als befangen ablehnen, wenn ich Kenntnis Ihrer Internetseite hätte und der Fall nur im entferntesten mit Ihrer beruflichen Tätigkeit zu tun hätte.


MfG
Helmut

--
In der Mobilfunk-BI und
"In der Abendsonne kann selbst ein kleiner Zwerg große Schatten werfen" (frei nach Volker Pispers)


Meine Kommentare sind stets als persönliche Meinungsäußerung aufzufassen

Tags:
Missbrauch, Gutachten, Netzwerk


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