Trotz Niederlagen: Obi sammelt weiter für "Musterprozesse" (Elektrosensibilität)

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 05.09.2024, 20:53 (vor 67 Tagen) @ H. Lamarr

Auf seiner Website sammelt Daniel Obi Spenden für seine beiden "Musterprozesse" im Arbeitsrecht und im Nachbarrecht.

Bemerkenswert ist dies deshalb, weil er beide Prozesse bereits verloren hat. Den im Arbeitsrecht letztinstanzlich am Schweizer Bundesgericht, den im Nachbarrecht am Obergericht Solothurn (und wie wir weiter unten erfahren werden, letztinstanzlich auch am Bundesgericht).

So richtig bemerkenswert wird Obis Vogel-Strauß-Methode jedoch erst, schaut man sich an, seit wann der gescheiterte "Elektrosensible" seinen Kopf schon in den Sand steckt:

Arbeitsrecht: Obi scheiterte am Bundesgericht am 9. August 2019. Das war auf heute bezogen vor 1854 Tagen (5 Jahre, 3 Wochen, 6 Tage).

Nachbarrecht: Obi scheiterte am Obergericht des Kantons Solthurn am 18. Januar 2024, also vor 231 Tagen (7 Monate, 2 Wochen, 4 Tage).

Zugegeben, niemand hängt Niederlagen gerne an die große Glocke. Doch Obi erweckt noch heute auf seiner Website den Eindruck, seine "Musterprozesse" wären noch in der Startphase und die Ergebnisse völlig offen. Rechtlich bedenklich wird es mMn, weil er unverändert Spenden einwirbt:

Jeder Beitrag zählt, ob 10, 50 oder 100 Franken. Zielbetrag für eine solide Finanzierung des Nachbarrechtsprozesses sind insgesamt rund Fr. 40‘000.--. Im Namen meiner Familie bedanke ich mich schon jetzt ganz herzlich für Eure Unterstützung!

Wer seinem Spendenaufruf folgt, spendet spätestens sei 18. Januar 2024 für zwei verloren gegangene Prozesse, von denen einer letztinstanzlich verloren ging. Ob Obi den anderen noch vors Bundesgericht weitergezogen hat, darüber sagt er auf seiner Website nichts. Aber das Bundesgericht sagt etwas dazu. Nämlich dass die Obis am 20. März 2024 auch dort mit ihren Forderungen gescheitert sind (Urteil 5D_6/2024) und Gerichtskosten in Höhe von weiteren 2000 CHF aufgebrummt bekamen.

Doch damit ist noch immer nicht das Ende der Fahnenstange erreicht!

Denn mit ihrem Revisionsgesuch vom 7. Mai 2024 verlangen die Obis u.a., das Urteil 5D_6/2024 sei aufzuheben. Das Bundesgericht verhandelte das Gesuch zeitnah und wies es am 21. Mai 2024 ab (Urteil 5F_14/2024). Für die Gesuchsteller bedeutete dies weitere 2000 CHF an Gerichtskosten.

Eins muss man Frau und Herrn Obi lassen: Mir ist kein anderer Fall bekannt, in dem die unerschütterliche Überzeugung der Kläger, im Recht zu sein, zu einer derart eindrucksvollen Serie von Niederlagen geführt hat.

Die feste Überzeugung hat allerdings einen hohen Preis. Zu den hier genannten Gerichtskosten in Höhe von 64'000 CHF kamen noch einmal 4000 CHF hinzu. Womit ich eine spekulative Erklärung dafür sehe, warum Obi auf seiner Website das desaströse Scheitern seiner "Musterprozesse" auf ganzer Linie so beharrlich verschweigt. Mutmaßlich hofft er darauf, dass bis zum Lebensende seiner Website Spenden hereintröpfeln, die ihm beim Abstottern der Gerichtskosten in Höhe von 68'000 CHF ein bisschen helfen. Dies wäre aus meiner Sicht sogar legitim, aber nur dann, wenn er den Besuchern seiner Website reinen Wein einschenken würde und die schlechten Karten offen auf den Tisch legte. Ob Obi von den selbsternannten "Schutzorganisationen für Elektrosensible" (Gigaherz, funkstrahlung.ch ...) finanzielle Unterstützung beim Abstottern erhält, ist nicht bekannt.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Game over, Schweiz, Musterprozess, Elektrosensibel, Rechtsstreit, Obi, Solthurn


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