Arbeitsrecht: Obi am Bundesgericht angeblich gescheitert (Elektrosensibilität)

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 18.12.2019, 12:48 (vor 1790 Tagen) @ H. Lamarr

Alle einschlägig bekannten Anti-Mobilfunk-Vereine haben sich bislang freilich mit demonstrativen Spendenzusagen vornehm zurück gehalten.

Knapp 1 Jahr später hat der Verein "Schutz vor Strahlung" das (obige) Signal empfangen und schreibt in seinem erneuten Spendenaufruf:

Der Verein «Schutz vor Strahlung» unterstützt Daniel Obi mit CHF 1000.– und dankt ihm für seinen vorbildlichen Einsatz.

Na also, geht doch! Der "Einsatz" weckt allerdings Assoziationen zu militärischen Aktionen oder zu Glücksspielen wie russisches Roulette :wink:.

Prozess Arbeitsrecht
Diesen Prozess führt Obi im Kanton Aargau. Das Verfahren wird gegenwärtig am Obergericht in zweiter Instanz verhandelt, über das Ergebnis der ersten Instanz (Bezirksgericht) macht der Kläger keine Angaben. Dies lässt den Schluss zu, dort unterlag er und ging in Revision. Über den Anlass der Auseinandersetzung schreibt Obi:

Die Geschäftsleitung wollte auf meine Bitte um Rücksichtnahme betreffend WLAN (z.B. Reichweiten-Regulierung) nicht eingehen. Trotz einwandfreiem Zwischenarbeitszeugnis hat die Arbeitgeberin das Arbeitsverhältnis in der Folge gekündigt. Diese Kündigung habe ich als missbräuchlich angefochten. Die gesetzliche Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gilt insbesondere bezüglich Gesundheitsbelastungen als Kernstück des Arbeitsrechts.

Wie so häufig bei organisierten Mobilfunkgegnern, hat auch die Story über Obis "Musterprozess" im Arbeitsrecht ein unrühmliches Ende gefunden. Denn der Arbeitsrechtsprozess von Obi ist zuende, der Jurist scheiterte letztinstanzlich vor dem Bundesgericht. Meine Quelle für diese Nachricht ist allerdings nur ein Plem-Plem-Konto auf Facebook und deshalb nicht vertrauenswürdig. Ein gewisser "Benjamin Christ" behauptet dort am 9. Dezember 2019 über Obis Prozess gegen seinen Ex-Arbeitgeber:

[...] Leider hat das Bundesgericht inzwischen zu seinen Ungunsten entschieden.

Obi selbst erwähnt diese Niederlage auf seiner Website mit keinem Wort (Stand heute), der Informationsstand dort wurde seit rd. 1 Jahr nicht mehr aktualisiert, er erweckt damit den Eindruck, seine beiden Prozesse seien noch am Laufen. Sollte seine arbeitsgerichtliche Niederlage zutreffen, wäre dies eine unverzeihliche Irreführung von Obis Website-Besuchern. Auch die sonst so geschwätzigen Anti-Mobilfunk-Vereine schweigen öffentlich uniso zu der mutmaßlichen Niederlage. Überraschend ist dies nicht, in der Szene ist es Alltag, schlechte Nachrichten unter den Teppich zu kehren. Da eine unabhängige Bestätigung von Obis Niederlage vor dem Bundesgericht gegenwärtig jedoch aussteht, ist die Meldung nur unter Vorbehalt zu sehen.

Der aktuelle Spendenaufruf für Obis zweiten Prozess (Nachbarrecht) entspringt aus meiner Sicht einer totalen Realitätsverweigerung und dem unbedingten Drang, das Prozessrisiko zu sozialisieren. Denn wie hier im Strang bereits ausgeführt wurde, sind die Erfolgsaussichten Obis auf dieser Schiene, auch für Laien ersichtlich, noch erheblich geringer als bei seinem mutmaßlich bereits verloren gegangenen Arbeitsrechtsprozess. Wer auf den Spendenaufruf herein fällt, kann sein Spendengeld mMn ebenso gut gleich verbrennen oder in einen Gully einwerfen. Ich erachte es als infam, die Mitläufer der Anti-Mobilfunk-Szene über die minimalen Erfolgschancen der Klage im Nachbarrecht im Unklaren zu lassen und ihnen ungeniert, trotz schlechter Omen, das Geld aus der Tasche ziehen zu wollen. Die darin erkennbare Skrupellosigkeit ist, das belegen mehrere Vorfälle, kennzeichnend für den Verein "Schutz vor Strahlung" und nicht unbedingt typisch für die gesamte Szene.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Klage, Spendenaufruf, Irreführung, Glaubwürdigkeit, Obi, Schutz-vor-Strahlung


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