Ein paar Anmerkungen zum "W-Lan-Musterprozess" (Elektrosensibilität)
Nachdem eine gütliche Einigung nicht zustande kam und Anfang 2016 ein Schlichtungsverfahren zwischen Obi und seinem Nachbarn scheiterte, reichten Obi und seine Frau am 3. Oktober 2016 Klage am Amtsgericht Olten-Gösgen ein.
Warum die Schlichtung scheiterte ist in den Gerichtsakten des Obergerichts festgehalten.
Anlässlich der Schlichtungsverhandlung habe sich der Beklagte mittels Vergleichs verpflichtet, einen Fachmann seiner Wahl auf Kosten der Kläger beizuziehen, um die WLAN-Emissionen seiner Anlage überprüfen und wenn möglich so einstellen zu lassen, dass die Emissionen bei gleicher Leistung nicht mehr in die Innenräume der Liegenschaft der Kläger eindringen. Der Beklagte habe sich in der Folge mit einem Fachbetrieb in Verbindung gesetzt und eine Messung zu veranlassen versucht. Der Fachbetrieb habe ein Auftragsformular übermittelt, das aber in der Folge von den Klägern – entgegen dem Wortlaut im Vergleich – nicht unterzeichnet worden sei. Der Fachbetrieb habe dem Beklagten entsprechend am 18. Juni 2016 mitgeteilt, dass die Kläger keinen Antrag für eine Messung erteilt haben. Der Fachbetrieb habe festgehalten, dass mit der aktuellen Einstellung der Fritzbox von 50 % keinerlei geltende Vorschriften verletzt würden. Warum die Kläger dem vereinbarten Vorgehen nicht mehr haben folgen wollen, sei nicht bekannt. Klar werde aber, dass die Kläger eine schnelle und letztlich umsetzbare Lösung der bestehenden Problematik verhindert hätten.
Allein schon wegen dieses Boykotts einer schnellen Lösung sehe ich schwarz für die Kläger. Aus meiner Sicht ist sich auch Herr Obi über die geringen Erfolgsaussichten seiner Klage im Klaren. Mutmaßlich wurde er von Dritten dazu überredet, nicht aufzugeben, sondern weiter zu machen und zu versuchen, das finanzielle Prozessrisiko mit Spendengeld zu entschärfen.
Der Verein funkstrahlung.ch nennt das Einwerben von Spenden für den Prozess "Crowdfunding" (Schwarmfinanzierung). Für mich ein irreführender Euphemismus, denn üblicherweise bekommen die Geldgeber einer Crowdfundig-Aktion für ihr Geld etwas zurück, und sei es nur die Hoffnung auf mehr Geld. Zumindest bekommen sie ihren Einsatz zurück, wenn sich die Aktion während der Sammelphase als undurchführbar erweist. Im Fall Obi ist der Einsatz aber auf jeden Fall weg, ein Ertrag für die Spender ist, so überhaupt erzielbar, ideeller Natur. Was mit den Spenden passiert, wenn die 40'000 CHF bei weitem nicht zustandekommen, ist in den Spendenaufrufen nicht dokumentiert. Ebenfalls wenig vertrauenerweckend ist die Zusage, funkstrahlung.ch sei der Kontrolleur für einen ordnungsgemäßen Umgang Obis mit den Spenden. Denn funkstrahlung.ch ist a) befangen zugunsten Obi und b) Begünstigter für den Fall, dass nach dem Prozess noch Spendengeld übrig ist. Das alles wirkt unausgegoren und hastig zusammengeschustert, ungewöhnlich für einen Juristen.
Nicht überzeugend finde ich die Begründung, mit der funkstrahlung.ch den Arbeitsrechtprozess aus der Spendenaktion ausklammert: "Die Kosten des weniger aufwendigen Arbeitsgerichtsstreits finanziert Daniel Obi selber." Der wahre Grund dürfte eher sein, dass sich für diesen Prozess wohl kaum Spender finden lassen, schließlich ist Herr Obi exklusiv der einzige Nutznießer, sollte er dieses Verfahren siegreich führen.
Sorge macht mir auch Herrn Obis Bekenntnis, er sei seit zehn Jahren in der Selbsthilfe aktiv und seit 2014 Kontaktperson für EMF-Betroffene im Kanton Solothurn. Denn Obis EMF-Risikowahrnehmung ist extrem verzerrt, dies belegen die Prozessakten. Ein Mann wie er kann aus meiner Sicht keine Hilfe für Betroffene sein, er zieht noch Unschlüssige nur noch tiefer in den Sumpf und verfestigt deren Irrglauben, elektrosensibel zu sein. Damit entfremdet er Betroffene von einer kognitiven Verhaltenstherapie, mit der aus wissenschaftlicher Sicht Unschlüssigen noch wirklich zu helfen wäre – nicht aber restlos überzeugten Elektrosensiblen. So gesehen richtet Obi, wahrscheinlich im Glauben Gutes zu tun, großen Schaden bei Betroffenen an. Von einem wie auch immer gearteten Schutzmechanismus bei den Selbsthilfeorganisationen, der Bärendienste an Hilfesuchenden verhindern hilft, ist mir nichts bekannt. Auch das IZgMF hat einmal im naiven Glauben, Gutes zu tun, eine Liste von Bürgerinitiativen (BI) ins Leben gerufen, um Neuzugängen in der Anti-Mobilfunk-Szene lokale Kontakte zu ermöglichen. BIs konnten sich selbst in diese Liste eintragen, eine Qualitätskontrolle hatten wir nicht vorgesehen. Erst spät verstanden wir, wie gefährlich und kontraproduktiv unsere Liste war, denn wir schickten die Leute ahnungslos auch zu Spinnern, EMF-Fanatikern, politisch Radikalen und zu Geschäftemachern. Das tat weh. Da uns eine verlässliche Qualitätskontrolle nicht möglich war, stoppten wir zögerlich zuerst Neueintragungen in die Liste und nahmen diese 2016 schließlich vom Netz.
Und zum Schluss noch ein Späßli zu dem Urteil des Bundesgerichts gegen Obis Antrag auf einstweilige Verfügung. Gigaherz-Präsident Jakob, mutmaßlich daran beteiligt, Obi in die Sche...e zu reiten, äußerte sich nach Bekanntwerden der Pleite wie folgt über die obersten Richter der Schweiz:
Aus diesem Zwischenentscheid eines aus nebenamtlichen, sprich Laienrichtern zusammengestellten Gremiums geht bestenfalls hervor, dass diese nicht einmal im Stande waren, die fundierte, mit zahlreichen Beweismitteln untermauerte Klage richtig zu lesen, geschweige denn zu verstehen. Es gilt jetzt, den Hauptentscheid des Bundesgerichts abzuwarten, gesprochen von hauptamtlichen Bundesrichtern. Denn die Klage ist brillant geschrieben, hoch brisant und sehr interessant. Also abwarten. Denn wer zuletzt lacht, lacht bekanntlich am besten.
Was Jakob übersehen hat: Das Verfahren im Nachbarnstreit ist gar nicht am Bundesgericht anhängig, es schmort seit 2016 ganz langsam in erster Instanz am Richteramt Olten-Gösgen. Ob es je am Bundesgericht ankommen wird, hängt davon ab, ob sich genügend Dumme finden, die Geld in ein von Anfang an zum Scheitern verurteiltes Verfahren stecken.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
gesamter Thread:
- "Elektrosensibler" wirbt um 40'000 CHF für W-Lan-Musterprozess -
H. Lamarr,
07.01.2019, 17:35
- Ein paar Anmerkungen zum "W-Lan-Musterprozess" - H. Lamarr, 08.01.2019, 14:54
- EHS-Geschichten - Füllstoff für Websiten - KlaKla, 09.01.2019, 08:58
- Schade, Obi lehnt Einladung ins IZgMF-Forum ab - H. Lamarr, 09.01.2019, 13:08
- Letzter Mobilfunkgegner in Gretzenbach - H. Lamarr, 11.03.2019, 23:01
- Erneuter Spendenaufruf für "Daniel Obi" - Gast, 18.12.2019, 07:58
- Arbeitsrecht: Obi am Bundesgericht angeblich gescheitert -
H. Lamarr,
18.12.2019, 12:48
- Arbeitsrecht: Obi am Bundesgericht angeblich gescheitert -
H. Lamarr,
19.12.2019, 21:44
- Arbeitsrecht: Obi-Urteil unbedenklich -
H. Lamarr,
20.12.2019, 15:35
- Arbeitsrecht: Obi-Urteil unbedenklich -
hans,
20.12.2019, 16:31
- Arbeitsrecht: Obi-Urteil unbedenklich -
H. Lamarr,
20.12.2019, 19:29
- Mit Burnout in den Vorruhestand! - KlaKla, 21.12.2019, 07:46
- Arbeitsrecht: Obi-Urteil unbedenklich -
H. Lamarr,
20.12.2019, 19:29
- Arbeitsrecht: Obi-Urteil unbedenklich -
hans,
20.12.2019, 16:31
- Arbeitsrecht: Obi-Urteil unbedenklich -
H. Lamarr,
20.12.2019, 15:35
- Arbeitsrecht: Obi am Bundesgericht angeblich gescheitert -
H. Lamarr,
19.12.2019, 21:44
- Arbeitsrecht: Obi am Bundesgericht tatsächlich gescheitert - H. Lamarr, 20.12.2019, 02:22
- Nachbarrecht: Obi am Obergericht Solothurn gescheitert -
H. Lamarr,
12.03.2024, 22:17
- Nachbarrecht: Obi am Obergericht Solothurn gescheitert - H. Lamarr, 13.03.2024, 02:01
- Frech kommt weiter, sagt Hubert - Schutti2, 13.03.2024, 17:13
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