Murray vs. Motorola: Ultimatum für James F. Green (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 01.08.2024, 23:40 (vor 84 Tagen) @ H. Lamarr

Da Green inzwischen auch der einzige Klägeranwalt ist, der sich noch nicht für den e-Rechtsverkehr am Gericht registriert hat, ist der Anwalt seit Beginn der Berufungsverhandlung vor etwa elf Monaten für das Berufungsgericht faktisch unerreichbar.

Am 30. Juli 2024 erließ das Gericht eine Verfügung, in der es anordnet, James F. Green und drei Anwälte der Beklagten müssten sich jetzt entweder unverzüglich für den obligatorischen e-Rechtsverkehr registrieren lassen, oder innerhalb von 15 Tagen ab dem Datum dieser Verfügung darlegen, warum sie nicht wegen Missachtung der Anordnungen des Gerichts verurteilt werden sollten.

Alle am e-Rechtsverkehr des Gerichts registrierten Anwälte der Kläger und Beklagten erhielten auf diesem Weg die jüngste Verfügung des Gerichts zugestellt, an die vier nicht-registrierten Anwälte ging sie per Post. Neu ist: Diesmal ging die Post an beide Adressen von James F. Green, erstmals an die aktuelle und wahrscheinlich zutreffende sowie wie gewohnt an die frühere unzutreffende. Für die Menschheit ist dies nur ein kleiner Schritt, für das Drama um den vermeintlich wie vom Erdboden verschluckten Green hingegen ist es ein enormer Fortschritt.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Sammelklage, Green


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