Gigaherz versucht Ständeräte für dumm zu verkaufen (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Dienstag, 29.11.2016, 14:15 (vor 2902 Tagen) @ H. Lamarr

Ein Posting bei Gigaherz versucht mit simpler Desinformation Ängste zu schüren:

Am 8. Dezember wird im Ständerat über eine Motion zur angeblich massvollen Anhebung der Anlagegrenzwerte für Mobilfunkstrahlung abgestimmt.

Was diese hinterlistigen Motionäre unter massvoll verstehen ist Folgendes:
Nämlich dass auf einer Basisstation (Antennenstandort) jeder der 3 Betreiber nur noch für sich allein den Anlagegrenzwert von neu 10V/m (Volt pro Meter) einhalten müsste. Zur Zeit sind dies noch 5V/m für alle 3 Betreiber gemeinsam, falls sie denselben Antennenstandort nutzen.
Das heisst nun nicht etwa 30V/m als neuen Anlagegrenzwert, sondern Wurzel aus 10hoch2+10hoch2+10hoch2 = 17.3V/m
Ein neuer Anlagegrenzwert von 17.3V/m würde es den Betreibern ermöglichen eine Basisstation (Antennenstandort) mit 11.97 Fach mehr Sendeleistung zu betreiben als heute. Womit wir eindeutig und unzweifelhaft die mit nichtionisierender Strahlung (Elektrosmog) höchst belastete Bevölkerung der Welt erhalten würden.

Die Desinformation beruht darauf, dass der Bezugspunkt falsch gesetzt wird. Wie sich <hier> leicht nachvollziehen lässt, herrscht zwischen elektrischer Feldstärke (E) und Sendeleistung (P) einer Basisstation der Zusammenhang:

P ~ E²

Eine Anhebung des Anlagewerts von 5 V/m auf 17,3 V/m (Faktor 3,46) bedeutet tatsächlich eine zulässige Anhebung der Sendeleistung um das 12-fache (3,46²). Das hört sich zunächst schlimm an und genau darauf spekuliert Gigaherz auch.

Doch daraus die Behauptung abzuleiten ...

Womit wir eindeutig und unzweifelhaft die mit nichtionisierender Strahlung (Elektrosmog) höchst belastete Bevölkerung der Welt erhalten würden.

... ist vollendeter Blödsinn.

Warum ist dies Blödsinn? Weil die zulässige Anhebung der Sendeleistung um Faktor 12 tatsächlich ausgesprochen moderat ist, denn erst bei einer Anhebung der Sendeleistung um bis zu Faktor 144 (!) würden die üblichen Immissionsgrenzwerte erreicht (ICNIRP), die in vielen Ländern der Welt gelten, unter anderem auch in Deutschland. Der Faktor 144 resultiert aus der Anhebung von 5 V/m auf 60 V/m, das ist der höchste Immissionsgrenzwert für UMTS, LTE: (60/5)² = 144

Fazit: Das Schutzniveau der schweizerischen Anlagewerte gegenüber den üblichen EMF-Grenzwerten anderer Länder wäre auch nach einer Anhebung noch immer beträchtlich.

Inkompetente Betrachtung
Schon die Fixierung auf die Sendeleistung einer Basisstation zeugt von beträchtlicher Inkompetenz, denn nicht die Sendeleistung ist die für den Strahlenschutz relevante Größe, sondern die Immission, also das, was bei Eidgenossen in ihren Wohnungen ankommt. Worüber zu diskutieren ist, ist also die Anhebung der zulässigen Immission von 5 V/m auf 17,3 V/m (Faktor 3,46). Anscheinend ist Gigaherz dieser Faktor nicht dramatisch genug und der Verein versucht jetzt mit einem irrelevanten Sendeleistungszuwachs um Faktor 12 auf verwerflich täuschende Weise Ängste zu schüren. Dumm nur: Jeder Hauptschüler kann diesen Täuschungsversuch durchschauen.

In der Zwickmühle: Die Grenzwertlüge des Vereins Gigaherz
Geradezu grotesk ist das Bemühen des Vereins Gigaherz, die bestehenden schweizer Anlagewerte als erhaltenswertes Schutzniveau zu propagieren. Denn bevor über eine Lockerung der Anlagewerte diskutiert wurde, behauptete der Verein über zehn Jahre hinweg, die Anlagewerte seien eine Mogelpackung, sie würden die Eidgenossen nicht besser schützen als die üblichen Immissionsgrenzwerte anderer Länder. Die Vereinsführung hat über diese peinliche Vergangenheit eine partielle Amnesie befallen, sie äußert sich zu dem Widerspruch nur mit betretenem Schweigen. Mehr dazu in dem Posting Grenzwertlügner: Das große Dilemma des Hans-U. Jakob.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Jakob, Querulant, Grenzwertlüge, Elektriker


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