IG Hadlikon schickt EHS in die Wüste (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Sonntag, 24.03.2019, 21:34 (vor 1974 Tagen) @ H. Lamarr

Die IG träumt von einer abermaligen Klage am EGMR, obwohl Katharina Luginbühl dort schon einmal den Kürzeren gezogen hat.

Die IG behauptet auf ihrer Website:

Das reguläre Verfahrensprozedere des EGMR schreibt vor, dass vor dem Gang nach Strassburg die innerstaatlichen Rechtsmittel ausgeschöpft werden müssen, bevor innerhalb von sechs Monaten ab einem höchstrichterlichen nationalen Gerichtsurteil in Strassburg eine Beschwerde einreicht werden kann. Der Europäische Gerichtshof hält in seinem Merkblatt zum Ausfüllen des Beschwerdeformulars aber auch ganz klar fest, dass von Anbeginn unwirksame innerstaatliche Rechtsmittel nicht ergriffen werden müssen bzw. dem Beschwerdeführer nicht zugemutet werden dürfen.

Die IG ermuntert nun jeden, der bereits am Beginn eines innerstaatlichen Rechtsweges im Zuge einer Auseinandersetzung wegen des NISV-Vollzugs in erster Instanz unterlegen ist, beim EGMR Beschwerde einzureichen, obwohl die innerstaatlichen Rechtsmittel noch längst nicht ausgeschöpft sind. Seitens der IG heißt es dazu vorsichtig formuliert:

Dies bedeutet, dass der innerstaatliche Rechtsweg bereits dann erschöpft ist, wenn die NISV in einem konkreten Gerichtsverfahren zur Anwendung kommt. Damit kann nach dem Rechtsverständnis der IG Hadlikon jede Person eine Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einreichen, die in einem unter die NISV-Vollzugsregelung fallenden Mobilfunk-Rechtsverfahren involviert ist. Entsprechende Formulare können beim Europäischen Gerichtshof heruntergeladen und die obigen Rügen geltend gemacht werden.

Das hört sich jetzt trotz der vorsichtigen Formulierung überzeugend an. Doch stimmt es auch? Da die IG befremdlicherweise zwar ein Spendenkonto, nicht aber einen Link zu dem besagten Merkblatt nennt, habe ich auf der Website des EGMR danach Ausschau gehalten und dieses Merkblatt gefunden. Dort aber findet sich die von der IG oben durch Unterstreichung kenntlich gemachte Formulierung weder im Wortlaut noch bei der Suche nach ihren Kernwörtern. Aus meiner Sicht ist es eine Zumutung, dem EGMR Beschwerdeführer auf den Hals zu hetzen und dann noch nicht einmal auf das Dokument zu verlinken, in dem die angebliche Ausnahmeregelung auffindbar enthalten ist.

Der EGMR hat auch ohne Empfehlung der IG schon genug zu tun und tadelt in einem Papier die Einreichung unzulässiger Beschwerden scharf:

Am 1. November 2014 waren ungefähr 78.000 Beschwerden vor einer richterlichen Formation des Gerichtshofs anhängig. Auch wenn die Liste der anhängigen Fälle des Gerichtshofs über die letzten drei Jahre um fast 50% reduziert wurde, sind dies nach wie vor eine beträchtliche Anzahl von Fällen, die vor ein internationales Gericht gebracht werden und weiterhin die Effizienz des in der Konvention verankerten Rechts auf Individualbeschwerde bedrohen. Aus Erfahrung wissen wir, dass die überwiegende Zahl der Fälle (92% aller 2013 entschiedenen Fälle) vom Gerichtshof aus einem der Unzulässigkeitsgründe zurückgewiesen wird. Diese Fälle müssen von Juristen und Richtern untersucht werden, bevor sie zurückgewiesen werden. Sie verstopfen die Prozessliste des Gerichtshofs und behindern die Prüfung verdienstvollerer Fälle, in denen die Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllt wurden und die die Behauptungen schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen betreffen können.

Weil sich die IG clever auf ihr "Rechtsverständnis" beruft, entzieht sie sich vorsorglich der Verantwortung, Leute möglicherweise ohne jede Erfolgsaussicht auf den Weg nach Straßburg zu schicken. Sollte ihr Rechtsverständnis ähnlich ausgeprägt sein wie ihre Wahrheitsliebe, werden wir wohl lange auf Erfolgsmeldungen warten müssen. Damit spiele ich auf diese verlogene Behauptung der IG an:

[...] Dies ist besonders gravierend für die inzwischen um die 10 % der Schweizer Bevölkerung, die heute als elektrosensibel gelten und zwingend auf einen Lebensraum angewiesen sind, wo sie nicht Tag und Nacht der Funkstrahlung ausgesetzt sind. [...]

Die Begründung, warum diese Behauptung der IG verlogen ist, lässt sich <hier>. nachlesen. Und ich behaupte: Die IG weiß sehr gut, Umfragen entsprungene "Elektrosensible" bringen lediglich irgendwelche Allerweltsleiden subjektiv mit EMF in Verbindung, sie sehen sich nur zu einem verschwindend geringen Prozentsatz so stark betroffen, wie die Hard-Core-"Elektrosensiblen", die von den Medien vorgeführt werden. Solange die Wissenschaft keinen einzigen "echten Elektrosensiblen" gefunden hat, der nachweislich kausal auf schwache Funkfelder reagiert, wird sich das Problem der EHS-Anerkennung aus meiner Sicht auch auf dem Rechtsweg nicht grundsätzlich lösen lassen. Erst liefern, dann klagen – und nicht umgekehrt.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Klage, EU, EHS, Straßburg, Glaubwürdigkeit, Schaden, Menschenrechte, Luginbühl, Wahrheit, EGMR


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