Hadlikon & Mobilfunk: Ständerat gibt Petition keine Folge (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Freitag, 14.12.2018, 02:06 (vor 2075 Tagen) @ H. Lamarr

Diese IG Hadlikon hat nun eine Petition aufgelegt, mit der sich die handvoll Wutbürger des Weilers erstmals öffentlich in die Mobilfunkdebatte einmischen.

Am 9. Februar 2018 reichte die IG ihre Petition unter der Geschäftsnummer 18.2002 dem schweizerischen Parlament ein. Dort hängt sie seither unbearbeitet ab. Befassen sollten sich mit dem Blödsinn zuerst die Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen des National- und Ständerates und dann das Parlament.

Am 13. Dezember 2018 hat der Ständerat der Petition keine Folge gegeben.

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates hatte zuvor an ihrer Sitzung vom 26. Oktober 2018 die von der IG Hadlikon am 9. Februar 2018 eingereichte Petition vorgeprüft.

Die Petition fordert konkrete Massnahmen zum wirksamen Schutz der Bevölkerung vor Tag und Nacht einwirkender Mobilfunkstrahlung.

Antrag der Kommission
Die Kommission beantragt oppositionslos, der Petition keine Folge zu geben, weil sie ihr Anliegen ablehnt.

Erwägungen der Kommission
Die Kommission bringt dem Anliegen, die Bevölkerung vor den Auswirkungen der Mobilfunkstrahlung zu schützen, viel Verständnis entgegen und nimmt die Bedenken der betroffenen Personen ernst. Sie begrüsst in diesem Zusammenhang die vom Bundesrat geplante Einführung eines Monitorings für nichtionisierende Strahlung, mit dem repräsentative Daten gesammelt werden sollen.

Die Kommission weist ausserdem darauf hin, dass der Bundesrat bereits beim Erlass der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung den Ungewissheiten der Mobilfunkstrahlung Rechnung getragen und das Vorsorgeprinzip zur Anwendung gebracht hat: An Orten, an denen Menschen über lange Zeit der Strahlung von Mobilfunkantennen ausgesetzt sind, gilt im Sinne der Vorsorge eine strengere Begrenzung der Strahlung, als sie für die Abwehr der genannten thermischen Auswirkungen erforderlich wäre. Bei der Festlegung der Anlagegrenzwerte, mit denen das Vorsorgeprinzip konkretisiert wird, wurde festgelegt, dass Emissionen so weit zu begrenzen sind, als dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist. Die Begrenzung in der Schweiz ist damit bereits strenger als in den meisten europäischen Ländern.

Die Kommission hält weiter fest, dass Bestrebungen, die geltende vorsorgliche Begrenzung zu lockern, vom Parlament erst kürzlich abgelehnt wurden. Aus diesen Gründen geht die KVF davon aus, dass die Bevölkerung vor den schädlichen Auswirkungen der Strahlung von Mobilfunkantennen ausreichend geschützt ist und weitergehende Massnahmen, wie sie die Petition fordert, nicht notwendig sind. Sie beantragt daher oppositionslos, der Petition keine Folge zu geben.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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