Murray vs. Motorola: Erwiderung der Kläger (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Sonntag, 14.04.2024, 22:21 (vor 204 Tagen) @ H. Lamarr

Am 22. März 2024 antworteten die Rechtsbeistände der Beklagten mit einem 76-seitigen Schriftsatz (PDF, englisch) gerade noch fristgerecht auf die Beschwerdeschrift der Kläger.

Am 12. April 2024 reagierten die Kläger auf den Schriftsatz der Beklagten mit einem 29-seitigen Schriftsatz (PDF, englisch) in dem sie den Beklagten u. a. vorwerfen, sie würden den Hauptschriftsatz der Kläger ("Klägerschriftsatz") vom 13. Februar 2024 dahingehend falsch charakterisieren, darin würde nicht einmal ein Ermessensmissbrauch der Vorinstanz oder eine nachteilige Auswirkung auf die Kläger beschrieben. Dies sei jedoch genau der Schwerpunkt des Hauptschriftsatzes. Der Ermessensmissbrauch des Superior Court sei darin offenkundig und die daraus resultierende Voreingenommenheit des Gerichts werde immer wieder erläutert. Weiter heißt es, die Beklagten wendeten diese Taktik offenbar als Ablenkungsmanöver an, weil die von den Klägern beschriebenen eindeutigen Fehler und Vorurteile so ungeheuerlich seien.

Im weiteren Verlauf des Papiers geht es dann darum, die von den Beklagten erhobenen Anschuldigungen gegen die Sachverständigen der Kläger zu entkräften.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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