Murray vs. Motorola: Schlichtungsversuch (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 14.09.2023, 00:25 (vor 418 Tagen) @ H. Lamarr

Vor dem Berufungsgericht werden die Kläger von fünf Kanzleien vertreten:

- MORGANROTH & MORGANROTH, PLLC, Birmingham, MI 48009
- LUNDY, LUNDY, SOILEAU & SOUTH, LLP, Lake Charles, LA 70602
- FRASIER, FRASIER & HICKMAN, LLP, Tulsa, OK 74107
- ASHCRAFT & GEREL, LLP, Washington, D.C. 20036
- PRBANIC & PRIBANIC, LLC, White Oak, PA 15131

Von den fünf Kanzleien der Klagevertreter sind mittlerweile nur noch zwei übrig geblieben, nämlich MORGANROTH & MORGANROTH (vertreten durch Jeffrey B. Morganroth) und ASHCRAFT & GEREL (vertreten durch James F. Green und Michelle A. Parfitt).

Das am 22. August 2023 begonnene Berufungsverfahren hat am 12. September 2023 Fahrt aufgenommen. In einem ersten Schritt verfügte das Gericht (sua sponte), die Beschwerde der Kläger zum Zweck der Schlichtung an einen Streitschlichtungskoordinator weiterzuleiten. Dessen Antwort steht noch aus, doch es ist absehbar, ein Vergleich wird eher nicht zustande kommen.

Insgesamt haben 22 Haupt- und Nebenkläger der 13 in Murray vs. Motorola zusammengelegten Fälle das Berufungsgericht angerufen, die Anzahl der beklagten Unternehmen beläuft sich auf 28.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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