Murray vs. Motorola: erste Registrierung eines Klägeranwalts (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 27.12.2023, 20:15 (vor 313 Tagen) @ H. Lamarr

Am 23. Oktober 2023 ermahnte Anna Blackburne-Rigsby, Vorsitzende Richterin des Berufungsgerichts im Fall Murry vs. Motorola, die Prozessbevollmächtigten aller Parteien, sich unverzüglich für die obligatorische elektronische Einreichung von Schriftsätzen gemäß der Verwaltungsanordnung 1-18 registrieren zu lassen, sofern dies noch nicht geschehen sei. Heute, 60 Tage später, hat sich aufseiten der Antragsteller (Kläger) noch immer keiner der drei Anwälte registrieren lassen, aufseiten der Beklagten sind einige der 19 Anwälte der Aufforderung ebenfalls noch nicht nachgekommen, die meisten jedoch schon.

Als ob die Kanzlei Morganroth & Morganroth hier mitliest, ist Jeffrey B. Morganroth heute der Aufforderung der Richterin als erster Klägeranwalt nachgekommen und hat sich für den e-Rechtsverkehr registriert.

Neu ist auch, Michael Patrick Murray † wird als erster und bislang einziger Kläger von vier Anwälten vertreten, denn Anwältin Cherie Morganroth ist bei ihm neu hinzugekommen, nicht aber bei seiner hinterbliebenen Ehefrau Patricia A. Murray, die ebenfalls Klägerin ist. Neuzugang Cherie, Schwester von Jeffrey, hat sich vom Start weg für den e-Rechtsverkehr registriert.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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