Kaffeesatzleserei (Elektrosensibilität)

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 11.04.2007, 23:17 (vor 6387 Tagen) @ Fee

Weshalb kann man bei der Fallgeschichte der Familie Griebl nicht von der auch bei Gericht ueblichen Unschuldsvermutung ausgehen.

Richter hören sich bekanntlich die Argumente der Anklage und der Verteidigung an und urteilen dann. Wir kommen noch nicht einmal zu so einer fairen Gegenüberstellung von Argumenten, weil Sie jeden Zweifel an ES-Fallschilderungen als persönliche Beleidigung auffassen - so wirkt es jedenfalls auf mich.

Ueberhaupt sollten allgemein auch die Menschen beruecksichtigt werden, die dieses masslose Aufruesten nicht wollen oder nicht vertragen.

Das hatten die amerikanischen Ureinwohner bestimmt auch mal so angedacht, bevor sie in tiefen Gebirgstälern - nein, pardon - in Reservaten gelandet sind.

Noch gleich etwas zu Ihrer Auesserung von den Antennen in den Wohngebieten, fuer ES ist entscheidend, welche Belastung, auch DECT, W-Lan und NF in ihren Schlafraeumen vorhanden ist.

Vor etwa einem Jahr hat Norbert Leitgeb im Rahmen seiner Epros-Studie geschrieben, dass die Funkfeldbelastung in Wohnungen durch aktive Handys aus Nachbarwohnungen überraschend hoch ist. Kein Wunder: Wenn die Masten weit weg stehen müssen Handys auf Maximalleistung schalten. Wer fordert: Masten raus aus Wohngebieten, der schadet in erster Linie Kindern, denn die haben nun mal fast alle Handys und wenn die Masten von den Eltern weit weg verbannt werden ...

Koennte sich evt. Doris fuer einen Sie ueberzeugenden Versuch mit echten bzw. unechten DECT bereiterklaeren.

Schlecht, denn Sie wohnt nicht in der Nähe. Außerdem müsste zuerst einmal ein von beiden Seiten akzeptiertes Testverfahren vereinbart werden. Mein letzter Versuch mit einer ES in diese Richtung ist erst kürzlich daran gescheitert ein beiderseits akzeptiertes Verfahren zu benennen.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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