Schweiz: Kampf um Lockerung der Mobilfunk-Vorsorgewerte (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Samstag, 06.01.2018, 16:45 (vor 2535 Tagen)

Dieser Strang will den Streit um die Lockerung der "Anlagegrenzwerte" übers Jahr 2018 und 2019 begleiten und möglichst strukturiert dokumentieren. Dafür sind "Fächer" in Form einer Baumstruktur vorgesehen, die anfangs noch leer sein werden. Gut erkennbar wird diese Baumstruktur, wenn Sie unmittelbar nach Aufruf des IZgMF-Forums das Plus-Symbol am Beginn der Zeile "Schweiz: Kampf um Lockerung der Mobilfunk-Vorsorgewerte" klicken:

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Worum es überhaupt geht
Am 1. Februar 2000 führte die Schweiz die sogenannten Anlagegrenzwerte für Funksender ein. Diese Grenzwerte gelten für Sendemasten, nicht für Handys. Sie fanden unter dem Begriff "Schweizer Vorsorgewerte" international Beachtung, denn sie sind 10-mal tiefer (bezogen auf elektrische Feldstärke) als die im Rest der Welt üblichen "Immissionsgrenzwerte" der ICNIRP. Die Immissionsgrenzwerte schützen gegen alle bekannten Gesundheitsrisiken der Funktechnik, die Anlagegrenzwerte hingegen wollen vorsorglich gegen bislang unbekannte Risiken schützen. In den seither vergangenen 17 Jahren hat die Forschung allerdings kein einziges bislang unbekanntes gesundheitsrelevantes Risiko von Sendemasten entdeckt. Im Gegenteil: Mit wachsendem Wissensstand konnten anfangs befürchtete Bedenken (z.B. Störung des Kalziumaustauschs) inzwischen ausgeräumt werden. Und da es eine physikalische Gesetzmäßigkeit der Funktechnik ist, dass steigende Datenraten bessere Empfangsbedingungen erfordern (erreichbar mit höherer Sendeleistung oder mehr Sendern auf gleicher Fläche), kratzt der kommende 5G-Mobilfunk an den Anlagegrenzwerten. Werden diese gelockert, kann die bestehende Sender-Infrastruktur der Schweiz auch noch 5G abwickeln, ohne dass dazu tausende neue Sendeanlagen errichtet werden müssen.

Showdown 2018
Voraussichtlich dieses Jahr wird in der Schweiz die Entscheidung fallen, ob und ggf. wie stark die Anlagegrenzwerte gelockert werden. Doch das Vorhaben ist umstritten. Anti-Mobilfunk-Vereine und einige Ärzte malen Tod und Verderben an die Wand und versuchen durch Wecken oder Schüren von Ängsten die Bevölkerung auf ihre Seite zu ziehen. Ihnen gegenüber stehen Staat und Industrie, die mit spröder Sachargumentation versuchen, unbegründete Ängste zu zerstreuen. Es ist ein Kampf Bauch gegen Hirn und heute ist noch völlig offen, wie er ausgehen wird. Eine besonders wichtige Rolle werden die Medien spielen.

Technischer Hintergrund
Wer das Dokument Zukunftstaugliche Mobilfunknetze (29 Seiten) des eidgenössischen Bundesamtes für Kommunikation (Bakom) liest und inhaltlich versteht, hat beste Voraussetzungen, um sich qualifiziert an der Debatte um eine Lockerung der Anlagegrenzwerte zu beteiligen.

Wie alles begann ...
Der Kampf um die Anlagegrenzwerte wird nicht erst seit 2018 ausgetragen, sondern schon seit Anfang 2016. Deshalb nachfolgend Zugänge zur Historie dieser spannenden Auseinandersetzung.

2016: Nationalrat stimmt Lockerung zu, Ständerat lehnt Lockerung ab
2017: Regierung äußert sich zum Ausbau der Mobilfunknetze
2017: Bundesrat kündigt Lockerung der Vorsorgewerte an

Nachtrag
Da sich der Kampf um eine Lockerung der Mobilfunk-Vorsorgewerte länger hinzieht als erwartet, haben wir aus dem ursprünglichen Strangtitel "Schweiz 2018: Kampf um Lockerung der Mobilfunk-Vorsorgewerte" Anfang 2019 die Jahreszahl entfernt.

Fehlt bei Datumsangaben in Postingtiteln die Jahreszahl, so ist immer 2018 gemeint. Bei jüngeren Postings ist stets die Jahreszahl mit dabei.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
ICNIRP, Vorsorgewert, Schweiz, Immission, Anlagengrenzwert, Ständerat, Nationalrat


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