Sibylle Killinger: von Misserfolgen verwöhnt (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Freitag, 22.11.2024, 00:57 (vor 24 Tagen) @ H. Lamarr

Diagnose-Funk zaubert mit Sibylle Killinger eine Rechtsanwältin aus dem Hut, die mit ihrer Rechtsauffassung eines Urteils des OVG Koblenz gutgläubigen Mobilfunkgegnern trügerische Hoffnungen macht. In der Anti-Mobilfunk-Szene ist Killinger jedoch völlig unbekannt. Niemand dort weiß, eilt die Anwältin von Sieg zu Sieg oder ist sie eher eine Niete? Das IZgMF hat seine besten Trüffelschweine auf die Suche nach Fakten losgeschickt.

Auftrag der Trüffelschweine war es, in öffentlichen Quellen die jüngere Vergangenheit Killingers zu recherchieren (2019 bis 2024), damit die Konturen der Unbekannten erkennbar werden. Das Ergebnis der Recherche zeigt eine selbstbewusste Umweltaktivistin Mitte 50, die gerne dick aufträgt und keiner Auseinandersetzung aus dem Weg geht, auch wenn dies rückblickend nicht selten die klügere Alternative gewesen wäre. Anschließend nun die Rechercheergebnisse im Einzelnen:

► Das Anwaltsportal rechtecheck.de nennt die Kontaktdaten der Anwältin, wer sie sprechen will, dem nennt sie ihre Mobiltelefonnummer. Das ist mMn für eine Anwältin, die Mobilfunk als Risikotechnik brandmarken will, nicht lupenrein stringent.

► Über den beruflichen Werdegang gibt LinkedIn Auskunft.

► 2019 schrieb Focus über eine Aktion radikaler Klimaaktivisten: "[...] Und da ist Sibylle Killinger, 50, die ihr gesundheitliches Schicksal mit dem Klimawandel verbindet. Die Juristin aus Rosenheim hat Asthma, deshalb hält sie sich für besonders gefährdet, und deshalb kann es ihrer Meinung nach nicht schnell genug gehen mit dem Kampf gegen das Kohlendioxid. „Für mich“, sagt sie, „geht es wirklich um das blanke Überleben.“ [...] Killinger befürchtet gar, dass sie wegen ihrer Asthma-Erkrankung und der drohenden Erwärmung nur noch drei oder vier Jahre zu leben hat. [...]"

► 2021 gründet Killinger in Neubeuern die Bürgerinitiative "Solidargemeinschaft Funk". Im September protestiert sie mit 50 Gleichgesinnten vor dem Firmengelände eines Standortvermieters gegen den Bau eines Funkmasts in Neubeuern. Dass eine Gefährdung vorliegt, stützt Killinger auf vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) beauftragte Tierversuche, welche eine tumorfördernde Wirkung bereits bei der Hälfte der Grenzwerte belegen würden. Bei den besagten Tierversuchen handelt es sich um diese Studie. Der von Killinger beim Verwaltungsgericht München erhobene Eilantrag gegen die Inbetriebnahme des Funkmasts in Neubeuern wurde mit dem Argument abgewiesen, dass nach Auskunft des BfS Tierversuche nicht auf Menschen übertragbar seien. (Quelle)

► Im Dezember 2021 starte Killinger die Online-Petition "Impfpflicht: Impfdurchbrüche transparent erfassen", mit der sie sich gegen die vom RKI praktizierte Methode zur Erfassung der Wirksamkeit von Covid-19-Impfungen stemmt. Die Anwältin sieht ihre Aktion als ersten Schritt eines Vorgehens gegen die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht. Die Petition fand 449 Unterstützer.

► Dezember 2021: Die Anwältin reicht gegen den Bürgermeister von Neubeuern Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Regierung von Oberbayern ein. Sie sieht sich von dem Bürgermeister in einer verworrenen Mobilfunkangelegenheit getäuscht. Normalerweise wäre das Landratsamt Rosenheim für die Beschwerde zuständig gewesen, da Killinger aber auch das Amt mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde bedachte, landete der Fall bei der oberen Aufsichtsbehörde. Diese wies im März 2022 beide Beschwerden ab. (Quelle 1, Quelle 2, Quelle 3).

► August 2022: Killinger und ihre BI möchte nicht nur die Mobilfunknetzbetreiber, sondern auch die Grundstückseigentümer, die ihre Flächen für einen Mast zur Verfügung stellen, zur Verantwortung ziehen. "Wir sehen eine Mitverantwortung der Verpächter an den bei den Mitbürgern absehbar steigenden Gesundheitsschäden durch Mobilfunkstrahlen", sagt Killinger. Diese Mitverantwortung sei in Bezug auf eine mögliche Haftung vom Landgericht Münster bestätigt worden. Killinger bezieht sich auf ein entsprechendes Urteil, das besagt, dass Grundstückseigentümer, auf deren Fläche sich ein Mobilfunkmast befindet, zur persönlichen und uneingeschränkten Haftung von Schädigung durch ein elektromagnetisches Feld haftbar gemacht werden können. (Quelle)
Was Killinger verschweigt: Das Urteil des Landgerichts Münster gibt die behauptete Haftung der Grundstückseigentümer gar nicht her! Das Rechtsverständnis, das die Anwältin kolportiert, ist nicht das des LG Münster, sondern das des in Münster unterlegenen Anwalts Wilhelm Krahn-Zembol. Auch Krahn-Zembol bediente sich, so wie später Killinger, Diagnose-Funks, um von dem Verein seine persönliche Rechtsauffassung des Falls werbewirksam öffentlich verbreiten zu lassen. Eine seriöse juristische Bewertung des Münsteraner Urteils macht hingegen deutlich: Kein Vermieter eines Mobilfunkstandorts muss wegen seiner Haftung als Zustandsstörer die erfolgreiche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen befürchten.

► März 2024: Am Amtsgericht Rosenheim verteidigt Killinger die Versammlungsleiterin von zwei Corona-Demos, die u.a. beschuldigt wurde, im Dezember 2021 ordnungswidrig zu wenig Ordner aufgeboten zu haben. Ein Prozessbeobachter fasste die Show-Veranstaltung wie folgt zusammen: "64 Zeugen, vier Beweisanträge: Diese Forderung stellte die Verteidigerin nach sechs Stunden Verhandlung am Amtsgericht Rosenheim. [...] Ein Prozess mit wirren Fragen, persönlichen Angriffen und einem Befangenheitsantrag." Wer's genauer wissen und die Rolle Killingers erkunden will, bitte hier entlang. Drei Wochen später wurde der Befangenheitsantrag gegen die Richterin abgelehnt, die angeklagte Versammlungsleiterin zu Geldbußen verurteilt und Sibylle Killinger bekam zu hören: "In einem Bußgeldverfahren dient die Befragung 64 weiterer Zeugen lediglich der Verfahrensverschleppung".

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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