20. März 2019: Häberli-Koller-Interpellation 19.3169 (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 27.03.2019, 13:48 (vor 2090 Tagen) @ H. Lamarr

Ständerätin Brigitte Häberli-Koller stimmte im März 2018 mit einer befremdlich widersprüchlichen Argumentation gegen die Lockerung der Anlagegrenzwerte. Jetzt wundert sie sich, dass die Netzbetreiber 15'000 neue Standorte für 5G suchen müssen. Mit einer Anfrage beim Bundesrat der Schweiz möchte die Rätin ihre Kenntnislücken in Sachfragen um 5G schließen, wobei ihr Fragenkatalog teils konstruierte belanglose Fragen umfasst. Häberli-Koller differenziert bei ihren Informationsquellen augenscheinlich noch immer nicht zwischen echten Experten und den Pseudoexperten der Anti-Mobilfunk-Szene. Und es kümmert sie auch nicht, wie es den Netzbetreibern gelingen soll, 15'000 neue Standorte gegen die Einspruchwut einer mit Desinformation gegenüber 5G aufgehetzten Schweizer Bevölkerung durchzusetzen. Überzeugen Sie sich selbst:

Am 30. September 2018 hat die damalige Vorsteherin des UVEK, Frau alt Bundesrätin Doris Leuthard, eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich der Thematik Mobilfunk und Strahlung annehmen soll. Es ist wichtig, dass sich diese Arbeitsgruppe auch intensiv mit der Netzstruktur befasst, denn diese ist zentral für die Belastung der Bevölkerung und für die Qualität der Datenübertragung.

Die ComCom hat im Februar 2019 neue Frequenzen für die Nutzung für Mobilfunkdienste freigegeben. Schon jetzt beklagen die Mobilfunkbetreiber, dass sie für die Nutzung dieser Frequenzen wegen der geltenden Strahlenschutz-Regelung 15 000 neue Antennen bauen müssten. Sie fordern mit Vehemenz eine Abschwächung der vorsorglichen Strahlungsgrenzwerte. Betroffenenorganisationen dagegen warnen vor der Einführung der fünften Generation Mobilfunk und befürchten auch angesichts der warnenden Stimmen der Ärzteschaft schwerwiegende Gesundheitsauswirkungen. Am Freitag, dem 8. März 2019, strahlte das SRF eine Arena-Sendung zum Thema "wer hat Angst vor 5G" aus. Darin wurde klar, dass die Beurteilung der Schädlichkeit der Strahlung nach wie vor ungeklärt ist. Es wurde auch gesagt, dass es für die Strahlungs-Belastung der Bevölkerung besser sei, wenn Mobilfunk durch leistungsschwache Antennen in kleinen Funk-Zellen sichergestellt wird. Kleine Funkzellen würden gemäss Prof. Röösli vom Swiss TPH auch die Kapazität für die zu übertragenden Datenmengen erhöhen. Diesen Ansatz vertritt auch die Stadt St. Gallen. Kleinzellige Netze versprechen damit sowohl eine hohe Daten-Kapazität als auch eine tiefe Strahlen-Belastung der Bevölkerung. Diese Lösung muss im Interesse der Gesundheit und einer nachhaltigen Infrastruktur dringend angestrebt werden.

Der Bundesrat wird gebeten, über folgende Punkte Auskunft zu geben.

1. Wird die von alt Bundesrätin Leuthard eingesetzten Arbeitsgruppe offen über die möglichen Netzstrukturen berichten?

2. Wie sieht er längerfristig die optimale Struktur eines Mobilfunknetzes, damit die Strahlung möglichst tief bleibt?

3. Ist er auch der Meinung, dass in absehbarer Zeit kleinräumige Funk-Zellen in den Städten sowieso unumgänglich sein werden, um die explodierenden Datenmengen zu bewältigen?

4. Wie gedenkt er sicherzustellen, dass Innovation im dynamischen Umfeld des Mobilfunks nicht nur bei der Funktechnologie und den Smartphones sondern auch bei der Netzstruktur Einzug hält? Wie wird er insbesondere das Innovations- und Investitionspotenzial für nachhaltige Netzstrukturen fördern?

5. Was unternimmt er, damit übertragene Daten so weit wie möglich über Glasfaserkabel übertragen werden und nur über Mobilfunk, wenn es nicht anders geht.

6. Welchen Einfluss hätten mengenabhängige Mobilfunktarife auf die übertragene Datenmenge?

7. Welche Vor- und Nachteile sieht er in einem einheitlichen Mobilfunknetz mit einem zentralen Netzbetreiber - analog zu Swissgrid?

8. Ist er ebenfalls der Meinung, dass aufgrund der politischen Wichtigkeit des Themas Mobilfunk und Strahlung der Bericht der Arbeitsgruppe zwingend dem Eidgenössischen Parlament präsentiert werden muss?

Häberli-Kollers Anfrage wird von vier weiteren Ständeräten unterstützt.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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