Uffing lehnt Bürgerbegehren Mobilfunk ab (Medien)

H. Lamarr @, München, Samstag, 08.03.2014, 12:19 (vor 3935 Tagen) @ KlaKla

In seiner Sitzung am 20. Februar 2014 hat der Gemeinderat Uffing das Bürgerbegehren Mobilfunk mit 13:0 Stimmen abgelehnt. Nachfolgend die Begründung:

Nach Art. 18 a Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) können die Gemeindebürger über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde einen Bürgerentscheid beantragen (Bürgerbegehren).

Das Bürgerbegehren „Mobilfunk" ist am 30.01.2014 bei der Gemeinde eingereicht worden. Der Gemeinderat entscheidet nach Art. 18 a Abs. 8 Satz 1 GO über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Einreichung des Bürgerbegehrens.

Die erforderliche Zahl der Unterschriften wird erreicht. Die Prüfuyg hat ergeben, dass von den insgesamt 325 eingereichten Unterschriften, 286 Unterschriften gewertet werden können; notwendig wären 238 (10 % aus 2.386 Gemeindebürgern) gewesen. Die Anzahl der Unterschriften ist also ausreichend.

Allerdings erfüllt die Fragestellung nicht die rechtlichen Anforderungen an einen zulässigen Bürgerentscheid. Insbesondere ist festzustellen:

Beschluss
1. Das am 30.01.2014 eingereichte Bürgerbegehren „Mobilfunk" wird als unzulässig zurückgewiesen.
2. Der erste Bürgermeister wird beauftragt, die Entscheidung des Gemeinderats durch einen mit Rechtsbehelfsbelehrung versehenen Bescheid gegenüber Herrn Michael Ziel, Seestr. 8, 82449 Uffing, als nach Art. 18a Abs. 4 GO vertretungsberechtigter Person bekanntzugeben.
Abstimmungsergebnis 13 : 0 Stimmen

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Bauleitplanung, Uffing, Gemeinderat, Immissionsschutz


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