Uffing: Befangener Anwalt soll Rechtslage prüfen (Medien)

Trebron, Dienstag, 18.02.2014, 14:22 (vor 3953 Tagen) @ H. Lamarr

Diese Prüfung ist, wg. der formalen Hürden, eine Pflichtaufgabe der Kommune.

Okay. Dennoch spricht es mMn Bände, wenn die Gemeinde diese Prüfung nicht selbst erledigt, oder, wenn schon Anwalt, dann wenigstens in die Hände eines unbefangenen Anwalts legt.

Jein.
Diese Prüfung gehört wg. der komplexen Rechtslage nicht in die Hände des dicksten Bauern vom Dorf, sondern in die eines Juristen. Wenn was anbrennt, wird die Sache später und nach allem Aufwand und sämtlichen Kosten, vom Landrat kassiert.
Die Gemeinde dürfte mit diesem Anwalt vermutlich vertraglich verbunden sein. Eine kleine Kommune ohne eigene Rechtsabteilung hat üblicherweise „ihren“ festen Anwalt (Justiziar). Dieser und kein anderer unterstützt dann, solange der Vertrag läuft, die Gemeinde. Ein fester Ansprechpartner (auf beiden Seiten) ist von Vorteil für zügige, termingerechte Bearbeitung.
Das ist einfach ganz normales Verwaltungshandeln ohne Hintergedanken.


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