Vorspiegelung echter Tatsachen (Allgemein)

Ex-Mobilfunker, Samstag, 08.05.2010, 16:41 (vor 5335 Tagen) @ Eva Weber

Ex-Mobilfunker verkündet im Forum, sich beim BfS nach meiner Korrespondenz erkundigt zu haben, um Licht ins Dunkel zu bringen. Das Ergebnis stellt er ins Netz. Auf die Bitte sein Visier zu öffnen schweigt er. Mein Vertrauen ist grenzenlos, da helfen auch Bibelstellen nicht!

Ich habe bereits damals einen offenen Brief an Sie geschrieben auf Gigaschmerz. Ging bei "Il Presidente" nicht durch die Zensur.
Ansonsten ist es mein RECHT, im Internet nicht unter meinem echten Namen zu posten. Und bei dem bereits ausführlich geschilderten aggressiven Verhalten der Mobilfunkgegner meiner Person gegenüber in Vergangenheit und Gegenwart ist es meine PFLICHT gegenüber meiner Familie, meinen Namen nicht zu veröffentlichen.
Aber vielleicht kommen Sie ja zu unserem Biergartentreffen, dann lernen wir uns ja kennen.
Aber zu folgendem:
Frau Weber, sie haben den Vorgang von damals bis heute nicht verstanden!
1. Von "unserer" Seite wurde Ihnen vorgeworfen, Sie dürften dem BfS keine Briefe mehr schreiben.
2. Sie, Frau Weber, und Ihre Anhänger haben darauf hingewiesen, das stimme nicht.
3. Ich habe als Journalist die Pressestelle des BfS angerufen und um Klärung des Gerüchts gebeten.
4. Das BfS hat eine offizielle Stellungnahme abgegeben, daß Sie natürlich Briefe schreiben dürfen. Allerdings wird das BfS sich wiederholende Fragestellungen, die das BfS bereits beantwortet hat, nicht mehr beantworten.
5. Sie regen sich über mich auf. Dabei habe ich eine Behauptung "unserer" Seite entkräftet. Seitdem wirft Ihnen niemand mehr den obigen Sachverhalt vor.

ALSO: WAS habe ich Ihnen getan? Sie bewegen sich mit Behauptungen in der Öffentlichkeit, um diese Behauptungen in der Öffentlichkeit zu verbreiten. Als Journalist habe ich die Aufgabe, in der Öffentlichkeit aufgestellte Behauptungen zu hinterfragen und auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und zu publizieren, in den Grenzen unserer Verfassung.

Artikel 5, Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.[/i]

Übrigens gilt dies auch für den deutschen Pressekodex.

Die seitenweise überfallartigen Postings auf mein Erscheinen hin, kann ich leider aus Zeitmangel nicht beantworten. Das Wesentlichste kennt jeder aus dem was ich hier schon geschrieben habe.

Das ist schade. Sie ledern los und haben als Rentnerin hinterher keine Zeit. Auch eine Taktik. Wirklich schade.

Nun darf ich allen Forenteilnehmern noch einen schönen "Restsonntag" wünschen.

Werte Frau Weber,
hätten Sie eventuell Zeit, die Fragen zu beantworten, wenn Sie erfahren, daß heute Samstag ist?

Einen schönen Restsamstag und Vollsonntag wünscht
stets Ihr
Ex-Mobilfunker

Tags:
Kodex


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