Obi seit 2023 von W-Lan-Befeldung befreit? (Elektrosensibilität)

H. Lamarr @, München, Freitag, 06.09.2024, 14:32 (vor 97 Tagen) @ H. Lamarr

Am 7. November 2023 nahm das Verfahren eine unerwartete Wendung, denn der Beschwerdegegner teilte dem Gericht mit, er habe seine Liegenschaft neben dem Haus der Beschwerdeführer verkauft.

Dieser neue Sachverhalt wirft eine bedeutsame Frage auf. Wenn ich den epischen Nachbarschaftsstreit richtig in Erinnerung habe, hat der Beschwerdegegner sein Wohneigentum auch selbst bewohnt. Er und sein W-Lan waren es demnach, welche den Obis das Leben schwer machten.

Wie aber steht es um den neuen Eigentümer, der mutmaßlich auch neuer Nachbar der Obis ist? Betreibt auch er einen W-Lan-Router in seinem Haus, schaltet er diesen nachts ab oder hat er vielleicht gar keinen?

Obi könnte alle diese Fragen mühelos öffentlich auf seiner Website beantworten, doch er schweigt. Diese Intransparenz macht es einem schwer, Verständnis für die Obis zu entwickeln. Eine Einladung, seinen Standpunkt hier im Forum selbst zu vertreten, lehnte Obi bereits 2019 ab.

Trifft die Vermutung zu, dass Obi sich seit spätestens November 2023 nicht mehr vom W-Lan des Nachbarn behelligt sieht, muss das für das Ehepaar dennoch zum Verzweifeln sein. Denn das ganze Theater vor Gericht und das Tragen der hohen Gerichtskosten wären in diesem Fall völlig unnötig gewesen.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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