Frech kommt weiter, sagt Hubert (Elektrosensibilität)

Schutti2, Mittwoch, 13.03.2024, 17:13 (vor 274 Tagen) @ H. Lamarr

Unerwartete Wendung

Am 7. November 2023 nahm das Verfahren eine unerwartete Wendung, denn der Beschwerdegegner teilte dem Gericht mit, er habe seine Liegenschaft neben dem Haus der Beschwerdeführer verkauft. Da es nun an seiner Passivlegitimation fehle, da er als Beklagter faktisch ausgeschieden sei, beantragte er nun die Beschwerde aus diesem Grund abzuweisen. In ihrer Stellungnahme vom 22. November 2023 machten die Beschwerdeführer hingegen geltend, der Verkauf führe dazu, dass sowohl ihr Rechtsschutzinteresse als auch die Passivlegitimation des Beschwerdegegners wegfalle.

Da aber der Beschwerdegegner die Abweisung der Beschwerde durch die Veräußerung seiner Liegenschaft provoziert habe, seien ihm die Kosten aufzuerlegen.

Da muss man erst mal drauf kommen.


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