Arbeitsrecht: Obi am Bundesgericht angeblich gescheitert (Elektrosensibilität)

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 19.12.2019, 21:44 (vor 1812 Tagen) @ H. Lamarr

Da eine unabhängige Bestätigung von Obis Niederlage vor dem Bundesgericht gegenwärtig jedoch aussteht, ist die Meldung nur unter Vorbehalt zu sehen.

Eine unabhängige Bestätigung gibt es zwar nicht, freundlicherweise erhielten wir jedoch den Hinweis, dass die Quelle der dubiosen Meldung über Obis Niederlage der jüngste Newsletter des Schweizer Vereins "Schutz vor Strahlung" ist (Auszug):

Daniel Obi – Jurist und elektrohypersensibel – strengt aktuell zwei Gerichtsfälle zu WLAN-Strahlung an. Ihm wurde trotz einwandfreiem Zwischenarbeitszeugnis gekündigt, als Daniel Obi um Rücksichtsnahme betreffend WLAN gebeten hat. Die Kündigung hat er als missbräuchlich angefochten. Leider hat das Bundesgericht inzwischen zu seinen Ungunsten entschieden. Das in mehrfacher Hinsicht bedenkenswert bedenkliche höchstrichterliche Urteil wird voraussichtlich noch in einer juristischen Fachzeitschrift behandelt werden.

Über die Sinnfälligkeit dieses Textes will ich mich nicht weiter äußern, wenn der Fall Obi jedoch in einer "juristischer Fachzeitschrift" behandelt werden soll, dann fällt mir dazu als Autor nur der hier hinlänglich bekannte deutsche Ex-Verwaltungsrichter und Smartphone-Benutzer Bernd Irmfrid Budzinski ein. Wird er es wagen? Bei Licht besehen sollte er sich davor hüten, denn bei Obi ging es um Arbeitsrecht.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Elektrochonder, Obi, Gretzenbach, Niederlag, Rücksichtnahme


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