Arbeitsrecht: Obi am Bundesgericht tatsächlich gescheitert (Elektrosensibilität)

H. Lamarr @, München, Freitag, 20.12.2019, 02:22 (vor 1812 Tagen) @ H. Lamarr

Jetzt ist es belegt: Am 9. August 2019 unterlag der Beschwerdeführer Obi in seiner arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung vor dem Schweizer Bundesgericht.

Obi war seit 3. Januar 2011 bei einer Stiftung in Aarau an einem geschützten Arbeitsplatz (GAP) angestellt. Am 14. November 2016 wurde ihm zu Ende Januar 2017 gekündigt. Mit Klage vom 27. Mai 2017 beim Bezirksgericht (Arbeitsgericht) Aarau beantragte Obi, die Beklagte (Stiftung) sei zu verpflichten, ihm 10'000 CHF netto zu bezahlen. Mit Urteil vom 18. August 2017 wies das Arbeitsgericht diese Klage ab. Der Kläger erhob daraufhin am 28. Mai 2018 Berufung beim Obergericht des Kantons Aargau und verlangte nun 20'000 CHF netto zuzüglich fünf Prozent Zinsen. Mit Entscheid vom 30. Oktober 2018 wies das Obergericht die Berufung ab. Mit Beschwerde vom 8. Januar 2019 beantragte der Kläger, nun angekommen beim Bundesgericht, das Urteil des Obergerichts sei aufzuheben und die Beklagte sei zu verpflichten, ihm 20'000 CHF netto zuzüglich Zinsen zu bezahlen. Die Beschwerdegegnerin (Stiftung) verlangte die Abweisung der Beschwerde, die Vorinstanz beantragte ebenfalls die Abweisung der Beschwerde.

Aus der umfassenden Urteilsbegründung des Bundesgerichts geht u.a. hervor, dass der überzeugte Elektrosensible seine Arbeitgeberin mit immer neuen Forderungen auf Rücksichtnahme wegen seiner "Elektrosensibilität" konfrontierte. Er habe aus Sicht der Richter jedoch nicht erwarten können, dass die Beschwerdegegnerin mit Rücksicht auf ihn ihren Betrieb in einer Weise umstelle, die für andere Mitarbeitende nachteilig sei. Ebenso habe er nicht verlangen können, die u.a. von ihm betreute Bibliothek in einen EMF-freien Raum zu verlegen oder für ihn ein EMF-freies Büro einzurichten, wie er es erstmals in der Berufung und damit ohnehin verspätet geltend machte.

Seine Beschwerde vor dem Bundesgericht kostete Obi 3100 CHF (Fremdkosten), davon entfallen 600 CHF auf Gerichtskosten, 2500 CHF musste er der Beschwerdegegnerin zahlen.

Dass der "Elektrosensible" auf seiner Webseite mit dem vielversprechenden Titel Alles zum Prozess seine letztinstanzliche Niederlage in der arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung bis heute nicht eingeräumt hat, halte ich für enttäuschend, kann ich mit Mühe aber noch nachvollziehen. Mit Mühe deshalb, weil er in der vergangenen Woche die Seite zwar aktualisierte, nicht jedoch den völlig veralteten Sachstand seines Arbeitsprozesses, sondern nur die Adressangaben bei seinen Bankdaten.

Hingegen halte ich es für eine klare Täuschung der Öffentlichkeit, dass bis heute kein einziger Anti-Mobilfunk-Verein der Schweiz öffentlich (Website) auf die länger als vier Monate zurückliegende Niederlage Obis am Bundesgericht hinweist. Mutmaßlich steckt dahinter Absicht. Denn der Verein "Schutz vor Strahlung" räumt in seinem jüngsten E-Mail-Newsletter vom 9. Dezember 2019 anlässlich eines Spendenaufrufs zugunsten Obis dessen Niederlage zwar ein, informiert damit aber lediglich die Adressaten in seinem E-Mail-Verteiler. Auf der öffentlich zugänglichen Website des Vereins fehlt hingegen jeder Hinweis auf Obis Scheitern.

Die Täuschung der Öffentlichkeit über den beklemmenden Stand der Dinge bei Obis Prozessen dient aus meiner Sicht dem Zweck, der Spendenbereitschaft für Obis noch anhängigen Streit im Nachbarrecht nicht zu schaden. Denn es liegt auf der Hand: Wer weiß, dass der "Elektrosensible" bereits den einen seiner beiden Prozesse verloren hat, der überlegt sich gut, ob er für den anderen Prozess sein Geld in den Sand setzen möchte. Ein Anti-Mobilfunk-Verein, der den aktuellen Sachstand im Fall Obi kennt, diesen aber verschweigt, täuscht Spender über Obis tatsächliche Erfolgsaussichten im noch laufenden Verfahren.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Game over, Täuschung, Querulant, Prozess, EHS-Phobiker, Niederlage, Obi, Gretzenbach


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