12. März 2019: Hardegger-Interpellation 19.3089 (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 21.03.2019, 10:39 (vor 2093 Tagen) @ H. Lamarr

Nationalrat Thomas Hardegger (Sozialdemokratische Partei der Schweiz), bekennender Mobilfunkgegner, reichte im Nationalrat am 12.03.2019 mit der Interpellation 19.3089 einen sechs Punkte umfassenden Fragenkatalog an den Bundesrat ein. Die Fragen zeigen, Hardegger lässt sich von organisierten fachlich inkompetenten Mobilfunkgegnern seines Landes inspirieren und er ist offenbar der Ansicht, jede Nation müsse eigene Studien über mögliche biologische Nebenwirkungen von 5G anstrengen. Da alle Menschen auf EMF-Immission gleich reagieren, auch wenn dies von überzeugten "Elektrosensiblen" bestritten wird, halte ich diese Sichtweise für irritierend kurz gegriffen. Die Studiendatenbank des EMF-Portals zeigt jedem schon nach kurzer Recherche, dass für die mittelfristig kommenden 5G-Frequenzbänder, die in Europa nicht bis 100 GHz reichen, sondern zunächst nur bis 28 GHz, bereits ein ganzes Bündel von Studien vorliegt, die keinen Anlass zu besonderer Besorgnis geben. Für einen Parlamentarier finde ich es bedenklich, dass Hardegger unbesehen die sterotypen Floskeln aus der Anti-Mobilfunk-Szene weiter verbreitet und z.B. von "unabhängigen Studien" redet. Dies deutet darauf hin, Hardegger scheint ein Anhänger der bizarren Verschwörungstheorie zu sein, Regierung und Mobilfunkindustrie seines Landes hätten nichts besseres zu tun, als in heimlicher Kooperation die gezielte Entvölkerung der Schweiz durch wissentlich gefährliche Funkstrahlung zu planen.

Hier der Fragenkatalog des Parlamentariers, der von weiteren 29 der 200 Nationalräte der Schweiz unterstützt wird:

Die Mobilfunkbetreiber wollen für die fünfte Generation ihrer Mobilfunknetze (5G) längerfristig das Frequenzspektrum zwischen 3 und 100 Gigahertz nutzen. Erste Teile dieses Spektrums wurden kürzlich versteigert und zur Nutzung freigegeben.

Bislang ist erst wenig über die nicht auszuschliessenden gesundheitlichen Schäden durch hochfrequente elektromagnetische Strahlung in diesem Frequenzbereich bekannt. Offenbar existieren bislang keine abgeschlossenen, unabhängigen Studien zu den gesundheitlichen Risiken von 5G.

Der Bundesrat wird gebeten, über folgende Punkte im Zusammenhang mit 5G-Mobilfunknetzen Auskunft zu geben:

1. Wie viele unabhängige biologische und medizinische Studien hat der Bund hinsichtlich der gesundheitlichen Risiken von hochfrequenten elektromagnetischen Feldern (3 bis 100 GHz) von 5G in Auftrag gegeben?

2. Wie viele wurden von kantonalen oder privaten Forschungseinrichtungen ausgearbeitet und wie viele wurden von den Mobilfunkbetreibern selber angestrengt respektive finanziert?

3. Wie wird der Umstand beurteilt, dass die kantonalen Vollzugsbehörden seit mehreren Monaten sogenannte Bagatellbewilligungen für 5G-Mobilfunkanlagen ausstellen? Werden damit nicht die kommunalen Behörden umgangen und das Einspracherecht der Bevölkerung ausgehebelt?

4. Mobilfunkbetreiber verkünden, dass sie ab März 2019 Kunden 5G-Dienste anbieten werden. Bislang wurde von der Branche unisono behauptet, dass man 5G ohne Aufweichung der Grenzwerte nicht realisieren könne. Offensichtlich ist es nun aber doch möglich. Wird der Bundesrat unter Berücksichtigung dieser Entwicklung auf die bereits vom UVEK vorbereitete Lockerung der Regelung zur Anwendung der Grenzwerte, insbesondere - aber nicht ausschliesslich - mittels der räumlichen und zeitlichen Mittelung der der Strahlungsstärke im Rahmen von Bewilligungs- und Messverfahren, verzichten?

5. Beabsichtigt der Bundesrat das im Umweltschutzgesetz festgehaltene Vorsorgeprinzip im Zusammenhang mit der Einführung von 5G und dessen elektromagnetischen Immissionen konsequent anzuwenden oder zieht er es vor, dieses im Interesse der Mobilfunkbranche weiter aufzuweichen?

6. Beinhalten die neuen (5G) und bisherigen konzessionsrechtlichen Verpflichtungen und Verträge Vorgaben hinsichtlich minimaler Pegel für die Funkversorgung von Räumen in privaten und öffentlichen Gebäuden oder nur für den Aussenraum?

Die Antwort des Bundesrates liegt noch nicht vor, üblicherweise wird diese in der nächsten Session im Bundeshaus vorgelegt.

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In einer früheren Version dieses Postings war anstelle von Interpellation von einer Motion die Rede. Wir haben den Fehler am 21.03.19 um 15:14 Uhr berichtigt.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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Hardegger


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