5G-Vollzugshilfe: Isabelle bombardiert Bundesrat mit Fragen (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Samstag, 03.04.2021, 22:43 (vor 1258 Tagen)

Die Schweizer Nationalrätin Isabelle Pasquier-Eichenberger (Grüne Fraktion) hat anlässlich der eingeräumten Sonderstellung adaptiver Antennen in der Schweiz am 10. März 2021 im Nationalrat zwei Interpellationen (Auskunftsverlangen) mit zahlreichen Fragen an den Bundesrat (Schweizer Regierung) gestellt. Auch wenn manche davon unqualifiziert sein mögen, so trifft der Fragenkatalog insgesamt mMn für die Mobilfunkdebatte in der Schweiz durchaus relevante Aspekte. Beide Interpellation werden von fünf weiteren Nationalräten mitgetragen. Derzeit liegen die Antworten des Bundesrates noch nicht vor. Unverschämterweise habe ich mir deshalb erlaubt, einige Fragen aus meiner Sicht zu kommentieren.

Interpellation 21.3117
Adaptive Antennen: Wer ist beim Qualitätssicherungssystem wirklich für die Einhaltung der Grenzwerte verantwortlich?

Nun da die Schweiz weitgehend mit 5G abgedeckt ist, hat der Bund vor Kurzem seine Vollzugshilfe veröffentlicht. Dieses Dokument präzisiert, wie die adaptiven Antennen überprüft werden, und verweist dabei auf ein Qualitätssicherungssystem (QS-System), das von den Mobilfunkbetreibern verwendet wird. Die Vollzugshilfe nimmt Bezug auf ein Rundschreiben aus dem Jahr 2006, das vorsieht, dass die Einhaltung der Grenzwerte von den Mobilfunkbetreibern gewährleistet und festgehalten werden muss.

► Hat der Bundesrat betreffend das QS-System Bilanz gezogen, bevor es für die neue Situation mit den adaptiven Antennen entwickelt wurde?

► Ist er der Ansicht, dass der Schutz der Bevölkerung gewährleistet werden kann, wenn die Einhaltung der Grenzwerte den Mobilfunkbetreibern anvertraut wird?

► Reicht das angesichts der Besorgnis eines Teils der Bevölkerung und der zahlreichen kantonalen Moratorien für den Ausbau von adaptiven Antennen aus, um das Vertrauen wiederherzustellen?

► Welche unabhängige, externe Prüfstelle ist für die Aufsicht über die Einhaltung des QS-Systems zuständig? Das Rundschreiben sieht keine Sanktionen vor; wie ist da der derzeitige Stand? Es erwähnt periodische Audits: Wie häufig werden diese durchgeführt?

► Die Vollzugshilfe listet zusätzliche Parameter auf, mit denen das QS-System ergänzt werden muss. Diese Parameter sind wichtig, da es um die Einhaltung der Grenzwerte geht. Kann der Bundesrat sicherstellen [Nein, Isabelle, sicherstellen tut nur die Polizei, du meinst gewährleisten; Anm. Postingautor], dass dieses QS-System vor der Einführung dieser neuen Methode zur Berechnung der Strahlung bereitsteht?

► Welche Anforderungen werden an die Mobilfunkbetreiber gestellt? Welche Fristen gelten? Wird es ein einheitliches System geben oder kann jeder Mobilfunkbetreiber sein eigenes Modell entwickeln?

► Die Vollzugshilfe definiert die Berechnungsparameter, die von den Mobilfunkbetreibern angewandt werden müssen. Wird es für die Kantone nicht schwieriger sein, die Kontrollen auszuführen? Kann der Bund gewährleisten, dass den Kantonen die Ressourcen und Fachkompetenzen zur Verfügung stehen, die sie für diese Kontrollen benötigen?

► Wird der Bund diese Systeme kontrollieren, um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen der Vollzugshilfe entsprechen und dauerhaft funktionieren? Sind unabhängige Audits geplant? Falls ja, wie häufig? Welche Sanktionen sind für den Fall der Nichteinhaltung vorgesehen?

► In welcher Form und in welcher Häufigkeit werden die Qualitätssicherungsberichte an die Kantone weitergeleitet?

► Ist eine Berichterstattung zur Information der Bevölkerung geplant? Falls ja, wer ist dafür verantwortlich?

Interpellation 21.3118
[Titel wird nachgereicht]

Am 23. Februar 2021, zwei Jahre nach der Vergabe neuer Mobilfunkfrequenzen und der Änderung der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV), veröffentlichte der Bund die Vollzugshilfe für den Umgang mit adaptiven Antennen. Diese legt fest, wie die Sendeleistung der adaptiven Antennen beurteilt wird, und führt mehrere neue Elemente ein. Ich bitte deshalb den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

► Kann man sagen, dass die von den adaptiven Antennen erzeugten Wellen, deren Richtungen räumlich und zeitlich dynamisch sind, nicht direkt messbar sind, sondern nur durch eine Berechnungsmethode, die einen Beurteilungswert ergibt, beurteilt werden können? [Was wäre daran so schlimm? Bei den bisherigen Funksystemen musste ein Messwert doch auch schon auf maximale Anlagenauslastung hochgerechnet werden; Anm. Postingautor]

► Die Vollzugshilfe führt einen Korrekturfaktor ein, sodass die effektive Sendeleistung die bewilligte Sendeleistung überschreitet. Wie plant der Bundesrat zu gewährleisten, dass dies nicht zu einer Aufweichung der bewilligten Grenzwerte führt?

► Die Vollzugshilfe sieht vor, dass die Einhaltung des Anlagegrenzwerts über sechs Minuten gemittelt festgestellt wird. Dies kann zu nicht überwachten Schwankungen oder Überschreitungen der bewilligten Sendeleistung führen [Nein, Isabelle, da irrst du dich; Anm. Postingautor]. Kann der Bundesrat sicherstellen, dass der Anlagegrenzwert zu keinem Zeitpunkt überschritten wird? Wie sieht es mit Spitzenwerten aus? Auf welcher Grundlage wurde die Dauer dieses Intervalls festgelegt?

► Kann der Bundesrat angeben, ob die Kantone in der Lage sind, die tatsächliche Exposition der Bevölkerung zu messen, insbesondere in städtischen Gebieten, die mehr Antennen und verbundene Geräte aufweisen und dichter bebaut sind? [Wenn die Franzosen das können, warum sollten es die Schweizer nicht können, das EMF-Monitoring ist doch beschlossene Sache? Anm. Postingautor]

► Laut dem Newsletter Beratende Expertengruppe NIS (BERENIS), der bald veröffentlicht wird, hat der Zusammenhang von oxidativem Stress und der Exposition mit Magnet- und elektromagnetischen Feldern sogar bei niedriger Dosis gesundheitliche Auswirkungen. Inwiefern wurde diese neue Risikobeurteilung insbesondere bei der Festlegung der Korrekturfaktoren berücksichtigt? [Eine Mücke, Isabelle, macht noch keinen Sommer, guckst du hier; Anm. Postingautor]

► Hat der Bundesrat vor dem Hintergrund, dass fünf Prozent der Bevölkerung unter Elektrosensibilität leiden, vorgesehen, die tatsächliche individuelle Exposition zu messen, um sicherzustellen, dass die gewählte Berechnungsmethode die Gesundheit der Bevölkerung im Allgemeinen und insbesondere der elektrosensiblen Personen nicht beeinträchtigt? [Mensch, Isabelle, denk' doch mal nach! Das BIP der Schweiz würde mutmaßlich nicht ausreichen, die "tatsächliche individuelle Exposition" aller Schweizer*Innen pausenlos zu erfassen, lasse es doch bei typischen Expositionsszenarien bewenden. Und schau' noch mal nach: Die fünf Prozent sind nicht "elektrosensibel", sie mutmaßen nur selber, dass sie es sind; Anm. Postingautor]

► Sieht der Bundesrat eine Evaluation vor, um sicherzustellen, dass die Faktoren korrekt festgelegt wurden? Falls ja, bis wann? Wer wird daran beteiligt sein?

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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