"wuff" - oder: wie nagle ich einen Geist fest? (Allgemein)

Ex-Mobilfunker, Montag, 01.03.2010, 23:12 (vor 5309 Tagen) @ Doris

Jetzt hat es dem Professor Lerchel noch die Letzte Sicherung herausgehauen. Im IZGMF (Informationszentrum gegen Mobilfunkkritiker in München) kündigt er grosspurig eine Verleumdungsklage gegen wuff an und ergeht sich dabei in absurden Behauptungen über das Privatleben und die Vergangenheit von Wuff.<

1. Hier wurde nichts angekündigt, sondern bereits getan.
2. Es ist nicht "Verleumdung", sondern der Straftatbestand des Rufmordes. Siehe StGB der Bundesrepublik Deutschland.
3. Behauptungen sind es derzeit tatsächlich; aber warum sollte Herr Professor Lerchl gegen gesetzliche Bestimmungen verstossen? (U.a. Datenschutz...)Denn spätestens bei der Verhandlung wird sich herausstellen, ob es Fakten sind, oder nicht.

Wer um 20.00Uhr Feierabend macht und nach dieser Zeit nichts mehr ins Internet setzt, steckt gemäss der Definition von Lerchels Kumpanen vom IZGMF entweder im Gefängnis oder in der Psychi.<

... Herr Jakob hat vergessen zu schreiben: "... oder hat nichts besseres mit seinem Leben anzufangen."

Herr Professor Sie kennen die Schweizer Gesetzgebung und Gerichtspraxis nicht, also machen Sie sich nicht noch lächerlicher als Sie es schon sind.<

1. Hinter dem "Professor" fehlt ein Komma.
2. Muß er auch nicht, Gerichtsstand dürfte München sein. Sollte es dennoch die Schweiz sein, gibt es Schweizer Rechtsanwälte.
3. Nach den verlorenen Gerichtsverfahren in der Schweiz kennt Herr Jakob die schweizer Gesetzgebung und Gerichtspraxis vielleicht gut... hat ihm aber auch nicht geholfen.:wink:
4. Wenn das, was Herr Professor Lerchl darstellt und was er in seinem Leben geleistet hat, "lächerlich" ist, möchte ich auch "lächerlich" sein. Sogar "ganz und gar lächerlich".

Wir kennen hierzulande das Gebot der absoluten Meinungsäusserungsfreiheit und wir von Gigaherz haben die finanziellen Mittel und die Anwälte, Ihnen einen Schauprozess und eine Gegenklage zu liefern, die sich gewaschen haben. Auf so einen wie Sie haben wir schon lange gewartet.<:no:

1. Also, wenn ich jetzt schriebe: "Ich halte Herrn XY für einen verbiesterten, totalitären, ungezogenen Greis mit hohem Aggressionspotential, faschistoiden Wortentgleisungen und massivem Realitätsverlust."... dann wäre das ja wohl durch die absolute Meinungsfreiheit in der Schweiz abgedeckt. Oder?
2. Beim Begriff "Schauprozess" fallen mir spontan Stalinisten und Nazis ein. Insbesondere ein Mann mit dem Namen "Freisler".
3. Ich hege sehr große Zweifel, ob diese Sätze Herrn Professor Lerchl in Angst & Schrecken versetzen! :ok:

Sie haben offenbar übersehen, dass Sie für diesen Prozess persönlich in die Schweiz reisen müssen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und vor allem darauf, Sie nach Noten auseinanderzunehmen.<

1. Also scheint "wuff" Schweizer zu sein. Macht auch nichts.
2. Wird dann das extra komponierte Handy-Lied gesungen?
3. So der Herr Professor möchte, begleitete ich ihn gerne. Ich könnte dann nicht nur als Zeuge auftreten.

Bedenken Sie bitte, dass Sie mit prozessfremden Argumenten, wie Sie diese im IZGMF gegen wuff verbreiten, hierzulande nicht das Geringste anfangen können.<

An dieser Stelle möchte ich nur auf den Kommentar des Herrn Jakob zum jüngsten Gerichtsurteil verweisen. Es spricht für sich selbst.

Uebrigens eine Schweizer Staatsanwaltschaft würde Ihnen nie solche „Fakten“ liefern. Gegen solche Staatsanwälte hätten wir dann schon die nötigen rechtlichen Mittel. Beste Grüsse Hans-U. Jakob (Präsident von Gigaherz.ch)<

1. Nach dem "uebrigens" fehlt wieder ein Komma.
2. Auch hier spricht das jüngste Gerichtsurteil für sich selbst.

An dieser Stelle möchte ich Herrn Professor Lerchl anbieten, kostenfrei für Ihn als Pressesprecher und PR-Berater zu fungieren. So wie die Sachlage aussieht, wird eh Gigaherz meine Reisekosten übernehmen müssen. :-D Aber keine Sorge, dieses Geld spende ich dann mit Wonne der Mobilfunkausstellung des Deutschen Museums in München.


Mit den besten Grüßen,
Ihr Ex-Mobilfunker


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