erfolgreiche Kommunikation ff (Allgemein)

Helmut Breunig, Freitag, 14.07.2006, 20:07 (vor 6677 Tagen) @ H. Lamarr

Wenn ich Ihnen zu meiner Rückversicherung mitteile, wie ich Sie verstanden habe und anfrage, ob ich damit richtig liege und Sie mir darauf hin - nachdem sie meine in meiner Anfrage enthaltene Auffassung über Ihre Meinung bestätigt haben - nicht mitteilen können, ob mein Verständnis Ihrer Aussage zutreffend ist, dann weiss ich, wie ich Sie zu verstehen habe.


Ihrer Darstellung mag ich nicht zustimmen weil Sie im nachhinein neue Inhalte Ihrer Frage geltend machen.

Ich hatte nach meinem Vertständnis das, was Sie als im nachhinein geltend gemachte Inhalte bezeichnen,schon in der Frage gemeint.
Dass und wie Sie meine Frage beantwortet haben, bedeutete für mich, dass Sie diese verstanden hatten.
Infolgedessen kann ich Ihre Darstellung, ich machte einen Inhalt im nachhinein geltend, nicht nachvollziehen.

Soviel dazu auch von meiner Seite abschliessend.


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