5G & Funkhöhenmesser: aktueller Stand in Europa (Technik)

H. Lamarr @, München, Freitag, 30.08.2024, 00:24 (vor 16 Tagen) @ H. Lamarr

Die Einführung von 5G im 3,5-GHz-Band führte 2020 in Frankreich und Europa zu Bedenken, dass Funkhöhenmesser der Zivilluftfahrt, die im 4,2-4,4-GHz-Band betrieben werden und insbesondere bei der Landung von Flugzeugen zum Einsatz kommen, gestört werden könnten. Frankreich hatte daher umgehend Vorsichtsmaßnahmen in der Umgebung bestimmter Flughäfen und Hubschrauberlandeplätze ergriffen.

Auf europäischer Ebene wurden Studien eingeleitet, die später auf das Band 3,8-4,2 GHz ausgeweitet wurden, nachdem die Kommission der Cept ein Mandat zur Harmonisierung dieses Bandes für professionelle, lokal begrenzte Netze mit geringer oder mittlerer Leistung erteilt hatte. Die Ergebnisse dieser Studien sind derzeit Gegenstand einer öffentlichen Konsultation der Cept, die am 19. August zuende ging. Sie analysieren die Bedingungen für die Koexistenz von Funkhöhenmessern mit ...

- 5G im 3,4-3,8 GHz-Band ;
- 5G-Technologien und DECT im Band 3,8-4,2 GHz mit niedrigen oder mittleren Leistungen.

Parallel dazu befanden sich auch die Entwürfe des ECC-Beschlusses und des Cept-Berichts als Antwort auf das bereits erwähnte Mandat der Kommission in der öffentlichen Konsultation.

Die Studien zum Schutz von Funkhöhenmessern haben Daten aus Messungen der Hersteller von Funkhöhenmessern ausgewertet und dabei verschiedene Annahmen getroffen. In Bezug auf den Schutz gegenüber Mobilfunk im 3,4-3,8-GHz-Band bestehen noch Zweifel. Ein erster Satz von Hypothesen würde die Maßnahmen rechtfertigen, die in Frankreich um einige Flughäfen herum ergriffen wurden, während ein anderer Satz von Hypothesen zu dem Schluss kommt, dass die Verwaltungen diese Vorsichtsmaßnahmen nicht benötigen.

In Bezug auf die Studien zum Schutz vor professionellen 5G-Anwendungen mit niedriger und mittlerer Leistung im 3,8-4,2-GHz-Band deuten die vorläufigen Ergebnisse darauf hin, dass kein Risiko von Störungen besteht. Dies ist auf die strengen Leistungsgrenzwerte für diese Zwecke (51 dBm Strahlungsleistung) und die begrenzte Beeinträchtigung der Funktion von Funkhöhenmessern bei 4,2 GHz zurückzuführen, wie aus den Berichten der RTCA hervorgeht. Dennoch wirft die Konsultation, die auf das Ziel verweist, besondere Maßnahmen im Umfeld von Flughäfen zu vermeiden, mehrere noch zu klärende Fragen auf. Insbesondere die Frage nach den Grenzwerten für unerwünschte Strahlung, die von Basisstationen mit aktiven Antennen im Band der Funkhöhenmesser ausgesendet wird.

Was die DECT-Technik betrifft, die ebenfalls für den professionellen Einsatz in Betracht gezogen wird, haben Studien gezeigt, dass sie einen ausreichenden Spielraum für die Koexistenz mit Funkhöhenmessern bietet. Parallel dazu werden in der Luftfahrtindustrie bis Ende 2024 Funkhöhenmesser mit besserem Schutz vor Interferenzen (Mops) entwickelt. In den kommenden Jahrzehnten müssen diese Geräte in einer neuen Funkumgebung funktionieren und anderen Einschränkungen (z.B. Cybersicherheit) Rechnung tragen.

Um sowohl dem Mobilfunk- als auch dem Luftfahrtsektor eine langfristige Planungssicherheit zu verschaffen, hat die Kommission Ende April einen ersten Fahrplan für die Harmonisierung der Frequenzbänder 3,4-3,8 GHz und 3,8-4,2 GHz veröffentlicht, der auch die Aufrüstung von Funkhöhenmessern mit den neuen Spezifikationen umfasst. Sie erinnert daran, dass die Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (Easa) der Ansicht ist, dass es kein nachweisliches Sicherheitsrisiko für 5G auf 3,4-3,8 GHz gibt, dass aber eine betriebliche Überwachung möglicher Interferenzprobleme weiterhin erforderlich ist. Sie legt einen Zeitplan für die Nachrüstung von Funkhöhenmessern fest, die frühestens 2031/32 erfolgen soll.

Der Abschluss der technischen Studien der Cept zum Schutz von Funkhöhenmessern wird daher ein wichtiger Schritt sein, um eine endgültige Entscheidung über die Risiken für 5G im 3,4-3,8-GHz-Band zu treffen und die europäische Harmonisierung des 3,8-4,2-GHz-Bands für kommerzielles 5G zu ermöglichen.

Quelle: ANFR-Pressemitteilung vom 29.08.2024

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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