Bayern: Landtag beschließt Erleichterungen beim Mobilfunkausbau (Allgemein)
Ende Dezember 2022 sah sich die Grün-Schwarze Koalition in Stuttgart also einem ganzen Bündel von Argumenten aus der Anti-Mobilfunk-Szene ausgesetzt, die dringend davon abrieten, die geplanten Erleichterungen des baurechtlichen Verfahrens beim Mobilfunknetzausbau in die Tat umzusetzen. Die Ärzte drängten auf eine Anhörung im Landtag (Ausschuss für Landesentwicklung und Wohnen), Diagnose-Funk hoffte, die gesammelten Argumente würden über die Landesgrenzen hinaus aufgegriffen und brächten anderen Landesregierungen davon ab, es den Baden-Württembergern (und Bayern) gleich zu tun.
Am 26. April 2023 hat der Bayerische Landtag einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) zugestimmt. Allerdings unter der Voraussetzung, dass in dem von der Staatsregierung vorgelegten Entwurf der Verordnung 19 Änderungsanträge Berücksichtigung finden. Der Entwurf des neuen LEP sieht an mehreren Stellen Erleichterungen für den Mobilfunkausbau vor, z.B. die folgende Passage:
[...] Zur Sicherstellung einer flächendeckenden Abdeckung mit Mobilfunk gemäß dem Stand der Technik ist es notwendig, dass die dafür erforderlichen Mobilfunkantennen errichtet werden können. Dafür muss die Möglichkeit der Errichtung zumindest einer Mobilfunkantenne an einem geeigneten Standort in jeder Gemeinde planerisch gegeben sein, zur Vermeidung von Versorgungslücken ggf. auch mehr, wenn dies für eine gute Versorgungsqualität erforderlich ist. [...]
Organisierten Mobilfunkgegner in Bayern gelingt es weit überwiegend in kleinen ländlichen Gemeinden, Widerstand gegen Mobilfunkstandorte zu entfachen. In aller Regel beruht der Widerstand auf irrationalen gesundheitlichen Bedenken. Wenn ich die Textpassage oben richtig verstehe, soll diese dem Gezeter ein Ende bereiten.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
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