Mobilfunkhaftung: Dänen lügen nicht? Doch! (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Montag, 27.03.2023, 00:53 (vor 389 Tagen) @ H. Lamarr

Da aber schon Schlagersänger Michael Holm 1970 wusste Dänen lügen nicht, sah ich mich genötigt, von schwäbischer Desinformation befallene Dänen auf den Pfad der Tugend zurückzuführen und von Diagnose-Funk abspenstig zu machen.

Da könnte man sich glatt eine bipolare Störung einfangen: Kaum hatte ich den Dänen pauschal unterstellt sie würden nicht lügen, finde ich zufällig auf der Website der EBI "Stop 5G" eine sogenannte Pressemitteilung der Dänin und EBI-Cheforganisatorin Pernille Schriver, die ungeniert den fraglichen Sachverhalt zur Haftung als Zustandsstörer (Vermieter eines Mobilfunkstandorts) noch verkorkster kolportiert, als es der Verein Diagnose-Funk ohnehin schon auf dem Kerbholz hat. Was bei Diagnose-Funk noch verwegene Interpretationen des unterlegenen Rechtsanwalts Krahn-Zembol sind, verwandelt Schriver frech in Feststellungen des Gerichts! Da kann einem die Spucke wegbleiben!

Andererseits erklärt der Vorfall, warum die EBI "Stop 5G" so kläglich gescheitert ist: Offenbar hat es sich in der EU schon herumgesprochen, dass von Mobilfunkgegnern verbreitete "Fakten" lediglich alternative Fakten sind, deren Wahrheitsgehalt häufig homöopathisch dosiert ist.

Aber was rede ich mir den Mund fusselig, überzeugen Sie sich doch selbst, was Schriver im August 2022 den EU-Bürgern für einen dilettantisch zusammengeschusterten Stuss auftischte (Schriver bevorzugt in der EBI-Kommunikation Englisch, das miserable Deutsch ist ihr nicht anzulasten):
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Gericht stellt klar: Vermieter von Mobilfunkstandorten könnten für EMF-bedingte Schäden haftbar gemacht werden

Die Europeans for Safe Connections (Europäer für sichere Verbindungen) - die Initiatoren der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) - Stop 5G - Stay Connected but Protected - begrüßen dieses Gerichtsurteil und bezeichnen es als einen notwendigen Schritt zur Bekämpfung der allgegenwärtigen drahtlosen Strahlenbelastung. Dies ist eine Warnung für Kommunen und private Grundstückseigentümer durch ein deutsches Gericht. Vermieter von Mobilfunkstandorten könnten für EMF-bedingte Schäden haftbar gemacht werden.

Das Landgericht Münster bestätigt, dass nicht nur der Betreiber einer Mobilfunkanlage für Schäden haftet, die durch den Betrieb der Anlage entstehen, sondern auch der Grundstückseigentümer, der das Grundstück für den Betrieb der Anlage zur Verfügung stellt.

Dieser kann daher im Schadensfall von Dritten in gleicher Weise wie der Betreiber der Anlage haftbar gemacht werden. Die wenigsten Gemeinden und Grundstückseigentümer, die ihre Grundstücke für den Betrieb von Mobilfunkanlagen verpachten oder vermieten, dürften sich dieses eigenen Haftungsrisikos bewusst sein.

Da selbst ein offizielles Gremium wie das Science and Technology Options Assessment des Europäischen Parlaments darauf hinweist, dass die Grenzwerte für elektromagnetische Strahlungsfelder mindestens um den Faktor 10 zu hoch sind, haben diese Grundstückseigentümer eine berechtigte Verantwortung.

Hunderte von Wissenschaftlern warnen seit Jahren vor der Nutzung des Mobilfunks, weil ihre Forschungen schädliche Auswirkungen weit unterhalb der offiziellen Grenzwerte feststellen. Bitte lesen Sie über diese Forschungen im Bericht der Bioinitiative und im EMF Scientist Appeal.

Wenn Kommunen dennoch einen Vertrag abschließen, sollten sie sich überlegen, ob und in welchem Umfang der kommunale Haushalt zur Deckung dieses Haftungsrisikos herangezogen werden soll. Wichtig ist auch der Hinweis, dass Versicherungen Gesundheitsschäden, die durch die Strahlenbelastung des Mobilfunks entstehen, nicht abdecken.

Obwohl die Telekommunikationsbetreiber immer wieder behaupten, dass sie die Grenzwerte einhalten, schliesst dies ihre Haftung und diejenige der Grundeigentümer keineswegs aus. Im Gegenteil: Das Bundesgericht [das WAS?; Anm. Postingautor] hat entschieden, dass sich Hersteller oder Telekombetreiber nicht mit dem Hinweis auf die Einhaltung der behördlichen Grenzwerte entlasten können, wenn sie von den schädlichen Nebenwirkungen wussten oder hätten wissen müssen.

Im vorliegenden Fall stellte das Gericht klar, dass die Gemeinde während 30 Jahren vertraglich haftet. Die Gemeinde muss also auch für alle neuen Gefahren und Risiken einstehen, die in Zukunft durch Veränderungen an den Antennenmasten und die Anwendung neuer Funktechnologien entstehen können.

Die Tatsache, dass die Telekommunikationsunternehmen für eine gute Mobilfunkversorgung auch innerhalb der Häuser sorgen müssen, macht die Angelegenheit noch kritischer: Mit den immer höheren Frequenzen sind auch höhere Sendeleistungen der Mobilfunksysteme erforderlich, was letztlich die Gesamtstrahlenbelastung der gesamten Bevölkerung erhöht.

Coordinator for
"Stop 5G – Stay Connected but Protected"
Pernille Schriver

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Falschmeldung, Krahn-Zembol, Lüge, Standortvermieter, Münster, EBI, Signstop5g.eu, Haftungsrisiko, Schriver


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