Badespaß mit öffentlicher Smartwatch-Hinrichtung (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 24.08.2022, 13:13 (vor 1014 Tagen) @ KlaKla

Rebekka Meier gibt bekannt, dass sie noch Teilnehmer suchen für ihre Tagung Fokus 5G am 3. September 2022.

Einen Fingerzeig, dass bei den Veranstaltern etwas nicht stimmt, gibt der Hinweis im Anmeldeformular:

SMARTPHONE: Bleibt zu Hause, im Auto oder wird ganz abgeschaltet. Auch Smartwatches.

Vermutlich will Frau Meier ihr Publikum selbst einseifen und neue selbsternannte Experten vom Schlag eines HUJ heranziehen, damit die Lagerfeuerchen der Mobilfunkgegner weiter brennen. Wenn das so ist, leidet die Referentin wahlweise selbst an der Phobie "Elektrosensibilität" oder sie rechnet damit, dass sich "Elektrosensible" im Publikum befinden, die sie vorsorglich mit ihrem Hinweis pampern möchte. Das irrationale Smartphone-Verbot ist seit langem in der Szene üblich, dass es jetzt auf Smartwatches ausgedehnt wird lässt vermuten, die Phobie frisst sich in den einen oder anderen Betroffenen weiter hinein. Noch übertroffen wird die Smartwatch-Phobie von diesem Vorfall, der sich 2015 in Deutschland abspielte.

Smartwatches mit eSim haben (ohne Smartphone als Brücke) direkten Zugang zu den Mobilfunknetzen (gegenwärtig meist LTE). Große Verbreitung haben diese Modelle jedoch noch nicht, denn sie sind teurer als Modelle, die via Smartphone und Bluetooth den Kontakt ins Internet aufnehmen, und wegen kurzer Akkulaufzeiten schränken lästige Ladeunterbrechungen den Gebrauchsnutzen merklich ein. Es ist daher unwahrscheinlich, dass derartige Smartwatches die Referentin und ihre versammelten Anhänger gesundheitsschädlich "verstrahlen". Und selbst wenn es so wäre würde es niemand bemerken, es sei denn einer lauert (heimlich) mit einem kleinen E-Smog-Detektor bewaffnet auf Sünder, die verbotswidrig ihre LTE-Smartwatch nicht abgeschaltet haben.

Sollte so ein Frevel auf Meiers Tagung passieren, empfehle ich dem Frevler die Uhr gewaltsam abzunehmen, vor aller Augen auf einen Richtblock zu legen und mit einem schweren Hammer (am besten ein Fäustling) dramatisch zu zertrümmern. Ein Video davon wäre auf YouTube wahrscheinlich ein Hit. Im Kleingedruckten der Veranstaltung müsste diese eindrucksvolle Strafaktion selbstredend rechtlich abgesichert sein, um Schadenersatzansprüche abzuwehren :-).

Der Veranstaltungsort, die Mehrzweckhalle in Walterswil, fasst maximal 300 Personen. Die Hausordnung ist allerdings streng:

1 In der Halle darf nur mit sauberen Turnschuhen (ohne abfärbende Sohlen, Zapfen, Stollen, Nägel) oder barfuss Sport betrieben werden. Die "Hallenschuhe" dürfen nicht im Freien benützt werden.

2 In der Halle darf nur mit sauberen, nicht abfärbenden Bällen, die ausschliesslich für die Halle bestimmt sind, gespielt werden.

3 Das Befahren der Halle, Treppe, Korridore und Garderoben mit Inlineskates, Skateboards und Kickboards ist verboten.

4 Jegliches Ballspielen in Treppe, Korridoren, Geräte- resp. Nebenräumen ist untersagt.

5 Das Heben von Hanteln und Steinen ist nur unter Verwendung von Matten gestattet.

6 Die Turngeräte sind nach Gebrauch wieder ordnungsgemäss an ihren Platz zu versorgen. Beschädigungen müssen dem Haus- und Werkmeister innert zwei Tagen gemeldet werden.

7 Vereinseigene Geräte und Materialien dürfen nur in den zugeteilten Schränken bzw. auf dem dafür zugewiesenen Platz deponiert werden.

8 Sofern die Halle nicht gleich weiter benützt wird, sind beim Verlassen der Halle die Fenster zu schliessen, die Lichter zu löschen und die Eingangstüre zur Halle abzuschliessen. Zudem ist die Musikanlage auszuschalten und die Aussenstoren müssen hochgezogen sein.

Über die Versorgung der Halle mit W-Lan gibt die Hausordnung keine Auskunft. Der nächstgelegen UMTS/LTE-Standort mit großer Sendeleistung ist immerhin rd. 815 Meter entfernt, dies sollte Teilnehmer mit Strahlenphobie beruhigen.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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