Diagnose:Funk: Ein Blick in die Satzung … (Allgemein)

Trebron, Freitag, 09.04.2021, 20:47 (vor 1322 Tagen) @ H. Lamarr

Darf ich ergänzen? Die Satzung von d:f ist vom zuständigen Amtgsericht geprüft und für rechtlich i.O. befunden worden. Folglich darf der „eingetragene Verein“, da gemeinnützig, steuer-wirksame Spendenbescheinigungen ausstellen.
Dass laut Satzung nur solche Personen Mitglied werden dürfen, die den Vereinszweck unterstützen, ist nicht zu kritisieren. Das ist bei jedem Hühnerzüchter-Verein genauso.
Der Vereinszweck ist „Zweck des Vereins ist die Aufklärung und Information der Allgemeinheit zum Schutz der Bevölkerung vor elektromagnetischen Feldern.“ Soweit könnte absolut jeder dem Verein beitreten, der das Informieren der Allgemeinheit unterstützen möchte. Egal, ob diese Information wissenschaftlich begründet ist oder rein esoterisch oder verschwörungsgläubig daher kommt. Oder letztlich der Geschäftemacherei dient.
Kritisch darf man aber diese drei Punkte sehen:

Ob dass den Spendern bewusst ist?
Also ich würde dem Verein nix spenden …

Tags:
Spenden, Spendenaufruf, Verein, Satzung, Funktionär, Fördermitglied, Intransparent


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