5G-Kommunikationsärger in Bayern ruft AfD auf den Plan (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Dienstag, 15.12.2020, 16:25 (vor 1247 Tagen) @ Gast

Landkreis – Die Bürgermeister des Landkreises beziehungsweise deren Stellvertreter saßen dieser Tage im Postsaal in Ohlstadt zusammen. Anlass war ein Treffen des Bayerischen Gemeindetags, Kreisverband Garmisch-Partenkirchen. Ein Gremium, von dem man nicht viel hört. Doch das aktuelle Treffen birgt Zündstoff. Denn die Bürgermeister der 22 Kommunen haben eine Resolution verabschiedet. Darin äußern sie ihren „Unmut bezüglich der Kommunikation zwischen der Deutschen Telekom AG und den Kommunen im Hinblick auf die aktuelle Inbetriebnahme des 5G-Netzes“.

Im September 2020 ließen sich drei Abgeordnete der AfD vom Unmut der 22 Gemeindeoberhäupter im Landkreis Garmisch-Partenkirchen inspirieren und wandten sich anlässlich der "5G-Netzausbau-Kommunikation" mit einem 24 Punkte umfassenden Fragenkatalog, der mit gleichlautenden Fragen auch sechs Landkreise in Bayern abdeckt, an die Bayerische Staatsregierung. Die Begeisterung des Kabinetts Söder über diesen sterotypen AfD-Fragenkatalog ist daran erkennbar, dass die ersten drei allgemeinen Fragen beantwortet wurden, die 21 landkreisbezogenen hingegen wohl als ABM eingestuft worden sind und die AfD mit der Pauschalantwort abgespeist wurde:

Der Staatsregierung liegen hierzu keine Informationen vor (vgl. Frage 1).

Lesen Sie nachfolgend zwei der ersten drei AfD-Fragen und die Antworten der Bayerischen Staatsregierung vom 23. Oktober 2020. Alle 24 Fragen der AfD lassen sich hier einsehen.

1.2 Welche rechtlichen Ansprüche auf Information oder Erwartungshaltungen lassen sich aus Rechtsvorschriften oder aus dem „Mobilfunkpakt“ oder aus dem im Vorspruch erwähnten Satz „Unsere Kommunikation zu 5G ist mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt“ ableiten, dass die Bevölkerung in einer Kommune über den Zeitpunkt des Ausbaus bzw. der Inbetriebnahme von 5G vorher informiert wird?

Rechtlich verpflichtend ist § 7a der 26. BImSchV, der sich nur auf den Neubau vonMobilfunkmasten bezieht. Gemäß Mobilfunkpakt Bayern informieren der Bayerische Gemeindetag und der Bayerische Landkreistag ihre Mitglieder über die Zusammenarbeit mit den Mobilfunknetzbetreibern. Es bleibt somit der Kommune überlassen, in welcher Form sie die Bürger informiert und einbindet.

1.3 Auf welchen Wegen informiert die Staatsregierung die Bürger oder kommunale Mandatsträger, wie z.B. Bürgermeister oder Landräte, von sich aus über den aktuellen Fortschritt des Ausbaus des 5G-Netzes bzw. über aktuelle Hindernisse bei diesem Ausbau (bitte hierbei nicht nur öffentlich einsehbare Informationen aufschlüsseln, sondern auch nichtöffentliche Informationen von z.B. Landräten oder Bürgermeistern)?

Für die technische und wettbewerbsrechtliche Regulierung in der Telekommunikation ist die Bundesnetzagentur verantwortlich. Die Netzbetreiber müssen zum Beispiel die Versorgungsauflagen aus der 5G-Frequenzversteigerung 2019 erfüllen und dafür zu bestimmten Zeitpunkten bestimmte Versorgungsqualitäten bereitstellen. Die Bundesnetzagentur informiert in ihrem Portal über wichtige Entwicklungen und Entscheidungen.Die Staatsregierung informiert auf dem Portal ihrer Mobilfunkinitiative über das Mobilfunkprogramm. Zu einzelnen 5G-Standorten oder den Ausbauplänen der einzelnen Netzbetreiber liegen keine Informationen vor. Die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Svenja Schulze (BMU) und der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Andreas Scheuer (BMVI) haben in einem Schreiben vom April 2020 zu Mobilfunk und 5G an alle deutschen Kommunen die Mobilfunkstrategie des Bundes vorgestellt. Sie stellten zur Unterstützung den Gemeinden umfangreiche Informationen zur Verfügung, unter anderem zu Mobilfunk und Gesundheit.Der Staatsminister für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie Hubert Aiwanger hat bereits in einem Schreiben vom Mai 2019 an alle bayerischen Bürgermeister die hohe Bedeutung von Mobilfunk dargestellt, um Unterstützung seitens der Kommunen bei der Standortfindung gebeten und ein Informationspaket der Staatsregierung vorgestellt. Aktuelle Informationen zum Mobilfunk allgemein werden seit Jahren auf den Internetseiten des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (StMGP), des Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) und des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) sowie deren nachgeordneten Behörden angeboten. Speziell zu 5G wurde vor einem Jahr die Seite www.mobilfunk5G.bayern.de eingerichtet.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Resolution, Vereinnahmung, Bürgermeister, Garmisch-Partenkirchen, AfD, Scheuer, 5G-Tea-Party, Schulze, Gemeindrat, Bundesministerium


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