Diagnose-Funk: Kleinzellen hui, Kleinsender pfui (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Freitag, 10.07.2020, 00:30 (vor 1358 Tagen) @ KlaKla

2. Die Kommunen haben auch bei 5G-Kleinsendern eine Mitsprache!

Auch jede kleine Mobilfunksendeanlage, die mit Abstrahlleistungen (EIRP) von weniger als 10 Watt im öffentlichen Raum betrieben wird (welche nach Immissionsschutzrecht des Bundes keiner Standortbescheinigung bedarf), bedarf zumindest eines Gestattungsvertrags durch die Gemeinde. Deswegen fordern der Bund (durch das zuständige Verkehrsministerium) und die Länder (i.d.R. über die Wirtschaftsministerien) die Kommunen dazu auf, mit „Musterverträgen zur Nutzung von Stadtmöbeln“ und „unbürokratischen Anmeldeverfahren“auf solche Anträge zu Kleinzellen zu reagieren. Damit soll der beschleunigte Ausbau von Mobilfunksendeanlagen bedingungslos – unter dem Wahrnehmungs-Radar der BürgerInnen – gefördert werden ...

Jetzt hetzt Diagnose-Funk Kommunen auch gegen "5G-Kleinsender" auf :no:.

Kleinsender haben hierzulande eine maximal zulässige Strahlungsleistung von 10 W (EIRP), je nach Antennengewinn ist die dafür in die Antenne eingespeiste maximale Sendeleistung deutlich kleiner als 10 W (z.B. 4 W bei 4 dbi Antennengewinn).

Das finde ich deshalb erwähnenswert, weil "5G-Kleinsender" nur ein Synonym für "5G-Kleinzelle" ist und Diagnose-Funk von Kleinzellen bekanntlich so schwer angetan ist, dass der Verein die Stadt Stuttgart bedrängte, Kleinzellen zu erproben.

Wer soll das verstehen: Kleinzellen sind für Diagnose-Funk hui, Kleinsender hingegen pfui. Da beides das gleiche ist, haben die selbsternannten Experten aus Stuttgart mMn wieder einmal die Quadratur des Kreises geschafft.

w.z.b.w.

Hintergrund
5G-Kleinzellen mit typisierter Immissionsbewertung

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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