5G-Kleinzellen mit typisierter Immissionsbewertung (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Dienstag, 07.04.2020, 23:02 (vor 1498 Tagen) @ H. Lamarr

Hier ein paar Schlüsselpassagen (meine Wertung) aus der neuen Selbstverpflichtung der Mobilfunknetzbetreiber für Kleinzellen:

► Bei Montagehöhen der Kleinzellen-Antenne von über 2,30 Metern über jeglichem Grund ist die Sicherheit der Bevölkerung im darunterliegenden öffentlichen Raum durch die Unterschreitung des Grenzwertes der 26. BImSchV in jedem Fall sichergestellt.

► Kleinzellen müssen ortsgenau mit geringen Spielräumen und funktionsgerecht platziert werden, um den zunehmenden Anforderungen an die digitale Infrastruktur hinsichtlich Datengeschwindigkeiten und Zuverlässigkeit Rechnung zu tragen. Zudem ist für die Errichtung von Kleinzellen die verstärkte Nutzung bereits vorhandener, öffentlicher Infrastrukturkomponenten oder die Nutzung öffentlicher Liegenschaften ein begrenzender Faktor der Standort-Variabilität.

► Aufgrund der zu erwartenden Mengen an Kleinzellen ist es zudem nicht sinnvoll bzw. auch nicht machbar, den Standort jeder einzelnen Kleinzellen-Sendeanlage getrennt abzustimmen.

► Wichtiges Ziel beim Ausbau des Kleinzellennetzes ist auch weiterhin möglichst das Einvernehmen zwischen Kommune und Mobilfunkbetreibern.

► Da die Mobilfunkbetreiber für die Mobilfunknetze der Zukunft zukünftig in größerem Umfang Kleinzellen aufbauen müssen, benötigen sie hierfür verstärkt öffentliche Infrastrukturkomponenten, wie zum Beispiel Laternenmasten, Ampelanlagen etc. Grundsätzlich sind die rechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung der öffentlichen Infrastruktur im „Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze“ (DigiNetzG) geregelt. Einzelheiten der Umsetzung in der Praxis müssen jedoch noch entwickelt werden.

► Die Mobilfunkbetreiber sagen zu, innerhalb von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Ergänzung den kommunalen Spitzenverbänden einen konkreten Vorschlag mit dem Ziel zu unterbreiten, eine den Anforderungen der Kommunen und der Mobilfunkbetreiber entsprechende Rahmenvereinbarung für den Ausbau der Kleinzellentechnik zu entwickeln und einvernehmlich zu vereinbaren.

► Die zugesagten Maßnahmen für den Bereich der Kleinzellentechnik werden in geeigneter Form im regelmäßig zu erstellenden Monitoring-Gutachten zur Selbstverpflichtung dokumentiert. [...]
Im Einzelnen soll das Monitoring-Gutachten folgende Informationen zum Ausbau der Kleinzellentechnik bereitstellen:
- Informationen zum Stand der technischen Entwicklung der Kleinzellentechnik
- Anzahl der pro Mobilfunkbetreiber errichteten Kleinzellen
- Informationen zu den aufgebauten Realisierungsvarianten
- Typisierte Immissionsbewertung (Basisgrenzwerte & Referenzwerte)
- Messtechnisches Monitoring einzelner, exemplarisch ausgewählter Standorte
- Stand der Dokumentation in der zentralen Standortdatenbank

Kommentar: Wenn ich das richtig verstehe, werden von Kleinzellen künftig nur noch Baumuster einer Immissionsbewertung unterzogen, nicht mehr (wie bei Makrozellen) aber jede montierte Kleinzelle. Das erscheint mir bei der großen Anzahl zu erwartender Kleinzellen auch sinnvoll, Diagnose-Funk hingegen könnte dieser Sachverhalt nächstes Jahr zu einem empörten Brennpunkt inspirieren :-). Bei Autos und Autozubehör (z.B. Alufelgen) ist so eine Baumusterabnahme mWn schon lange üblich. Nach der Montage einer Kleinzelle wird, von Stichproben abgesehen, die maximale Immission messtechnisch nicht kontrolliert.

Variante für Elektrosmog-Phobiker: Ausgestattet mit einem SAR-Sensor (Näherungssensor) könnte eine Kleinzelle erkennen wenn ihr jemand zu nahe kommt, und die Sendeleistung automatisch für die Dauer der Annäherung drosseln. Denn wenn es solche Blödiane gibt, dann gibt es mutmaßlich auch welche, die sich verrenken, nur um Kleinzellen küssen zu können.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Kleinzellen, Monitoring, Immissionbewertung


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