EU-Gesundheitskommissarin klärt Klaus Buchner auf (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Sonntag, 07.06.2020, 00:04 (vor 1382 Tagen) @ H. Lamarr

Zuvor fragte er am 13. Dezember 2019 betreffend SCENIHR & ICNIRP, Kampf gegen Krebs und die karzinogene Wirkung elektromagnetischer Felder.

Text von Klaus Buchners Anfrage an die EU-Kommission:

Der Wissenschaftliche Ausschuss „Neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken“ (SCENIHR) der Kommission hat während seines Mandats 2014–2019 beschlossen, sich dem Standpunkt der Internationalen Kommission zum Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung (ICNIRP) anzuschließen, wonach das Risiko einer schädlichen Wirkung elektromagnetischer Felder nur von thermischen Wirkungen ausgeht (1) – ein Standpunkt, der sich als falsch erwiesen hat (2) . Santé publique France, die französische nationale Agentur für öffentliche Gesundheit, hat unlängst erneut auf die Risikofaktoren für solide Glioblastome hingewiesen und festgestellt, dass aktuelle epidemiologische Studien und Tierversuche die karzinogene Wirkung der Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern belegen (3) .

1 Welche Mitglieder des SCENIHR sind auch Mitglieder der ICNIRP? Wie stellt die Kommission sicher, dass ihr wissenschaftlicher Ausschuss eine unabhängige und ausgewogene Auswertung wissenschaftlicher Erkenntnisse vornimmt, wenn seine Mitglieder möglicherweise Interessenkonflikte mit anderen Organisationen haben?

2 Wie bewertet die Kommission im Rahmen ihrer 5G-Strategie die folgende gut dokumentierte Reaktionskette: elektromagnetisches Feld – Aktivierung von Kalziumkanälen – übermäßige Produktion von freien Radikalen – Schädigung der DNA – festgestellter Anstieg von Glioblastomen und anderen Gehirntumoren (4) ?

3 Wie will die Kommission bei der Einführung des 5G-Netzwerks dem Ziel, den Krebs zu bekämpfen, das Präsidentin von der Leyen als eine der vorrangigen Prioritäten festgelegt hat, Rechnung tragen? Sieht die Kommission in diesem Zusammenhang in der Visible Light Communication (VLC/Li-Fi) eine Möglichkeit?

Unterstützer (5)

(1) SCENIHR: Opinion on potential health effects of exposure to electromagnetic fields (EMF) (Stellungnahme zu möglichen Auswirkungen auf die Gesundheit durch die Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern), 2015.
(2) Siehe z. B. http://www.bioinitiative.org und Carlberg M., Hardell L.: „Evaluation of mobile phone and cordless phone use and glioma risk using the Bradford Hill viewpoints from 1965 on association and causation“. Biomed Res Int. 2017:9218486 und Pall M.: „5G: Great risk for EU, U.S. and international health: Compelling evidence for eight distinct types of great harm caused by electromagnetic field (EMF) exposures and the mechanism that causes them“. Europäische Akademie für Umweltmedizin.
(3) Estimations nationales de l´incidence et de la mortalité par cancer en France métropolitaine entre 1990 et 2018, Santé Publique France et al. 2019. Anthony B. Miller, L. Lloyd Morgan, Iris Udasin, Devra Lee Davis. Cancer epidemiology update, following the 2011 IARC evaluation of radiofrequency electromagnetic fields (Monograph 102). Environmental Research. 2018. 167:673-683.
(4) Ebd.
(5) Diese Anfrage wird von einem Mitglied unterstützt, das nicht mit dem Verfasser bzw. der Verfasserin identisch ist: Michèle Rivasi (Verts/ALE)


Antworten von Stella Kyriakides (EU-Gesundheitskommissarin) im Namen der Europäischen Kommission

Antwort zu Frage 1: Nach dem Kenntnisstand der Kommission ist kein Mitglied des Wissenschaftlichen Ausschusses „Gesundheitsrisiken, Umweltrisiken und neu auftretende Risiken“(1), der die Arbeit des Wissenschaftlichen Ausschusses „Neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken“(2) fortführt, gleichzeitig Mitglied in der Internationalen Kommission zum Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung. Die Unabhängigkeit und die Abwesenheit von Interessenkonflikten werden durch den Kollegialcharakter des Ausschusses gewährleistet. Die Auswahlprozesse entsprechen den Transparenzgrundsätzen der Kommission und sorgen für eine ausgewogene Zusammensetzung der Arbeitsgruppen.

Antwort zu Frage 2: Der Ausschuss hat fünf Stellungnahmen zu dem Thema herausgegeben (zuletzt im Jahr 2015)(3), und diese enthielten keine wissenschaftlichen Anhaltspunkte für die Notwendigkeit einer Überarbeitung der Grenzwerte, die mit der Empfehlung 1999/519/EG des Rates(4) festgelegt wurden. Diese Grenzwerte stützen sich auf unabhängige Empfehlungen der Internationalen Kommission zum Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung(5). Was die 5G-Einführung anbelangt, so sind alle geplanten Frequenzbänder durch die Empfehlung des Rates abgedeckt. Es wird davon ausgegangen, dass die Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern sehr nahe an der Exposition beim 4G-Standard liegen wird und die strengen Grenzwerte der Ratsempfehlung weit unterschreiten wird. Die Kommission hat innerhalb ihrer Rahmenprogramme für Forschung und Innovation 49 Mio. EUR für Forschungsprojekte(6) im Bereich elektromagnetische Felder bereitgestellt, um die Risikobewertung zu fördern. Die Ergebnisse der Projekte können über CORDIS(7) abgerufen werden.

Antwort zu Frage 3: Die Schwerpunkte des europäischen Plans zur Krebsbekämpfung, der bis Ende 2020 vorgelegt werden soll, liegen auf den Bereichen Prävention, Früherkennung, Behandlung und Versorgung sowie Lebensqualität der Patientinnen und Patienten. Der Plan wird sich auf eine faktengesicherte Grundlage stützen und den Ergebnissen einer breit angelegten Konsultation der Öffentlichkeit und der Interessenträger Rechnung tragen. Die Visible Light Communication, die derzeit erforscht wird, könnte eine interessante Technologie für die Zukunft darstellen, allerdings nur mit Blick auf begrenzte und im Wesentlichen nicht mobile Szenarien.

(1) https://ec.europa.eu/health/scientific_committees/scheer_de
(2) https://ec.europa.eu/health/scientific_committees/emerging_de
(3) https://ec.europa.eu/health/sites/health/files/scientific_committees/emerging/docs/scenihr_o_041.pdf
(4) https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/9509b04f-1df0-4221-bfa2-c7af77975556/language-de
(5) https://www.icnirp.org/
(6) GERONIMO ( https://cordis.europa.eu/project/id/603794/de ), SEAWIND ( https://cordis.europa.eu/project/id/244149/de ), ARIMMORA ( https://cordis.europa.eu/project/id/282891/de )
(7) https://cordis.europa.eu/projects/de

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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