Ex-AfD-Fürstin baut auf "Ärztekreis Digitale Medien Stuttgart" (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Samstag, 29.06.2019, 01:42 (vor 1756 Tagen) @ H. Lamarr

Dass die AfD das populistisch aufgeladene Thema 5G aufgreifen wird, dafür gab es seit Herbst 2018 Anzeichen.

Kurz nachdem sie als Vorsitzende des AfD-Landesverbands Schleswig-Holstein im Januar 2019 zurücktrat, stellte die nun fraktionslose Abgeordnete Doris Fürstin v. Sayn-Wittgenstein im Kieler Landtag eine Kleine Anfrage zum Ausbau der 5G-Infrastruktur an die Landesregierung. Das erschreckende daran: Wie einige Monate später die Bundestagsfraktion der AfD (siehe Startposting), bediente sich die Fürstin bei der Ausarbeitung ihres Fragenkatalogs bei den Verlautbarungen überzeugter Mobilfunkgegner, deren Fachkompetenzen ganz sicher nicht bei der seriösen Beurteilung möglicher Gesundheitsrisiken des Mobilfunks zu suchen sind.

Die Quellenauswahl der AfD zeigt, sie rastet bei den Populisten der Anti-Mobilfunk-Szene ein, dort greift sie die hinlänglich bekannten Hetzparolen gegen Mobilfunk ab (viele davon sind hier im Forum dokumentiert). Die dürftige Kompetenzausstattung und die nicht selten dubiosen Handlungsmotive der Quellen sind für sie kein Grund, nicht zuzugreifen. Umgekehrt belegt der exklusive Zugriff der Rechtspopulisten auf öffentlich wahrgenommene Anti-Mobilfunk-Akteure, dass große Teile der Anti-Mobilfunk-Szene zu einem Populismustümpel verkommen sind, aus dem Trittbrettfahrer aller Couleur nach belieben schöpfen können. Ein Bündnis zwischen AfD und Anti-Mobilfunk-Szene – ob einvernehmlich geschlossen oder nicht –, war nur noch die Frage eines ausreichend starken Trigger-Ereignisses, das beide Bündnispartner in der geschickt inszenierten 5G-Paranoia gefunden haben. Ob den Granden der Anti-Mobilfunk-Szene die Rolle des Steigbügelhalters für die AfD gefällt, oder doch eher peinlich ist, in etwa einem Jahr werden wir es wissen.

Antworten erhielt die AfD-Politikerin vom Landesminister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus (Drucksache 19/1265). Zur besseren Unterscheidung sind die Fragen nachfolgen rot gekennzeichnet (Zitatformat), der Antworttext grün:

Vorbemerkung der Fragestellerin: Der „Ärztekreis Digitale Medien Stuttgart“ warnt vor den gesundheitlichen Folgen des Ausbaus der 5G-Infrastruktur, der „eine Ursache für die Zunahme des Krankenstandes einschließlich chronischer Krankheiten wie Krebs und degenerativer Nervenkrankheiten“ darstelle. Und auch das Bundesamt für Strahlenschutz geht von einem beschleunigten Krebswachstum durch Mobilfunkstrahlung aus.

1. Sind der Landesregierung die Ergebnisse der US-amerikanischen NTP-, der italienischen Ramazzini- sowie der österreichischen AUVA-Studien bekannt, wonach Mobilfunkstrahlung als krebserregend einzustufen ist?

Die Ergebnisse der Studien sind der Landesregierung teilweise bekannt.

2. Wie bewertet die Landesregierung in diesem Zusammenhang die Verlautbarung des Büros für Technikfolgenabschätzung des Bundestages, wonach eine Technikfolgenabschätzung zu 5G frühestens im Jahr 2020 vorliegen wird?

Die Landesregierung teilt die Einschätzung des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) und geht nach derzeitigem wissenschaftlichen Kenntnisstand nicht davon aus, dass die neue Mobilfunkgeneration 5G mit negativen gesundheitlichen Auswirkungen verbunden ist.

3. Bejaht die Landesregierung gesundheitliche Risiken bei Mobilfunkstrahlung?

Nein. Der weitere Ausbau der Mobilfunknetze mit dem neuen Standard 5G unterliegt im gesamten Bundesgebiet der 26. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (26. BImSchV), der Verordnung über elektromagnetische Felder. Die in dieser Verordnung festgelegten Immissionsgrenzwerte basieren auf den international anerkannten Empfehlungen der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) sowie den Empfehlungen der deutschen Strahlenschutzkommission (SSK) und gewährleisten den Schutz vor nachgewiesenen Gesundheitsgefahren und erheblichen Belästigungen durch elektromagnetische Felder. Gleichwohl wird die Landesregierung mit Blick auf noch offene Fragen, z. B. zur möglichen Zunahme der Exposition durch 5G-Sendeanlagen, die Forschungsaktivitäten und die wissenschaftliche Diskussion zu möglichen gesundheitlichen Risiken weiterhin aufmerksam verfolgen.

4. Wie ist der aktuelle Stand zum Ausbau der 5G-Infrastruktur im Land Schleswig-Holstein?

Die 5G-Technologie als neuer Mobilfunkstandard befindet sich noch im internationalen Standardisierungsverfahren, das voraussichtlich bis 2020 abgeschlossen sein wird. Daher gibt es noch keine 5G-Infrastruktur in Schleswig-Holstein. Allerdings wird 5G auf dem aktuellen Mobilfunkstandard 4G (LTE/ Long Term Evolution) und dessen Infrastruktur aufbauen. Schleswig-Holstein verfügt nach aktuellen Daten des Breitbandatlasses des Bundes mit einer LTE-Abdeckungsquote der Haushalte von 98,2% über die zweitbeste Versorgung aller Flächenländer nach Nordrhein-Westfalen mit 98,8%. Diese Werte werden sich wegen der bis Ende des Jahres zu erfüllenden Versorgungsauflagen aus der letzten Frequenzversteigerung des Jahres 2015 noch weiter erhöhen. Zudem müssen alle Mobilfunk-Basisstationen (auch und insbesondere bei 5G) an Glasfaserinfrastrukturen angeschlossen werden, um die volle Leistungsfähigkeit des Netzes zu gewährleisten. In diesem Bereich verfügt Schleswig-Holstein mit 39% an Glasfaser anschließbaren Haushalten über die bei weitem beste Versorgung aller Flächenländer (Bundesdurchschnitt bei 8,5%). Insgesamt sind daher die Voraussetzungen Schleswig-Holsteins, eine leistungsfähige 5G-Infrastruktur zu erhalten, als sehr gut zu bezeichnen.

5. Wie beurteilt die Landesregierung den geplanten flächendeckenden Ausbau der 5G-Infrastruktur aus wirtschaftlicher Perspektive?

5G als neuer Mobilfunkstandard soll drei wesentliche Kriterien erfüllen, die je nach Anwendung zum Tragen kommen: Deutlich höhere Bandbreiten, eine wesentlich größere Vernetzung von Endgeräten sowie erheblich geringere Latenzzeiten. Diese Faktoren werden vor allem im Bereich industrieller Anwendungen zum Einsatz kommen. 5G wird aber auch generell eine deutliche Verbesserung mobiler Anwendungen (auch für Privatkunden) ermöglichen. Die tatsächlich zur Realisierung kommenden Anwendungen sind in ihrer Fülle und Diversität bei weitem noch nicht prognostizierbar. Betroffen sein werden beispielhaft die Bereiche Industrie 4.0, intelligente Energienetze, autonomes Fahren, Smart Cities, Smart Home oder auch Landwirtschaft 4.0. Es ist primär Aufgabe der Wirtschaft, aus den Möglichkeiten von 5G eigene Business-Modelle zu entwickeln. Aufgabe der Politik ist es, geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen. Dazu gehört in erster Linie die Bereitstellung entsprechender Funkfrequenzen. Derzeit läuft ein Vergabeverfahren für die speziell für 5G geeigneten Frequenzen im Bereich 2 GHz und 3,4 –3,7 GHz. Darüber hinaus sollen Frequenzen im Bereich 3,7 –3,8 GHz für spezielle lokale und regionale Anwendungen bereitgestellt werden. Schleswig-Holstein hat sich über den Beirat der Bundesnetzagentur aktiv an der Gestaltung der Vergabebedingungen beteiligt, um möglichst flächendeckende, gleichwohl aber auch wirtschaftlich leistbare Versorgungsauflagen zu erreichen. Die Landesregierung wird sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür einsetzen, dass Wirtschaft und Bevölkerung in Schleswig-Holstein vom neuen 5G-Standard und dessen Anwendungen angemessen profitieren werden.

6. Sind der Landesregierung Projekte zum Aufbau von strahlenreduzierten Funknetzen in Luxemburg, in der Toskana oder in Neusüdwales (Australien) bekannt?

Der Landesregierung liegen keine entsprechenden Informationen vor.

6.1. Können diese aus Sicht der Landesregierung beispielgebend für Regionen in Schleswig-Holstein sein?

Siehe Antwort zu Frage 6. Der Landesregierung liegen keine entsprechenden Informationen vor.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Stuttgart, Mediziner, AfD, 5G-Tea-Party, Fragenkatalog


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