"Risiko 5G": Antwort der Bundesregierung auf AfD-Anfrage (II) (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Sonntag, 09.06.2019, 01:51 (vor 1775 Tagen) @ H. Lamarr

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3. Wie und anhand welcher Forschungsergebnisse bewertet die Bundesregierung die Einschätzung der Studie, dass die derzeit gültigen Sicherheitsstan-dards Belastungen zulassen, die etwa 7,2 Millionen Mal zu hoch seien?

4. Wie und anhand welcher Forschungsergebnisse bewertet die Bundesregierung das Studiendesign sowie die daraus resultierenden Schlussfolgerungen der Studie der Kompetenzinitiative zum Schutz von Mensch, Umwelt und Demokratie e. V.?

Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Bei der genannten Publikation handelt es sich nicht um eine Studie der Kompetenzinitiative zum Schutz von Mensch, Umwelt und Demokratie e. V.

Die Bundesregierung stützt sich bei der Risikobewertung elektromagnetischer Felder auf die Expertisen des BfS und der Strahlenschutzkommission sowie auf Veröffentlichungen interdisziplinär besetzter Fachgremien, die die Gesamtheit der vorliegenden wissenschaftlichen Daten zusammenfassen und bewerten. Auf internationaler Ebene handelt es sich bei diesen Veröffentlichungen vor allem um „Environmental Health Criteria“-Dokumente der Weltgesundheitsorganisation (WHO), Monographien der Internationalen Krebsforschungsagentur der WHO (IARC), Übersichtsartikel und Leitlinien der Internationalen Kommission zum Schutz vor Nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) sowie um Risikobewertungen des Wissenschaftlichen Gremiums der EU über Gesundheits-, Umwelt- und neu auftretende Risiken (SCHEER, vormals SCENIHR).

Das EMF-Portal, eine von der RWTH Aachen betriebene Literaturdatenbank zum Bereich der elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Felder, enthält für den Mobilfunkfrequenzbereich aktuell mehr als 1500 experimentelle und epidemiologische Studien, die von einer einzelnen Person nach Einschätzung der Bundesregierung nicht belastbar bewertet werden können. Daher sind für die Bewertung Fachgremien erforderlich, in denen Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Fachrichtungen wie Epidemiologie, Biologie, Medizin sowie Dosimetrie und Expositionserfassung vertreten sind. Um solche handelt es sich bei den oben genannten Gremien.

5. Hat die Bundesregierung im Hinblick auf die in der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Studie vermuteten Gesundheitsgefahren bereits Maßnahmen ergriffen oder sind gesundheitsschützende Maßnahmen im Rahmen des 5G-Netzausbaus vorgesehen, und wenn ja, welche?

Alle bestehenden Regelungen, die dem Gesundheitsschutz im Hinblick auf die Exposition gegenüber hochfrequenten elektromagnetischen Feldern dienen, gelten vollständig auch für die Sendeanlagen der 5G-Netze. Hierzu zählen insbesondere die Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV), das Funkanlagengesetz (FuAG) und die Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV).

Die Bundesregierung wird den mit diesen Regelungen realisierten Standard des vorbeugenden Gesundheitsschutzes uneingeschränkt aufrechterhalten und, sofern geboten, fortentwickeln. Festlegungen in dieser Hinsicht sind auch im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode, der 5G-Strategie der Bundesregierung sowie der Umsetzungsstrategie Digitalisierung der Bundesregierung enthalten.

Darüber hinaus werden die in der Bundesregierung zuständigen Stellen, insbesondere das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) sowie das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), die auf den Aufbau und Betrieb der 5G-Netze bezogenen Aspekte in Kommunikation und Forschung zu hochfrequenten elektromagnetischen Feldern berücksichtigen.

6. In welchem Rahmen fand nach Kenntnis der Bundesregierung auf der EU-Ebene und auf der Bund-Länder-Ebene in den letzten zwei Jahren ein Austausch bezüglich gesundheitlicher Risiken der Mobilfunktechnologie bzw. bezüglich gesundheitlicher Risiken zum 5G-Netzausbau statt, und in welchem Rahmen sind im Jahr 2019 Gespräche dieser Art geplant?

Bundesumweltministerin Schulze hat bei ihrem Antrittsbesuch bei EU-Gesundheitskommissar Andriukaitis im Mai 2018 den Einfluss der Digitalisierung auf die Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern angesprochen. In der Folge gab es Korrespondenz zwischen dem BMU und der Generaldirektion Gesundheit der EU-Kommission über die Notwendigkeit der Fortentwicklung der Empfehlung 1999/519/EG zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern (0 Hz – 300 GHz).

Die Frage des Schutzes vor den elektromagnetischen Feldern der 5G-Mobilfunknetze war Gegenstand der Beratungen in der 63. Amtschefkonferenz und 92. Umweltministerkonferenz vom 8. bis 10. Mai 2019 in Hamburg. Angesichts der aktuellen Bedeutung des Themas ist zu erwarten, dass es auch weiterhin Gegenstand von Beratungen in der Umweltministerkonferenz und ihren zuständigen Arbeitsgremien sein wird.

7. Welche gesundheitsrelevanten Bedenken wurden bei den in Frage 6 erfragten Treffen nach Kenntnis der Bundesregierung von wem geäußert, und welche Bedenken konnten dabei behoben werden?

Die Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung diskutieren bei entsprechenden Beratungen auf der Basis des Stands der wissenschaftlichen Erkenntnisse, wie er beispielsweise im Achten Emissionsminderungsbericht der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 19/6270) niedergelegt ist.

Der Beschluss der 92. Umweltministerkonferenz ist unter www.umweltministerkonferenz.de/Dokumente-UMK-Dokumente.html herunterzuladen.

8. Inwieweit sind nach Ansicht der Bundesregierung vor dem Hintergrund der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Studie die Aussagen des „Achten Emissionsminderungsberichts“ neu zu bewerten, die auf Seite 3 ausführen, dass „gesundheitliche Beeinträchtigungen […] Im Bereich niedriger Intensitäten hochfrequenter Felder […] infolge nicht-thermischer Wirkungen in jahrzehntelanger Forschung bisher wissenschaftlich nicht nachgewiesen werden“ konnten (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/062/1906270.pdf)?

Die Bundesregierung erhält die in ihrem Achten Emissionsminderungsbericht enthaltenen Aussagen uneingeschränkt aufrecht.

9. In welcher Form wird nach Kenntnis der Bundesregierung der 5G-Testlauf der Deutschen Telekom in Berlin – im Versuchskorridor zwischen Schöneberg und Mitte – aus gesundheitspolitischer Perspektive wissenschaftlich begleitet, und gibt es diesbezüglich bereits nähere Erkenntnisse?

Die im Rahmen der genannten Testinstallation in Betrieb genommenen und in Betrieb zu nehmenden Sendeanlagen unterliegen uneingeschränkt den in der Antwort auf Frage 5 genannten Regelungen. Nach Kenntnis der Bundesregierung werden bereits anderweitig für den öffentlichen Mobilfunk genutzte Frequenzbereiche sowie gleiche oder vergleichbare Modulationsverfahren wie bei früheren Mobilfunkgenerationen eingesetzt. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse über eine weitergehende Begleitung vor.

10. Wie sieht der Forschungsbedarf, den das Bundesamt für Strahlenschutz eruiert hat, konkret aus, und wann sind zu welchen Forschungen Ergebnisse zu erwarten?

Im Rahmen der Ressortforschung des BMU sind die nachfolgenden Vorhaben in Bearbeitung oder Planung, die spezielle Fragen zu 5G adressieren oder sich allgemein mit den für Zwecke des Mobilfunks verwendeten Frequenzen befassen. Das BfS soll für alle Vorhaben die fachliche Betreuung wahrnehmen.

● „Internationaler Workshop zum Einfluss elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder auf die belebte Umwelt“ [2019],

● „Bewertende Literaturstudie zum Einfluss elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder auf oxidative Prozesse bei Menschen sowie in Tier- und Laborstudien“ [2020],

● „Fachgespräch zum Monitoring von Immissionen und tatsächlichen Expositionen der Allgemeinbevölkerung gegenüber anthropogenen nieder- und hochfrequenten elektromagnetischen Feldern (EMF)“ [2020],

● „Smart Cities: Abschätzung der Gesamtexposition des Menschen durch zusätzliche 5G-Mobilfunktechnologien“ [2021],

● „Berücksichtigung aktueller Mobilfunkantennentechnik bei der HF-EMF- Expositionsbestimmung“ [2021],

● „Machbarkeitsstudie eines auf Smartphone-Apps beruhenden Hochfrequenz-Messnetzwerkes zur Abschätzung der Exposition der Bevölkerung mit elektromagnetischen Feldern des Mobilfunks“ [2021],

● „Wirkungen auf Zellen der Körperoberfläche bei Expositionen mit Millimeterwellen (5G Frequenzen)“ [2022]

Die in Klammern angegebene Jahreszahlen geben den geplanten Abschluss des jeweiligen Vorhabens aus aktueller Sicht an. Die tatsächliche Durchführung der noch nicht vergebenen Vorhaben wird sich nach den verfügbaren Haushaltsmitteln sowie den Ergebnissen des jeweiligen Vergabeverfahrens richten. Überdies kann sich durch aktuelle Erkenntnisse eine andere Priorisierung, Änderung oder zeitliche Verschiebung der Vorhaben ergeben.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
ICNIRP, WHO, IARC, Drucksache, Exposition, SSK, BfS, SCENIHR, App, 5G-Studien, BMU, Emissionsminderungsbericht


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