Revision des schweizer Fernmeldegesetzes 2017 (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Sonntag, 05.11.2017, 19:34 (vor 2604 Tagen)

Die letzte Revision des Fernmeldegesetzes (FMG) trat am 1. April 2007 in Kraft. Seither hat es auf dem Fernmeldemarkt große technologische Entwicklungen gegeben, aus denen Handlungsbedarf für eine neue Revision erwuchs. Wie bei solchen Vorhaben mit beträchtlicher Tragweite in der Schweiz üblich, gab es zu der neuen Revision ein Vernehmlassungsverfahren.

Als Vernehmlassungsverfahren wird diejenige Phase innerhalb des Vorverfahrens der Gesetzgebung bezeichnet, in der Vorhaben des Bundes von erheblicher politischer, finanzieller, wirtschaftlicher, ökologischer, sozialer oder kultureller Tragweite auf ihre sachliche Richtigkeit, Vollzugstauglichkeit und Akzeptanz hin geprüft werden. Die Vorlage wird zu diesem Zweck den Kantonen, den in der Bundesversammlung vertretenen Parteien, den Dachverbänden der Gemeinden, Städte und der Berggebiete, den Dachverbänden der Wirtschaft sowie weiteren, im Einzelfall interessierten Kreisen unterbreitet.

Das Vernehmlassungsverfahren für die Revision des FMG fand vom 11. Dezember 2015 bis zum 31. März 2016 statt. Insgesamt beteiligten sich daran 115 Kantone, Verbände, Organisationen und Zaungäste.

Zu den nicht eingeladenen Zaungästen gehörten unter anderem ...

► Gigaherz.ch
► Der sogenannte Dachverband Elektrosmog - Schweiz und Liechtenstein (Funkstrahlung.ch)
► Verein Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AeFU)

Bemerkenswerterweise findet sich keine Stellungnahme von Diagnose-Funk. Dies passt gut zu meiner Einschätzung, dass dieser seit 2006 aktive Verein lediglich ein verdecktes Marketinginstrument für die Interessen von Nutznießern der Angst vor Elektrosmog ist.

Im September 2017 hat die Regierung der Schweiz die "Botschaft zur Teilrevision des FMG" verabschiedet und kommende Woche tritt das Geschäft, wie es in der Schweiz heißt, seinen parlamentarischen Weg in die zuständige Kommission des Nationalrats an.

Wir hier schauen hingegen im Verlauf dieses Strangs nach, welchen Erfolg die Vernehmlassungen der drei mobilfunkkritischen Vereine gehabt haben.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Schweiz, AefU, Fernmeldegesetz, Revision, Randgruppe, FMG, Zaungast

Revision des FMG: Forderungen von Gigaherz

H. Lamarr @, München, Sonntag, 05.11.2017, 20:26 (vor 2604 Tagen) @ H. Lamarr

Hans-U. Jakob reichte seine 4-seitige Stellungnahme (PDF) zum FMG-Entwurf am 30. März 2016 per Einschreiben in Bern ein und jammerte zuerst einmal, dass er nicht zur Vernehmlassung eingeladen wurde:

Als grösste Schweizerische Nichtregierungsorganisation zum Schutz der Bevölkerung vor nichtionisierender Strahlung sind wir leider auf Ihrer Verteilerliste nicht aufgeführt worden. Da die Änderung des Fernmeldegesetzes den hauptsächlichen Aufgabenbereich unserer Organisation berührt, erlauben wir uns, trotzdem an dieser Vernehmlassung teilzunehmen.

Und dann schilderte Jakob allen Ernstes das Märchen von den 4,3 Mio. Schweizern, die nicht irren könnten.

52% der Schweizer Bevölkerung oder über 4 Millionen Personen, halten Mobilfunkantennen, für gesundheitlich gefährlich oder eher gefährlich. 12% oder 960‘000Personen sogar für sehr gefährlich.

Dies geht aus den statistischen Erhebungen des Bundesamtes für Statistik hervor. Die Umfrage-Ergebnisse blieben von 2010 bis 2015 trotz massivster, millionenschwerer, oft unlauterer Propagandamanöver der Mobilfunkanbieter völlig unverändert.
FAZIT: 4Millionen können sich nicht irren. Es besteht nicht der geringste Anlass dazu, mittels gesetzlicher Bestimmungen das Festnetz zu diskriminieren oder gar sukzessive abschaffen zu wollen. Im Gegenteil, die Erhaltung, die Erweiterung und die Modernisierung des Festnetzes sind von grösstem öffentlichen Interesse und bedürfen dem gesetzlichen Schutz gegenüber den kommerziellen Interessen der Mobilfunkbetreiber.

Nach dieser umständlichen und langweiligen Einleitung kommt Jakob endlich zur Sache und trägt vor, an welchen Artikeln des FMG-Entwurfs er gerne welche Änderungen sehen möchte.

Artikel 16: Hier sei grundsätzlich festzuschreiben, dass die Grundversorgung der Bevölkerung in erster Priorität über das Festnetz zu erfolgen habe und dass der Erhaltung, Erweiterung und Modernisierung des Festnetzes grösste Nachachtung zu verschaffen sei. [...] Dabei wäre gesetzlich festzuschreiben, dass Festnetzanschlüsse bei einen lang andauernden, grossflächigen oder gar landesweiten Stromausfall mindestens während 48 Stunden aus zentralen Notstrombatterien gestützt, tadellos weiterlaufen müssen. [...]

Artikel 16, Abs. 2: Aus Gründen der Versorgungssicherheit seien auch Gebäude ausserhalb des Siedlungsgebietes ebenfalls mit Priorität auf dem zentral Notstromgestützten Festnetz zu versorgen. [...]

Artikel 20 (Notfalldienste): Aus oben beschriebenen Gründen seien Personen-Notrufapparate sowie automatische Störmeldeeinrichtungen welche katastrophale Folgen verhindern, ausschliesslich über das zentral Notstrom-gestützte Festnetz laufen zu lassen.

Artikel 35 (Gebäudeinterne Zugangspunkte): Hier müsse klargestellt werden, dass solche Zugangspunkte über das Festnetz und nicht Funk-basiert zu erfolgen haben.
Ferner müsse es jedem Wohnungsinhaber, egal ob Eigentümer oder Mieter freigestellt sein, ob er seine Kommunikationsapparate wie Telefon, PC oder TV, Funk-basiert oder per Kabel am Festnetz betreiben wolle. [...]

Das war's auch schon von dem Ex-Elektriker aus Schwarzenburg, der auch zum Schluss der Versuchung nicht widerstehen konnte, noch einmal drohend seine alberne 4-Mio.-Keule zu schwingen:

Angesichts der 4 Millionen Menschen in diesem Land, die Mobilfunkantennen gesundheitlich bedenklich finden, erwarten wir eine Berücksichtigung unserer Argumente bei der Änderung des Fernmeldegesetzes.

Und der Erfolg von Jakobs Stellungnahme?

Der Gigaherz-Präsident blieb in Bern gänzlich unerhört, kein einziger seiner Vorschläge findet sich bei den im September 2017 aufgrund der Vernehmlassung dokumentierten Änderungen am FMG-Entwurf wieder. Auf seiner Website berichtete Jakob im April 2016 noch kampfeslustig "Gigaherz gibt Gegensteuer". Dass der Dampfer "FMG-Entwurf" davon völlig unberührt seinen Kurs beibehält, als hätte es nie eine "Gigaherz-Gegensteuer" gegeben, davon berichtet Jakob auf seiner Seite erwartungsgemäß nicht. Dennoch soll unbestätigten Flurfunkmeldungen zufolge auf Klotüren in Schulen des Kantons Bern schon der Sinnspruch gefunden worden sein "Stell' dir vor, Gigaherz gibt Gegensteuer, und alles bleibt auf Kurs".

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Revision des FMG: Forderungen von Gigaherz

hans, Montag, 06.11.2017, 17:11 (vor 2604 Tagen) @ H. Lamarr

Angesichts der 4 Millionen Menschen in diesem Land, die Mobilfunkantennen gesundheitlich bedenklich finden, erwarten wir eine Berücksichtigung unserer Argumente bei der Änderung des Fernmeldegesetzes.

Moment, wieviele Unterschriften hätte er seinerzeit für die Einsprache gegen den Radiobeitrag gebraucht? 20? Hat er von vorne herein gar nicht erst versucht. Offensichtlich weiss auch der Lügner Hans-Ueli Jakob von seiner begrenzten Reichweite.
Das selbe in grün mit der verpassten Chance des mobilfunkfreien Dorfes Soubey. 134 zu überzeugende Einwohner. Kinder mal mitgezählt. Auch daran ist der Lügner und Dampfplauderi gescheitert.
Von der verpassten Chance des alten Schulhauses welches in einem "beinahe Funkloch" steht, reden wir mal besser nicht. Sonst wird es zu peinlich für Gigaherz (Seinerzeit gegründet unter dem Namen „Gruppe Hans-U. Jakob“). Wobei er hier noch grossartig herausposaunt, dass die "Finanzierung des Maison Blanche steht".

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Funkloch, Fernmeldegesetz, Schulhaus

Jakob obszön

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 08.11.2017, 20:13 (vor 2601 Tagen) @ H. Lamarr

Der Gigaherz-Präsident blieb in Bern gänzlich unerhört, kein einziger seiner Vorschläge findet sich bei den im September 2017 aufgrund der Vernehmlassung dokumentierten Änderungen am FMG-Entwurf wieder.

Hans-U. Jakob, Notstrom-Präsident des Vereins Gigaherz, ist wenig erfreut über meine Recherche, er und sein Kollege Markus Lauener hätten mit ihren Stellungnahmen zur FMG-Novellierung bislang in Bern 0 Punkte sammeln können. Jakob spricht von Kaffeesatzleserei, ich hingegen beziehe mich auf den momentanen Stand des FMG-Entwurfs vom September 2017. Wie eingangs erwähnt, ist das Geschäft "FMG-Revision" erst diese Woche der vorberatenden Kommission des Nationalrats übergeben worden. Doch worüber die Räte nun beraten können, das ist eben ein Entwurf, der ganz ohne Jakobs und Laueners Ergüsse auskommt. Aus meiner Sicht ist es unwahrscheinlich, dass diese beiden sich über Hintertürchen (z.B. parlamentarische Gesinnungsfreunde) doch noch ins kommende FMG der Schweiz schleichen werden, völlig ausschließen kann ich dies freilich nicht. Wir werden es über kurz oder lang ja sehen, welche Treffer diese unbelehrbaren Mobilfunkgegner erzielt haben – oder glauben, erzielt zu haben.

Wie immer wird es unappetitlich bei dem selbsternannten "Mobbing-Experten" Jakob, wenn er die Tugenden aufrechter Christen vergisst und sich wieder einmal anschickt, einen missliebigen Mitbürger zu denunzieren:

Und der Secondo Hans sollte dringend einen Nachholkurs in Schweizer Staatskunde besuchen. Es könnte nämlich sein, dass sein Aufenthaltsrecht in der Schweiz schon bald überprüft wird.

Wie ich "Hans" kenne, wird ihm diese Drohung des Notstrom-Präsidenten am Allerwertesten vorbeigehen, doch indiskutabel war und ist Jakobs obszönes Blockwart-Verhalten für mich allemal.

Hintergrund
Die Denunziationen des Hans-U. Jakob
Gigaherz ■ das braune Nest (III): Andersdenkende denunzieren

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Jakob obszön

hans, Donnerstag, 09.11.2017, 19:38 (vor 2600 Tagen) @ H. Lamarr

Und der Secondo Hans sollte dringend einen Nachholkurs in Schweizer Staatskunde besuchen. Es könnte nämlich sein, dass sein Aufenthaltsrecht in der Schweiz schon bald überprüft wird.

Wie ich "Hans" kenne, wird ihm diese Drohung des Notstrom-Präsidenten am Allerwertesten vorbeigehen, doch indiskutabel war und ist Jakobs obszönes Blockwart-Verhalten für mich allemal.

Jaja, der Hans-Ueli und seine hohlen Sprüche. Offensichtlich weiss der Ärmste noch nicht viel mehr über mich als es im 2007 bei meinen ersten Gehversuchen in der Szene der Fall war. Damals noch überzeugt, heute bekehrt. Was unter anderm der Märchentante und Lügnerin EW aus O in M zu verdanken ist.
Schön ist: Meine Tarnung klappt. Je länger desto besser, jedenfalls wurde bei Gagaherz in letzter Zeit der eine oder andere Beitrag von mir veröffentlicht. Auch da scheint meine Tarnung noch zu funktionieren.
Und in Sachen Staatskunde scheint der Lügmer Hans-U. Jakob wohl etwas Nachhilfe zu brauchen. Jedenfalls gibt es kaum ein Instrument um mich auszuweisen, bin ich doch seit gut und gerne 30 Jahren Papierlischwieizer. So einen wird man nur schwer wieder los. Und wenn, dann müsste schon was gravierendes vorliegen. Einen anerkannten Lügner wie Hans-U. Jakob einen Lügner zu nennen, wird wohl kaum ausreichen:tock:

Admin: Posting auf Wunsch des Autors editiert am 9.11.17, 22:00 Uhr

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Jakob obszön, ich warte

hans, Samstag, 11.08.2018, 03:13 (vor 2326 Tagen) @ H. Lamarr

Und der Secondo Hans sollte dringend einen Nachholkurs in Schweizer Staatskunde besuchen. Es könnte nämlich sein, dass sein Aufenthaltsrecht in der Schweiz schon bald überprüft wird.

9 Monate sind vergangen. Noch immer nix passiert. Ich bezweifle, dass der Dampfplauderer überhaupt weiss wo er ansetzen soll. Mein letzter Beitrag bei Gigaherz ist schon zu lange her. Da werden kaum mehr verwertbare Daten vorhanden sein :wink:

Und sollte Spatenpauli dicht halten, ist auch von dieser Seite her kaum was zu befürchten :danke:

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Jakob obszön: von Inkontinenz bis Adlkofer

H. Lamarr @, München, Samstag, 11.08.2018, 23:53 (vor 2325 Tagen) @ hans

Und der Secondo Hans sollte dringend einen Nachholkurs in Schweizer Staatskunde besuchen. Es könnte nämlich sein, dass sein Aufenthaltsrecht in der Schweiz schon bald überprüft wird.

9 Monate sind vergangen. Noch immer nix passiert. Ich bezweifle, dass der Dampfplauderer überhaupt weiss wo er ansetzen soll. Mein letzter Beitrag bei Gigaherz ist schon zu lange her. Da werden kaum mehr verwertbare Daten vorhanden sein :wink:

Und sollte Spatenpauli dicht halten, ist auch von dieser Seite her kaum was zu befürchten :danke:

Frei von Inkontinenz, "hans", kann ich dir versichern: Spatenpauli hält dicht. Es wäre nicht das erste Mal. Als Franz Adlkofer 2009 wegen eines angreifbaren Postings des Forum-Teilnehmers "sektor3" erstmals seine Anwälte gegen uns (IZgMF) in Marsch setzte, haben wir "sektor3" gedeckt und nicht verpfiffen. Das war Ehrensache. Allerdings wollte der Ex-Tabaklobbyist auch nicht "sektor3" an den Kragen, sondern dem IZgMF. So wurden wir im Prozessverlauf nicht ein einziges mal gefragt, wer hinter dem Pseudonym "sektor3" stecke. Vielleicht deshalb, weil Adlkofer zu wissen glaubt, es sei der Chef einer ihm bestens bekannten Nichtraucherinitiative. Eine ganz und gar haltlose Verdächtigung, an der Adlkofer vermutlich noch heute festhält. Mit Nichtrauchern hat "sektor3" jedoch überhaupt nichts am Hut, eher etwas mit Karneval. Das ist deshalb erwähnenswert, weil Adlkofer gerne verlauten lässt, er würde keine Kriege gegen Narren führen.

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Jakob obszön, ich warte immer noch

hans, Sonntag, 03.03.2019, 02:09 (vor 2122 Tagen) @ hans

Und der Secondo Hans sollte dringend einen Nachholkurs in Schweizer Staatskunde besuchen. Es könnte nämlich sein, dass sein Aufenthaltsrecht in der Schweiz schon bald überprüft wird.

9 Monate sind vergangen. Noch immer nix passiert. Ich bezweifle, dass der Dampfplauderer überhaupt weiss wo er ansetzen soll. Mein letzter Beitrag bei Gigaherz ist schon zu lange her. Da werden kaum mehr verwertbare Daten vorhanden sein :wink:

Und sollte Spatenpauli dicht halten, ist auch von dieser Seite her kaum was zu befürchten :danke:

Nach wie vor ist die Fremdenpolizei nicht bei mir vorstellig geworden.
Warme Luft, mehr kommt nicht mehr beim Dampfplauderer und Lügner Hans-U. Jakob.

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Jakob obszön, ich warte immer noch

hans, Mittwoch, 27.11.2019, 16:18 (vor 1853 Tagen) @ hans

Hallo Hans-Ueli, was ist los? Mittlerweile sind 2 Jahre seit Deiner vollmundigen Ankündigung mich aus der Schweiz zu werfen vergangen und ich bin immer noch (Papierli-) Schweizer und warte immer noch auf die von Dir angekündigte Ausweisung.
Wobei, wer hat schon was anderes erwartet. Hans-U. Jakob ist und bleibt was er ist: Ein enerkannter Lügner, Dampfplauderer und Dummschwätzer.

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Hunde, die bellen, beißen nicht. Wuff.

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 27.11.2019, 22:35 (vor 1852 Tagen) @ hans

Hallo Hans-Ueli, was ist los? Mittlerweile sind 2 Jahre seit Deiner vollmundigen Ankündigung mich aus der Schweiz zu werfen vergangen und ich bin immer noch (Papierli-) Schweizer und warte immer noch auf die von Dir angekündigte Ausweisung.

Gemäß dem Link weiß der Gigaherz-Präsident von dir anscheinend nur deinen Vornamen "Hans". Da es aber laut Telefonbuch in der Schweiz 62'831 Personen mit Vornamen Hans gibt, wird deine Ausweisung für Herrn Jakob zur Überlebensaufgabe. Denn wenn er, nur um dich zu erwischen, alle "Hans" ausweisen lassen möchte, und deshalb täglich einen "Ausschaffungsantrag" bei den kantonalen Behörden einreicht, dann beschäftigt ihn das Vorhaben immerhin 172 Jahre. Was sind da schon zwei Jahre ...

Hunde, die bellen, beißen nicht. Wuff. :-)

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Jakob obszön, ich warte immer noch

hans, Sonntag, 07.02.2021, 13:29 (vor 1415 Tagen) @ hans

Hallo Hans-Ueli, was ist los? Mittlerweile sind 2 Jahre seit Deiner vollmundigen Ankündigung mich aus der Schweiz zu werfen vergangen und ich bin immer noch (Papierli-) Schweizer und warte immer noch auf die von Dir angekündigte Ausweisung.
Wobei, wer hat schon was anderes erwartet. Hans-U. Jakob ist und bleibt was er ist: Ein enerkannter Lügner, Dampfplauderer und Dummschwätzer.

Vier Jahre später. Hans-Ueli, ich warte. Oder willst Du und mit Deinem Nichthandeln beweisen, dass Du tatsächlich kaum was auf die Reihe bringst? Als Lügner, Dummschwätzer und Dampfplauderer bist Du ja schon überführt. Was könnte denn da noch dazu kommen? Versager?
Tatsache ist, ich warte immer noch auf meine Ausweisung.
Oder wisst ihr noch immer nichts über mich? Kleiner Tipp: Ich heisse wirklich Hans, das ist kein Pseudonym wie Du da daherschwafelst. Nur, im Telefonbuch stehe ich schon länger nicht mehr. Dort alle Hans’s abzugrasen nützt nichts.
Und nun gemütlich zurücklehnen und mich überraschen lassen, ob ihr mich wirklich mal erwischt. Angedroht habt ihr es schon vor über 6 Jahren. Mach vorwärts, Hans-Ueli, lange hast Du nicht mehr Zeit. Und damit Du das vielleicht irgendwann mal auf die Reihe bringst, hier noch der Link zum entsprechenden Download: PDF, 201 kB, 13.07.2020 / Seite 10 (822/2 Verhalten und Handlungen, die den Entzug rechtfertigen). Ich finde dort leider keinen Punkt der meine „Entbürgerung" rechfertigt nur weil ich einen anerkannten Lügner einen Lügner genannt habe :wink:

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Revision des FMG: Forderungen von funkstrahlung.ch

H. Lamarr @, München, Dienstag, 07.11.2017, 23:29 (vor 2602 Tagen) @ H. Lamarr

Auch der sogenannte Dachverband Elektrosmog Schweiz und Liechtenstein (funkstrahlung.ch) beklagt sich in seiner Stellungnahme zuerst darüber, nicht zum Vernehmlassungsverfahren eingeladen worden zu sein:

Erneut mussten wir feststellen, dass der Dachverband Elektrosmog Schweiz und Liechtenstein nicht in der Liste der Vernehmlassungsadressaten aufgeführt ist und deshalb verspätet und eher zufällig von der geplanten Revision des FMG Kenntnis nehmen konnte. Wir hatten im Rahmen einer anderen Vernehmlassung bereits früher bei Ihnen interveniert und um Aufnahme in den Adressverteiler gebeten.

Doch trotz Termindruck brachte der "Verband" eine 8-seitige Stellungnahme zuwege, die formal mustergültig ist. Statt den Empfänger allein mit Sachprosa zu traktieren, bringt Präsident Markus Lauener sauber strukturierten Text und übersichtliche Tabellen, in denen er den Texten der Gesetzesvorlage seine Vorschläge gegenüberstellt. Inhaltlich sind die sieben Änderungsvorschläge allerdings stellenweise so verschroben, wie man es von realitätsfernen Mobilfunkgegnern erwarten konnte.

Die formale Brillanz konnte die inhaltlichen Schwächen nicht erfolgreich verdecken, der "Verband" war mit seiner Stellungnahme ebenso vollkommen erfolglos wie sein Mitglied Gigaherz. Nicht ein einziger seiner Vorschläge findet sich bei den im September 2017 aufgrund der Vernehmlassung dokumentierten Änderungen am FMG-Entwurf wieder.

Artikel 1 Abs. 2: Es sollen nicht nur Kinder und Jugendliche, sondern alle Nutzer von Fernmeldediensten vor unlauterer Werbung, Missbrauch und Gefahren aller Art geschützt werden.
Dieser Änderungsvorschlag wurde verworfen, weil im Entwurf bereits enthalten.

Artikel 1 Abs. 4 (neu): Die Innen- und Aussenraumversorgung mit funkbasierten Fernmeldediensten muss systematisch getrennt werden, damit die zunehmende Zwangsbestrahlung in den eigenen vier Wanden nicht weiter zunimmt.
Dieser Änderungsvorschlag wurde verworfen.

Artikel 24e: Der Bund als Konzessionsgeberin soll nicht mehr Entschädigungen an die Mobilfunkanbieter entrichten müssen, falls die Grenzwerte für Funkstrahlung gesenkt werden.
Dieser Änderungsvorschlag wurde verworfen.

Artikel 24d: Der wenig zielführende und kostspielige Auf- und Ausbau von parallelen Fernmeldeinfrastrukturen soll eingedämmt werden, um endlich einen funktionierenden Wettbewerb auf Ebene der Fernmeldedienste zu ermöglichen.
Dieser Änderungsvorschlag wurde verworfen.

Artikel 35a Abs. 1: Im Sinne des liberalen Denkens geht es nicht an, dass Liegenschafteneigentümer gesetzlich zur Duldung von funkbasierten Anschlüssen gezwungen und enteignet werden können.
Dieser Änderungsvorschlag wurde verworfen.

Artikel 38: Um die fehlende Versicherungsdeckung der Mobilfunkanbieter zu mildern, sollen sie Beiträge in einen Fonds einzahlen müssen, aus dem Hilfeleistungen an Personen entrichtet werden, die durch Funkstrahlung geschädigt wurden.
Dieser Änderungsvorschlag wurde verworfen.

Ohne Bezug auf einen Artikel: Der Ausbau der Festnetze mit Glasfaser soll aus gesundheitlichen und volkswirtschaftlichen Gründen wieder Priorität haben.
Dieser Änderungsvorschlag wurde verworfen.

Zu jedem seiner Änderungsvorschläge liefert der "Verband" in seiner oben verlinkten Stellungnahme eine ausführliche Begründung.

In seiner Schlussbemerkung brüskiert Lauener die Adressaten seiner Stellungnahme mit dem typischen mobilfunkgegnerischen Schmäh, der aus beleglosen Behauptungen und haltlosen Unterstellungen besteht, angereichert mit einem Schuss Stammtischpolemik. Dieser Zungenschlag will so gar nicht zur formalen Brillanz seiner Stellungnahme passen:

Die Anzahl der Personen, die unter Elektrosensibilitat leiden, steigt ständig. Uns ist bewusst, dass die Anliegen des Dachverbandes, der diese Personen vertritt, immer noch wenig ernst genommen werden. Es ist viel einfacher und bequemer, sich den Forderungen einer auswüchsigen und arroganten Branche zu beugen, als sich der unangenehmen Realitat zu stellen und die Weichen konsequent zu Gunsten der Volksgesundheit zu stellen.

Wenigstens am Ende gibt sich Lauener dann wieder konzilianter als der ungehobelte Gigaherz-Präsident:

Wir bitten um Kenntnisnahme und wohlwollende Prüfung unserer Vorschläge.

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Revision des FMG: Futter für den Reißwolf

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 08.11.2017, 21:45 (vor 2601 Tagen) @ H. Lamarr

Artikel 24e: Der Bund als Konzessionsgeberin soll nicht mehr Entschädigungen an die Mobilfunkanbieter entrichten müssen, falls die Grenzwerte für Funkstrahlung gesenkt werden.

Wie kommt Markus Lauener nur auf die absurde Idee, die Mobilfunker der Schweiz könnten Entschädigungen geltend machen, wenn es in der Schweiz zu einer Grenzwertsenkung kommt?

Berechtigt ist so eine Entschädigung aus meiner Sicht nur dann, wäre die verordnete Grenzwertsenkung willkürlich und ohne seriöse wissenschaftliche Begründung, also z.B. wenn die Schweiz sich dem in Deutschland erfundenen Geschäftsmodell der "baubiologischen Richtwerte" unterwerfen würde.

Keine Entschädigung sehe ich, wenn es wegen neuer und bestätigter Erkenntnisse in der EMF-Forschung zu einer Grenzwertsenkung kommt, die zum Schutz der Bevölkerung unabdingbar wäre. Doch danach sieht es gegenwärtig in keiner Weise aus und deshalb wird in der Schweiz demnächst nicht über eine Senkung der Grenzwerte diskutiert, sondern im Gegenteil über eine Lockerung (Anhebung) der Schweizer Vorsorgewerte. Dies, so möchte man meinen, sollte auch Kenntnisstand von Markus Lauener sein. Doch so ist es nicht, der Präsident der vereinigten Mobilfunkgegner schwebt in anderen Sphären, liest man die Begründung seines obigen Änderungsvorschlags:

Da die internationale Forschungslage, die medizinische Praxis und die Gerichtspraxis keinen Zweifel offen lassen, dass die gesundheitlichen Risiken von NIS ein nicht abstreitbares Faktum sind, wird sich in absehbarer Zeit für den Gesetzgeber und die Landesregierung die Frage nach der Schutzwirkung der geltenden Grenzwerte stellen. Der Mobilfunkbranche ist diese Problematik aufgrund ihrer eigenen Forschungstätigkeiten seit Jahren bestens bekannt und sie stellt sich seit geraumer Zeit darauf ein. Ein Beispiel dafür ist die freiwillige Senkung der Sendeleistung von Handys wegen des bekannten Risikos für Hirntumore.

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen ist es völlig unverständlich, weshalb die Eidgenossenschaft {Steuerzahler) angemessene Entschädigungen entrichten will, wenn die Konzessionsbehörde und die Landesregierung es aus Sicht der Volksgesundheit für notwendig erachten sollten, die Grenzwerte für hochfrequente NIS zu senken. Um diesbezüglich Klarheit zu schaffen, muss unseres Erachtens Artikel 24e des FMG ergänzt werden, um die Entschädigungspflicht des Bundes präzise auszuklammern.

Wie kann jemand nur so neben der Spur sein und mit einer derartigen Wahrnehmungsverzerrung auch noch an die Öffentlichkeit gehen? Was Lauener da behauptet ist von A bis Z Unsinn. Nur ein Beispiel: Nicht die Mobilfunkbranche befindet bei neuen Mobilfunkstandards u.a. über die Sendeleistung, sondern seit UMTS das 3rd Generation Partnership Project (3GPP). Darin vertreten sind sieben halbstaatliche Normungsorganisationen wie das ETSI. Industrievertreter können allerdings zur Teilnahme eingeladen werden. Doch zurück zu Lauener. Der wahre Grund, warum die Sendeleistung jüngerer Mobilfunkstandards angeblich "freiwillig gesenkt" wurde, ist nicht bei den Mobilfunkern zu sehen, sondern bei den technischen Irrtümern des Herrn Lauener.

Fazit: Es gehört schon eine gehörige Portion Selbstüberschätzung dazu, sich ohne Fakten und fundierte Kenntnisse der Materie, sondern stattdessen mit Behauptungen und Unterstellungen in die Vernehmlassung des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) zu drängen, nur um dort inhaltlichen Stuss schön formatiert aufzutischen. Wenn die Argumentation des "Dachverbands" durchgängig so schlecht ist, wie bei dem hier behandelten Beispiel, das UVEK hat aus meiner Sicht gar keine andere Wahl, als Laueners Einlassungen mit mildem Kopfschütteln feierlich dem Reißwolf zu übergeben.

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Selbstüberschätzung, Lauener

"Riesen-Genie" im Irrtum?

H. Lamarr @, München, Samstag, 11.11.2017, 11:41 (vor 2599 Tagen) @ H. Lamarr

Wir hier schauen hingegen im Verlauf dieses Strangs nach, welchen Erfolg die Vernehmlassungen der drei mobilfunkkritischen Vereine gehabt haben.

Gigaherz-Präsident Jakob ist von meinen Recherchen entzückt. Er schreibt:

Der Lachnummer zweiter Akt:
Das Riesen-Genie von einem Wahrsager und Kaffeesatzleser der Agentur Schall hat in seinem Anflug von Grössenwahn nicht einmal gemerkt, dass die verlinkte vorgeschlagene Aenderungsversion immer noch der 2Jahre alten Vernehmlassungs-Version entspricht und keinen einzigen Aenderungs-Vorschlag irgend eines Wirtschafts-Verbandes enthalten. Du heiliger Strohsack St.Stephan.
Hans-U. Jakob (Gigaherz.ch)

Doch wie isses denn nun: Konnte der Notstrom-Präsident seinem Widersacher "Spatenpauli" tatsächlich in der seit mindestens zehn Jahren andauernden Fehde zwischen den beiden erstmals einen Fehler nachweisen?

Auf dieser Webseite des Bakom ist die besagte Datei zu finden, sie wird dort so angekündigt:

Änderung des Fernmeldegesetzes FMG (PDF, 365 kB, 07.09.2017)

Erzeugt wurde das PDF am 31.08.2017, auf der Webseite eingestellt wurde es am 07.09.2017. Warum sollte das Bakom dies tun, wenn der Inhalt des Dokuments dem Stand von 2015 entspricht? Allerdings kann ich umgekehrt nicht beweisen, dass in das Dokument tatsächlich, wie ich meine, bereits relevante Vorschläge der Ende März 2016 abgeschlossenen Vernehmlassung aufgenommen worden sind, denn ich habe nur nachgeschaut, ob Vorschläge der Mobilfunkgegner darin enthalten sind.

Wie in solchen Fällen üblich, hilft es nicht den Schmiedl zu fragen, da muss der Schmied her. Und so habe ich am 9. November beim Bakom angefragt, was es denn mit der besagten Datei wirklich auf sich hat.

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Tags:
Jakob, Emotion, Gigaherz, Kaffeesatzlesung

Antwort des Bakom: "Riesen-Genie" nicht im Irrtum!

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 16.11.2017, 18:15 (vor 2593 Tagen) @ H. Lamarr

Wie in solchen Fällen üblich, hilft es nicht den Schmiedl zu fragen, da muss der Schmied her. Und so habe ich am 9. November beim Bakom angefragt, was es denn mit der besagten Datei wirklich auf sich hat.

Anfrage des IZgMF vom 09.11.2017 ans Bakom:

****************************************************************************************
Sehr geehrte xxxxxxxxx,

auf dieser Website des Bakom findet sich das PDF ...

Änderung des Fernmeldegesetzes FMG (PDF, 365 kB, 07.09.2017)

Gehe ich recht in der Annahme, dass sich in diesem PDF die relevanten der 151 Stellungnahmen des Vernehmlassungsverfahrens bereits als "Änderung" des ursprünglichen Gesetzesentwurfs niedergeschlagen haben? Ich schließe dies u.a. aus dem Datum des PDFs und aus der Tatsache, dass die Vernehmlassung bereits am 31. März 2016 beendet war.

Mit freundlichen Grüßen aus München
www.izgmf.de

Stephan Schall

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Antwort des Bakom vom 16.11.2017 ans IZgMF:

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Sehr geehrter Herr Schall

Ihre Annahme trifft zu. Bei dem von Ihnen verlinkten PDF-Dokument handelt es sich um die Botschaft des Bundesrates, mit welcher er dem Parlament eine Revision des Fernmeldegesetzes vorschlägt.

Die Botschaft berücksichtigt die Anliegen aus der öffentlichen Vernehmlassung, soweit der Bundesrat die eingebrachten Argumente als berücksichtigungswürdig erachtet hat.
[...]

Freundliche Grüsse

xxxxxxxxx xxxxxxxx
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Und nun, Herr Jakob? Haben Sie so viel Zivilcourage, Ihren Irrtum auch an Ort und Stelle einzugestehen?

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Tags:
Anfrage, Klarstellung, Irrtum, Fernmeldegesetz

Antwort des Bakom: "Riesen-Genie" nicht im Irrtum!

Alexander Lerchl @, Donnerstag, 16.11.2017, 20:12 (vor 2593 Tagen) @ H. Lamarr

Und nun, Herr Jakob? Haben Sie so viel Zivilcourage, Ihren Irrtum auch an Ort und Stelle einzugestehen?

Mein Tipp: Nein.

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"Ein Esoteriker kann in fünf Minuten mehr Unsinn behaupten, als ein Wissenschaftler in seinem ganzen Leben widerlegen kann." Vince Ebert

Antwort des Bakom: "Riesen-Genie" nicht im Irrtum!

hans, Freitag, 17.11.2017, 14:24 (vor 2593 Tagen) @ H. Lamarr

Und nun, Herr Jakob? Haben Sie so viel Zivilcourage, Ihren Irrtum auch an Ort und Stelle einzugestehen?

Mein Tipp: Nein, hat er nicht.

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Hunde die bellen beissen nicht. Wuff.
Ein Gnadenschuss wäre eine schnelle und menschliche Lösung (Zitat Eva Weber, München)

Notstrom-Präsident Jakob lacht weiter

H. Lamarr @, München, Samstag, 18.11.2017, 15:16 (vor 2592 Tagen) @ H. Lamarr

Und nun, Herr Jakob? Haben Sie so viel Zivilcourage, Ihren Irrtum auch an Ort und Stelle einzugestehen?

Laut Gigaherz-Präsident Jakob darf weiterhin gelacht werden.

Hintergrund
Einer lässt sich nicht unterkriegen

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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Jakob, Schweiz, Einfalt, Dummbatz

Schweizer Fermeldegesetz: Wer zuletzt lacht ...

H. Lamarr @, München, Samstag, 30.11.2019, 21:43 (vor 1849 Tagen) @ H. Lamarr

Laut Gigaherz-Präsident Jakob darf weiterhin gelacht werden.

Gigaherz-Präsident Jakob ist das Lachen inzwischen vergangen. Denn zur großen Enttäuschung des Ex-Elektrikers zeigen die von der Bundesversammlung beschlossenen Änderungen am Fernmeldegesetz der Schweizerischen Eidgenossenschaft gnadenlos deutlich, die von Gigaherz und Funkstrahlung.ch eingebrachten Änderungsvorschläge fanden zu 0,00000 Prozent Berücksichtigung. Gut so.

Und jetzt? Ich bin so frei ...

:rotfl: :rotfl: :rotfl: :rotfl:

PS: Wie dem Link ins Gigaherz-Forum zu entnehmen ist, hat Herr Jakob aus Verdruss über seine Niederlage ganz vergessen, den 4. und letzten Akt seiner vermeintlichen Lachnummer zu dokumentieren.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
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Schweizer Fermeldegesetz: Wer zuletzt lacht ...

Peter Brill, Schweiz, Sonntag, 01.12.2019, 13:50 (vor 1849 Tagen) @ H. Lamarr

Diese Woche hatte er wieder mal einen TV Auftritt im 10vor10.
Auch sein Kollege Peter Schlegel.
Die Gegner sind sich so uneinig, dass es mittlerweile 5 Initiativen gibt.

[image]

Revidiertes Schweizer Fernmeldegesetz verabschiedet

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 27.03.2019, 21:34 (vor 2097 Tagen) @ H. Lamarr

Nach langem Ringen zwischen den Räten hat das Parlament das revidierte Fernmeldegesetz verabschiedet. Es bildet die Basis für neue Regeln in der Telekommunikation. Die Konsumentinnen und Konsumenten sollen beispielsweise vor hohen Roaming-Gebühren geschützt werden. Die kleine Kammer hat am Montag, 18. März 2019, die letzte Differenz im Gesetz bereinigt. Es handelte sich um Regeln im Umgang mit Kinderpornografie. Der Ständerat segnete eine präzisere Formulierung des Nationalrats zu diesen Verdachtsfällen stillschweigend ab, mit Verweis auf den Artikel zu verbotener Pornografie im Strafgesetzbuch. Schon länger einig waren sich die Räte, dass Fernmeldedienstanbieter künftig verbotene Pornografie sperren müssen. Die Vorlage ist bereit für die Schlussabstimmung. (Quelle)

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– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Schweizer Fernmeldegesetz: Einsprüche der 2. Vernehmlassung

H. Lamarr @, München, Sonntag, 03.05.2020, 15:24 (vor 1695 Tagen) @ H. Lamarr

Wir hier schauen hingegen im Verlauf dieses Strangs nach, welchen Erfolg die Vernehmlassungen der drei mobilfunkkritischen Vereine gehabt haben.

Nachdem die Vereine in der ersten Runde der Vernehmlassung zum neuen Schweizer Fernmeldegesetz keinen Treffer landen konnten, geht es jetzt in die zweite und letzte Runde. Vom 6. Dezember 2019 bis zum 25. März 2020 hörte der Bundesrat die Kantone, die politischen Parteien und die interessierten Kreise zu den Änderungsentwürfen der Verordnungen zum Fernmeldegesetz (FMG) an. Beim UVEK sind dazu 113 Stellungnahmen eingegangen und die Anti-Mobilfunk-Szene ist wieder mit dabei. Nur Gigaherz ist in der ersten Runde k.o. gegangen, ausgeschieden und gegen einen anderen Verein ersetzt worden. Angetreten zur zweiten Runde sind ...

► Ärzte für Umweltschutz (AefU) - Forderungen
► Verein Schutz vor Strahlung (neu) - Forderungen [Rebekka Meiers Forderung zu PLC hat hier ein Nachspiel gefunden]
► funkstrahlung.ch (sogenannter Dachverband der Mobilfunkgegner Schweiz/Liechtenstein) - Forderungen

Wie durch eine wundersame Fügung sprechen die drei Vereine mit einer Zunge, ihre Forderungen sind weitgehend deckungsgleich und betreffen die Artikel 78a, 78b und 79 des Änderungsentwurfs Fernmeldedienste, dort sollen funkgestützte Installationen nach Vorstellung der Vereine explizit ausgeschlossen oder an Bedingungen geknüpft werden. Am übersichtlichsten trägt dies funkstrahlung.ch vor. Der Verein Schutz vor Strahlung lässt von Art. 79 die Finger, ersatzweise schlägt er als einziger vor, PLC (Powerline Communication) explizit als Übertragungsverfahren z.B. für Smart Meter auszuschließen. Im Gegensatz zur ersten Runde sind die Anliegen in der zweiten Runde zurückhaltend, höflich und ohne polemische Pirouetten formuliert.

Für funkstrahlung.ch zeichnete diesmal Martin Zahnd verantwortlich. Da Zahnd auch im Vorstand des Vereins Schutz für Strahlung die Fäden zieht, musste dessen Stellungnahme der besseren Optik wegen von Rebekka Meier (Baurechtsabteilung des Vereins :-)) unterzeichnet werden. Die AefU werden von Dr. med. Edith Steiner vertreten.

Zentraler Schwachpunkt aller Forderungen der drei Vereine: Auch wenn diese vordergründig teils technisch begründet werden (PLC), sind die einzigen Nutznießer der Forderungen sogenannte Elektrosensible wie Martin Zahnd, also Personen, die behaupten, sie würden die Einwirkung schwacher elektromagnetischer Felder unangenehm spüren. Da weltweit bislang kein einziger "Elektrosensibler" dieses Wahrnehmungsvermögen unter wissenschaftlicher Aufsicht belegen konnte, sehe ich für die Erfolgsaussichten der drei Vereine schwarz. Denn es wäre sachlich nicht zu rechtfertigen, auf die Belange der winzig kleinen Schweizer Bevölkerungsgruppe "stark Elektrosensibler" einzugehen (schätzungsweise maximal 50 Personen), deren Symptome nach vorherrschendem wissenschaftlichem Kenntnisstand jedoch psychischer Natur sind, und sich deshalb durch die vorgeschlagenen Maßnahmen kausal in keiner Weise beseitigen lassen. Die Wirkung eines Placeboeffekts ist denkbar, doch einen solchen Effekt gesetzlich zu verankern würde die Schweiz wahrscheinlich dem Gespött der Völkergemeinschaft aussetzen.

Der Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung wird veröffentlicht, sobald der Bundesrat diesen zur Kenntnis genommen hat. Gegenwärtig ist dies noch nicht der Fall.

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Zahnd, Schutz vor Strahlung, Rebekka Meier

FMG-Finale: Schweizer Mobilfunkgegner gehen leer aus

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 19.11.2020, 00:34 (vor 1495 Tagen) @ H. Lamarr

► Ärzte für Umweltschutz (AefU) - Forderungen
► Verein Schutz vor Strahlung (neu) - Forderungen [Rebekka Meiers Forderung zu PLC hat hier ein Nachspiel gefunden]
► funkstrahlung.ch (sogenannter Dachverband der Mobilfunkgegner Schweiz/Liechtenstein) - Forderungen

Der Bundesrat hat am 18. November 2020 die revidierten Ausführungsbestimmungen zum Fernmeldegesetz (FMG) verabschiedet. Die Revision erfolgt aufgrund der Teilrevision des FMG, welche am 22. März 2019 vom Parlament verabschiedet wurde. Die Anpassungen in den Verordnungen sind teilweise technischer Natur, sie bringen aber auch weitere Verbesserungen des Konsumentenschutzes mit sich.

Eine Übersicht aller vorgetragenen Einwände anlässlich der Vernehmlassung zur Revision der Vollzugsverordnungen zum Fernmeldegesetz bietet die Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens. Auch die Einwände der Mobilfunkgegner finden dort Erwähnung.

Doch die Funkgegner haben mit dem Fernmeldegesetz einfach kein Glück, kein einziger ihrer Änderungsvorschläge hat sich in der Verordnung über Fernmeldedienste vom 18. November 2020 niedergeschlagen. Wie beim legendären Woodstock-Festival können sie lediglich an den Lagerfeuern der Szene erzählen, mit dabei gewesen zu sein – bei der Revision des Schweizer Fermeldegesetzes. Woodstock-Veteranen behaupten allerdings: Wer sich an das Festival erinnern kann, ist nicht (wirklich) dabei gewesen. So werden wohl auch die am FMG vergeblich mitwirkenden Anti-Mobilfunk-Vereine die Pleite schnell vergessen und sich wieder um ihr gewohntes Hauptanliegen kümmern, der Schweizer Bevölkerung in EMF-Sachfragen ein X für ein U vorzumachen :-).

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Game over, AefU, Revision, FMG, Schutz vor Strahlung, Fermeldegesetz Schweiz

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