Faktor 100 unter Grenzwert! (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Sonntag, 15.05.2016, 22:32 (vor 2902 Tagen) @ H. Lamarr

So ist die volle Wahrheit über den EMF-Richtwert der Österreicher und was das Umweltinstitut München daraus gemacht hat, vorerst nur wie durch Milchglas zu erkennen. Frei erfunden haben die Münchener den Wert nicht, doch warum sie ihn von 2002 ins Jahr 2010 verlegt haben ist ebenso unklar wie die personelle Zusammensetzung des damaligen Sanitätsrates sowie die Bedeutung dieses Richtwertes und dessen Gültigkeit heute.

So, jetzt endlich habe ich die Primärquelle gefunden. Sie war die ganze Zeit vor meiner Nase, es sind nämlich die schon erwähnten "Gesichtspunkte zur aktuellen gesundheitlichen Bewertung des Mobilfunks" durch den OSR (Oberster Sanitätsrat). Doch mit dem Suchbegriff "4,2 V/m" gibt es dort keinen Treffer, man muss nach "Faktor 100" suchen. Der OSR gibt diese Gesichtspunkte seit wahrscheinlich dem Jahr 2000 heraus und aktualisiert sie hin und wieder. Das Original von 2000 (oder 2002) habe ich nicht finden können, erst ab 2005 kann ich den relevanten Abschnitt (5.) aus den Gesichtspunkten dokumentieren:

Empfehlung des OSR 2005
Aus all diesen Gründen sind zwar die gegenwärtigen EU-Grenzwerte zu akzeptieren, es ist aber anzustreben, dass der Richtwert mindestens um den Faktor 100 unter dem Grenzwert angelegt wird und unter diesem Gesichtspunkt die Anlagen zu rechtfertigen und prüfen sind. Darüber hinaus sollen gesetzliche Maßnahmen gesetzt werden, dass
a) es bei verschiedenen Systemen (auch unter Berücksichtigung von Fernseh-, Rundfunksendern etc) über alle relevanten Frequenzen durch die Kumulierung der Felder (Leistungsdichten) unterschiedlicher Emittenten nicht zu einem Überschreiten der Grenzwerte kommt und
b) die Betreiber durch gesetzliche Bestimmungen auch unterhalb der Grenzwerte noch zu einer Minimierung der Belastung durch elektromagnetische Felder angehalten werden.

Empfehlung des OSR 2008
Aus den im Punkt 1 genannten Gründen wird festgehalten, dass die Faktenlage als nicht ausreichend angesehen wird, um die bestehenden Richt- bzw. Grenzwerte (wie sie in der ÖNORM E 8850 verankert sind) in evidenzbasierter Weise auf ein bestimmtes Niveau abzusenken. Da jedoch langfristige Effekte nicht mit ausreichender Sicherheit ausgeschlossen werden können, sollen Funkanlagen, die zu einer lang dauernden Exposition von Menschen führen, vorsorglich unter Anwendung eines Zielwertes eingerichtet werden. Dieser Zielwert sollte mindestens um den Faktor 100 unter dem Grenzwert der ÖNORM E 8850 angesetzt werden. Darüber hinaus sollen gesetzliche Maßnahmen gesetzt werden, dass
a) es bei verschiedenen gleichzeitig einwirkenden elektromagnetischen Feldern über alle relevanten Frequenzen unterschiedlicher Emittenten nicht zu einem Überschreiten der Grenzwerte kommt und
b) die Betreiber durch gesetzliche Bestimmungen auch unterhalb der Grenzwerte noch zu einer Minimierung der Exposition durch elektromagnetische Felder angehalten werden.

Empfehlung des OSR 2010
Aus den im Punkt 1 genannten Gründen wird festgehalten, dass die Faktenlage als nicht ausreichend angesehen wird, um die bestehenden Richt- bzw. Grenzwerte (wie sie in der ÖNORM E 8850 verankert sind) in Evidenz basierter Weise auf ein bestimmtes niedrigeres Niveau abzusenken. Da langfristige Effekte jedoch nicht mit ausreichender Sicherheit ausgeschlossen werden können, sollen Funkanlagen, die zu einer lang dauernden Exposition von Menschen führen, vorsorglich unter Anwendung eines Zielwertes eingerichtet werden. Dieser Zielwert sollte für Hochfrequenzeinwirkungen mindestens um den Faktor 100 unter dem Grenzwert für die Leistungsflussdichte der ÖNORM E 8850 angesetzt werden. Darüber hinaus sollen gesetzliche Maßnahmen gesetzt werden, dass
a) es bei verschiedenen gleichzeitig einwirkenden elektromagnetischen Feldern über alle relevanten Frequenzen unterschiedlicher Emittenten nicht zu einem Überschreiten der Grenzwerte kommt und
b) die Betreiber bei Planung und Betrieb auch unterhalb der Grenzwerte noch zu einer Minimierung der Exposition durch elektromagnetische Felder angehalten werden.

Empfehlung des OSR 2014
Aus den im Punkt 1 genannten Gründen wird festgehalten, dass die Faktenlage als nicht ausreichend angesehen wird, um die bestehenden Referenz- und Basisgrenzwerte (wie sie in der ÖNORM E 8850 verankert sind) in evidenzbasierter Weise auf ein bestimmbares niedrigeres Niveau abzusenken. Da langfristige Effekte jedoch nicht mit ausreichender Sicherheit ausgeschlossen werden können, sollen Funkanlagen, die zu einer lang dauernden Exposition von Menschen führen, vorsorglich unter Anwendung von Zielwerten eingerichtet werden. Diese Zielwerte sollten für Hochfrequenzeinwirkungen mindestens um den Faktor 100 unter den Referenzwerten für die Leistungsflussdichte der ÖNORM E 8850 angesetzt werden. Darüber hinaus sollen gesetzliche Maßnahmen gesetzt werden, dass
a) es bei verschiedenen gleichzeitig einwirkenden elektromagnetischen Feldern über alle relevanten Frequenzen unterschiedlicher Emittenten nicht zu einem Überschreiten der Basisgrenzwerte kommt und
b) die Betreiber bei Planung und Betrieb auch unterhalb der Referenz- und Basisgrenzwerte noch zu einer Minimierung der Exposition durch elektromagnetische Felder angehalten werden.

Kommentar: Alle Achtung, diese Textpassage lebt, keine gleicht der vorherigen und sie wird von mal zu mal besser. Erstaunlich: Erst seit 2010 wird auf die Leistungsflussdichte Bezug genommen (!) und damit eine bis dahin zulässige grobe Fehlinterpretation der Reduzierung um "Faktor 100" unterbunden. Verblüffend: Erst 2014 wurde berichtigt, dass in der ÖNORM E 8850 keine "Richt- bzw. Grenzwerte", sondern "Referenz- und Basisgrenzwerte" festgeschrieben sind. Unverständlich: Der OSR sorgt sich sehr um die "lang dauernde Exposition" durch Basisstationen, die aber nach Stand des Wissens kein Risiko darstellt. Dagegen empfiehlt der OSR dort, wo echte/ehrliche Vorsorge gut begründbar und sinnvoll wäre, nämlich bei den Endgeräten, keine Senkung der Emission um "Faktor X". Stattdessen werden allerlei umständliche Hantierungstipps für Handys gegeben, um die Immission mittelbar zu senken. Dies freut Geschäftemacher, die mit der Angst vor Sendemasten-Elektrosmog Umsatz machen - und Freunde von Herrn Adlkofer freuen sich mit. Erfreulich: Die 2008 wahrscheinlich unter dem Eindruck der DMF-Resultate eingeführte Einschränkung, die Faktenlage gebe eine evidenzbasierte Grenzwertsenkung nicht her, ist anständig. Ob und wann sich der OSR von seiner aus meiner Sicht höchst fragwürdigen "Faktor-100-Empfehlung" (für Mobilfunk-Basisstationen) wieder trennen wird ist offen.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Vorsorgewert, Fehlinterpretation, OSR, Frequenzen, EMF-Richtwert


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